Über unsere Website erhalten wir oft Anfragen von unseren Kunden und Besuchern. Einige der Anfragen werden häufiger gestellt und somit haben wir uns entschlossen, die Antworten dazu in Form einer Videoserie vorzustellen. Im Lauf der Zeit wird die Serie weiter anwachsen.
Was ist eine harmonisierte Norm?
Grundsätzlich sind „harmonisierte Normen“ Normen, die auf der Grundlage eines Auftrags der Kommission zur Durchführung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union angenommene „europäische Normen“.
D.h. es sind Normen, die mit auf Grund eines Mandats der EU-Kommission erstellt wurden, die von einer der europäischen Normorganisationen (das sind CEN, CENELEC und ETSI) erstellt wurden und die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden.
Wer unterschreibt die Konformitätserklärung?
Mit der Ausstellung und Unterzeichnung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produkts.
Dabei sprechen die CE-Vorschriften immer ganz generell von einem „Hersteller“ und weisen diesem entsprechende Aufgaben zu. Ob es sich beim „Hersteller“ um eine natürliche oder eine juristische Person handelt, ob es ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine AG ist, das ist diesen Vorschriften erstmal egal.
Deshalb ist die Frage, wer genau denn beim Hersteller jetzt für eine Unterschrift zuständig ist, keine Frage, die von den CE-Vorschriften geklärt wird.
Risikobeurteilung vom Hersteller?
Kann ich von einem Maschinenlieferanten die Herausgabe der Risikobeurteilung verlangen? Oder umgekehrt: Muss ich als Hersteller einem Kunden die Risikobeurteilung mitgeben?
Die Antwort hierauf ist zunächst einmal ein klares NEIN. Nur die Marktaufsichtsbehörden haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, von einem Hersteller die Herausgabe der Risikobeurteilung als Teil der Technischen Unterlagen verlangen.
Wichtig dabei ist aber das Wort „gesetzlich“. Denn es steht allen Beteiligten selbstverständlich frei, die Herausgabe der Risikobeurteilung anderweitig z.B. per Vertrag zu vereinbaren.