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Maschinenrichtlinie

Neue Maschinenverordnung und Software WEKA Manager CE

Am 29. Juni 2023 wurde die neue Maschinenverordnung im Amtsblatt der EU (L 165/1 vom 29.6.2023) veröffentlicht.

Ab wann ist die neue Maschinenverordnung anzuwenden?

Bis zum Zeitpunkt der Anwendung der neuen Maschinenverordnung wird noch etwas Zeit vergehen. Die neue Verordnung ist 42 Monate nach Inkrafttreten anzuwenden. In Kraft treten Verordnungen in der Regel 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt. Inzwischen haben das Europäische Parlament (am 18.4.2023) und der Rat (am 22.5.2023) förmlich zugestimmt, am 29. Juni 2023 wurde die neue Maschinenverordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

EUR-Lex – 32023R1230 – DE – EUR-Lex (europa.eu)

Das heißt, die neue Maschinenverordnung wird ab 20. Januar 2027 anzuwenden sein. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt noch die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Eine Übergangsfrist, in der man wählen kann, welche Vorschrift man verwenden will, gibt es nicht.

EUR-Lex – 32023R1230R(01) – DE – EUR-Lex (europa.eu)

Wann kann man im WEKA Manager CE die neue Maschinenverordnung auswählen?

Das WEKA-Team hat den Entstehungsprozess der neuen Maschinenverordnung von Anfang an begleitet.

(https://www.weka-manager-ce.de/maschinenrichtlinie/neue-maschinenverordnung/)

Erste Anpassungen der Software an die Anforderungen der neuen Verordnung werden wir bereits in das Update Mai 2023 integrieren. Für weitere Schritte müssen aber auch wir noch den finalen Text der Verordnung abwarten, der voraussichtlich ab Quartal 2/2023 öffentlich zugänglich sein wird.

Mit dem Update im Oktober 2023 werden wir dann schon einen Großteil der neuen Maschinenverordnung in unsere Software aufgenommenhaben und spätestens mit dem Update im Mai 2024 wird es möglich sein, Projekte schon komplett nach neuer Verordnung zu erstellen. Dann ist zwar immer noch reichlich Zeit bis zum Anwendungsbeginn Anfang 2027, aber wer große Projekte plant oder eine Vielzahl von Serienprodukten auf die neue Verordnung updaten muss, kann dann zu diesem Zeitpunkt bereits vollumfänglich mit den Vorbereitungen beginnen.

Was sind die wichtigsten Änderungen in der neuen Maschinenverordnung?

Die neue Maschinenverordnung ist eine konsequente Weiterentwicklung der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Formal ist vor allem die Anpassung an die Definitionen und die Terminologie des New Legislative Framework und der Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 auffällig. So werden z.B. Wirtschaftsakteure wie Händler oder Einführer nun auch direkt in der Verordnung definiert und behandelt.

Gewöhnungsbedürftig ist die Umstellung der Anhänge: Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen wandern vom Anhang I in den Anhang III, die bisherigen Anhang-IV-Maschinen sind zukünftig im Anhang I zu finden. Für eine Gruppe von Maschinen wird sogar dann eine Baumusterprüfung nötig werden, wenn streng nach harmonisierten Normen konstruiert wurde.

Erleichterungen sind für eine digitale Betriebsanleitung geplant – hier muss man aber noch den endgültigen Wortlaut abwarten, denn das Thema war bis zum Ende der Verhandlungen hoch umstritten.

 Wichtig! Thema Cybersecurity

Die wahrscheinlich größte Änderung bringen die neuen Abschnitte 1.9 und 2.1 des allgemeinen Teils der wesentlichen Anforderungen mit sich (zukünftig wie gesagt in Anhang III). Dort geht es um die Cybersecurity. Sie wird zentraler Bestandteil der Konformitätsbewertung werden, sodass Hersteller und Betreiber im Rahmen der Risikobeurteilung und der Dokumentation erheblich mehr leisten müssen als bisher!! Schon deshalb ist eine rechtzeitige Vorbereitung auf die neuen Vorschriften dringend geboten!

Wo kann ich mich über die Änderungen durch die neue Maschinenverordnung informieren?

WEKA bietet schon jetzt ein umfangreiches Angebot für Informationen rund um die neue Maschinenverordnung:

In unserem Shop (https://shop.weka.de/produktsicherheit) werden Sie ab Quartal 3/2023 eine Reihe aktueller Fachbücher zu diesem Thema finden.

Unser CE-Update für Praktiker 2023 (www.weka.de/ps/ce-update) stellt Ihnen die neue Maschinenverordnung und wichtige Aspekte für die CE-Kennzeichnung ausführlich vor.

Auf dem Deutschen Kongress für Maschinensicherheit 2023 (www.kongress-maschinensicherheit.de) wird die neue Maschinenverordnung eine zentrale Rolle spielen. Dort können Sie direkt mit unseren Experten über die Auswirkungen der neuen Regelungen diskutieren.

Außerdem bietet die WEKA Akademie ein Online-Seminar speziell zur neuen MVO an.

Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen auch direkt an uns wenden:

service@weka-manager-ce.de

Fazit

Im Rahmen der Updates des WEKA Manager CE werden wir Sie in den kommenden Monaten und Jahren intensiv bei der Vorbereitung und Umstellung auf die neue Maschinenverordnung begleiten. Unsere Software wird rechtzeitig über alle nötigen Funktionen verfügen und Sie gewohnt einfach und systematisch durch die gesamte CE-Kennzeichnung nach neuer Maschinenverordnung führen.
 

Einfach, zuverlässig, sicher!

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