Ende November 2022 hatten sich der Rat der EU und das Europäische Parlament auf eine neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit verständigt und am 23.05.2023 wurde diese Verordnung als VO (EU) 2023/988 im Amtsblatt veröffentlicht.
Der vollständige Titel lautet:
„Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates“
Die neue Verordnung ist bereits ab dem 13.12.2024 anzuwenden. Die wichtigsten Änderungen sind:
Verordnung statt Richtlinie
Mit der Umwandlung der Richtlinie in eine Verordnung soll laut EU ein solider Rechtsrahmen geschaffen werden der garantiert, dass Produkte sicher sind und den europäischen Normen entsprechen.
Anwendungsbereich, Pflichten der Wirtschaftsakteure und Online-Handel
Der Anwendungsbereich ist im Wesentlichen bei der neuen Verordnung der gleiche wie bei der alten Richtlinie. Allerdings sind die Pflichten der Wirtschaftsakteure nun wie in anderen neueren Regelungen zur europäischen Produktsicherheit deutlich ausführlicher und umfassender geworden. Außerdem wird der Online-Handel ganz explizit in die Regelungen aufgenommen und entsprechend in die Pflicht genommen.
Safety-Gate statt RAPEX
Aus dem wenig aussagekräftigen Begriff „RAPEX“ wird nun das so genannte „Safety-Gate“. Damit will die EU die Bekanntheit der zentralen Plattform für Informationen über Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Non-Food-Produkten erhöhen und so auch mehr Verbraucher erreichen.