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Maschinenrichtlinie

Der Weg zur neuen Maschinenverordnung

Die geplante neue Maschinenverordnung ist auf der Zielgeraden des europäischen Gesetzgebungsprozesses angekommen. EU-Parlament, Rat und Kommission haben den so genannten Trilog abgeschlossen und am 15.12.22 eine Einigung erzielt.

Die neue Maschinenverordnung soll dann die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen. In einem weiteren Beitrag sind alle Informationen zur Integration der Maschinenverordnung in die Software WEKA Manager CE zusammengefasst.

Aktueller Stand: Veröffentlichung im Juni 2023?

Die europäischen Institutionen haben sich im Dezember 2022 auf einen Text für die neue Maschinenverordnung geeinigt – jetzt muss die vorläufige Einigung „noch vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden“.

Was genau heißt denn das?

Bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU muss der Kompromiss nur ein paar formale Hürden nehmen:

  1. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (AStV) hat am 25. Januar 2023 schon zugestimmt.
    Seitdem gibt es auch einen vorläufigen konsolidierten Text in englischer Sprache: https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/IMCO/AG/2023/03-02/1272098EN.pdf
  1. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat über diesen Text am 2. März 2023 abgestimmt.
    Das Votum dort war eindeutig: 36 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme und eine Enthaltung. https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/266431/RCV%2002.03.23_for%20publishing.pdf
  1. Als nächstes ist das Plenum der EU-Parlaments an der Reihe. Dort wird die erste Lesung voraussichtlich im April 2023 stattfinden.
    Mögliche Termine dafür sind der 17.4.23 bis 20.4.23.
  1. Dann ist noch einmal der Rat um Zug und muss die dort beschlossene Fassung billigen.
  1. Schließlich muss die neue Verordnung auch noch übersetzt werden. Danach wird die fertige Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht.

Ein guter Termin für die Veröffentlichung wäre übrigens der 12. Juni 2023 – dann hätte man einen einprägsamen Anwendungsbeginn am 1. Januar 2027.

Was bisher geschah in chronologischer Reihenfolge

Dezember 2022 | Abschluss der Trilog-Verhandlungen

EU-Parlament, Rat und Kommission haben den so genannten Trilog abgeschlossen und am 15.12.22 eine Einigung erzielt.

Juli 2022 | Beginn der Trilog-Verhandlungen

In den Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und der EU-Kommission soll nun über die finale Version entschieden werden.

Juni 2022 | EU veröffentlicht einen Kompromissvorschlag

Am 24. Juni 2022 veröffentlicht die EU einen Kompromissvorschlag, der der finalen Fassung der neuen Verordnung sehr nahekommen könnte.

Juni 2021 | Entwurf in deutscher Sprache verfügbar

Der Entwurf für eine neue Maschinenverordnung ist nun auch in die andere EU-Amtssprachen übersetzt worden und damit auch auf Deutsch verfügbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0202

April 2021 | Veröffentlichung eines ersten Entwurfs

Am 21. April 2021 wird ein wichtiger Meilenstein im Revisionsprozess erreicht: Die EU-Kommission veröffentlicht einen ersten Entwurf für einen neue Maschinenverordnung (COM(2021) 202 final). Im nächsten Schritt müssen nun auch die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament dem Vorschlag der Kommission zustimmen.

Juni bis August 2019 | Öffentliche Konsultation zur Revision der Maschinenrichtlinie

Die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie geht in die nächste Phase. Wie bei solchen Vorhaben üblich, bittet die EU-Kommission die verschiedenen Wirtschaftsakteure und andere Zielgruppen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation um Rückmeldungen zu geplanten Änderungen. Die Beteiligung an der Konsultation war vom 7. Juni 2019 bis zum 30. August 2019 möglich.

Themen der Konsultation sind u.a. die Frage, ob zukünftig eine digitale Betriebsanleitung ausreichen soll, Abgrenzungen zu anderen Richtlinien wie der Niederspannungsrichtlinie, der Druckgeräterichtlinie und der Aufzugsrichtlinie sowie Fragen zur möglichen Anpassung an Robotik und künstliche Intelligenz und Anpassung an die Cybersicherheit.

Informationen zur Konsultation sind hier verfügbar: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-6426989/public-consultation_de

Januar bis Februar 2019 | Umfrage der EU-Kommission

Die EU-Kommission bittet alle von der Richtlinie betroffenen Personen und Unternehmen um ein Feedback zu einer möglichen Weiterentwicklung der Maschinenrichtlinie.

Mai 2018 | Report zum Evaluierungsprozess der EU-Kommission

Im vierten Quartal 2016 führt die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Maschinenrichtlinie bei den Anwendern der Vorschrift durch. Den Report zur Umfrage hat die Kommission im Mai 2018 veröffentlicht: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/29232

Ausgangslage

Die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG stammt – wie schon aus dem Titel ersichtlich – aus dem Jahr 2006. Im Gegensatz zu vielen anderen Richtlinien wurde sie 2014 nicht an das so genannte New Legislative Framework (NLF) angepasst, sondern blieb in der alten Form bestehen. Die Maschinenrichtlinie wird nun überarbeitet und neu aufgelegt.

Zum Verfahren

Da es sich bei der Neuregelung um eine Verordnung handelt, wird diese zu unmittelbarem Recht in den Mitgliedsstaaten. Der Umweg über die 9. ProdSV ist diesmal nicht mehr nötig. Um den Unternehmen eine ausreichende Vorbereitungszeit zu geben, ist geplant, dass die neue Verordnung erst 36 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU angewandt werden muss. Die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird demnach noch bis mindestens 2025 anwendbar bleiben.

Warum eine neue Maschinenverordnung?

Laut Mitteilung der EU-Kommission soll die neue Maschinenverordnung sicherstellen, dass eine neue Generation von Maschinen die Sicherheit der Benutzer und Verbraucher gewährleistet und Innovationen fördert. Während eine ebenfalls neu vorgeschlagene KI-Verordnung (COM(2021) 206 final) die Sicherheitsrisiken von KI-Systemen behandelt, soll die neue Maschinenverordnung die sichere Integration des KI-Systems in die Gesamtmaschine gewährleisten.

Darüber hinaus soll die neue Maschinenverordnung den Bedürfnissen des Marktes Rechnung tragen, indem sie die geltenden Bestimmungen rechtlich klarer gestaltet, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Unternehmen reduziert, indem sie digitale Formate für die Dokumentation zulässt, und gleichzeitig das einheitliche Zusammenspiel mit den anderen CE-Vorschriften gewährleistet.

In einem weiteren Beitrag sind alle Informationen zur Integration der Maschinenverordnung in die Software WEKA Manager CE zusammengefasst.

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