Welche Anforderungen stellt die Maschinenrichtlinie an die Betriebsanleitung?

Anhang I Abschnitt 1.7.4 der Maschinenrichtlinie nennt Bestandteile und Funktion der Betriebsanleitung. Weitere Anforderungen an die Betriebsanleitung sind in Kap. 2 bis 6 (Anhang) festgelegt. Unter 1.7.4.2 werden Dokumente genannt, die gem. Anhang VII nur der internen Dokumentation zugehören, so z.B. unter 1.7.4.2 e): „…die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung… » weiterlesen

Ohne Anwendung von Ergonomie-Normen gibt es keine rechtmäßige CE-Kennzeichnung

Ist es nicht so, dass Normen nicht zwingend anzuwenden sind?Also muss ein Hersteller vor der CE-Kennzeichnung auch keine ergonomischen Grundsätze angewendet haben? Irrtum! Die eindeutige Antwort lautet JA, nachzulesen in der Maschinenrichtlinie: „Bei bestimmungsgemäßer Verwendung einer Maschine müssen Belästigung, Ermüdung sowie körperliche und psychische Fehlbeanspruchung des Bedienungspersonals auf ein Mindestmaß reduziert sein. Dabei sind ergonomische… » weiterlesen

Ohne Risikobeurteilung gibt’s keine CE-Kennzeichnung

Selbst eine defekte Treppe kann die Konformität einer Maschine zu Fall bringen Vielleicht wird nicht jeder auf Anhieb einsehen wollen, welchen Einfluss eine Treppe auf die Konformität einer Maschine haben könnte. Das Geheimnis ist schnell gelüftet: Bei Maschinenanlagen gelten Zugänge – also auch Treppen! – als Bestandteil der Maschine. Dass das Folgen haben kann, wird… » weiterlesen