Der WEKA Manager CE führt Sie durch den Prozess der CE-Kennzeichnung (Konformitätsbewertung) Ihres Produkts nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/123, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, EMV-Richtlinie 2014/30/EU und anderen CE-Vorschriften.
Wichtige neue Funktionen in der Version 4.6 sind u.a.:
Anpassung der Benutzeroberfläche
Mit der Version 4.6 beginnt der Umbau der Benutzeroberfläche.
Die blauen Buttons im unteren Bildschirmbereich werden jetzt schrittweise abgelöst und in die Ribbonbar übernommen. Damit kann mehr Platz für den Content bereitstellen werden. Zudem ist jetzt auch farblich stärker gekennzeichnet, in welchem Register man sich gerade in der Bearbeitung befindet.
Produktsicherheitsverordnung
Die Rechtsvorschrift „Produktsicherheitsverordnung“ ist aktualisiert und überarbeitet worden. Zudem kann die Verordnung jetzt auch bearbeitet werden, wenn eine oder mehrere CE-Vorschriften als relevant gekennzeichnet sind.
Der Frage-Antwort Assistent ist überarbeitet worden und ab jetzt stehen dann auch in dieser Rechtsvorschrift zu den jeweiligen Fragen Info-Texte per Info-Button zur Verfügung.
Schutzmaßnahmen aus dem aktuellen Projekt kopieren
Bis jetzt war es nicht möglich aus dem aktuellen Projekt passende Schutzmaßnahmen einfach zu kopieren oder aus dem Maßnahmen-Assistenten zu übernehmen.
Wenn Sie die Schutzmaßnahme gespeichert haben, können Sie nun diese wie gewohnt über den Maßnahmen-Assistenten suchen, auswählen und einfügen.
Produktnorm erfüllt
Das Feature „Produktnorm erfüllt“ in der Risikobeurteilung ist erweitert worden. Man kann jetzt die jeweilige angewandte Norm unter den Normenzuordnungen hinterlegen. Auch hier weist der Normenwarner beim Entfernen der Norm darauf hin, ob die Norm hier zugeordnet worden ist, damit man dies schnell und einfach mit der aktuellen Norm anpassen kann.
Erweiterung des Projektstatus um Konformitätsbewertungsmodul
Im Status des jeweiligen Projekts kann man jetzt auch sofort sehen, ob schon alle Konformitätsbewertungsmodule ausgewählt worden sind.
Maschinenrichtlinie – Leitfaden aktualisiert
Der aktualisierte Leitfaden ist nun in der Software hinterlegt, so können Sie wie gewohnt z.B. unter „Wesentliche Anforderungen“ auf die Paragrafen des Leitfadens zugreifen und bei Bedarf nachlesen.
Auswahl Rechtsvorschrift – MRL / MVO
Bei der Auswahl der Rechtsvorschriften war es bis jetzt so, dass die Maschinenrichtlinie oder die Maschinenverordnung auswählbar waren, die andere Rechtsvorschrift war dann ausgegraut. Jetzt wird die jeweils andere Rechtsvorschrift automatisch auf „nicht relevant“ gesetzt, sofern die Maschinenrichtlinie oder Maschinenverordnung relevant ist.
Formatierung der Frage Antwort Assistenten
Mit der Version 4.6 starten wir mit den Formatanpassungen der Frage-Antwort-Assistenten.
Bei der Maschinenrichtlinie haben wir den Reiter „Relevanz“ nun grafisch angepasst, damit die Fragen schneller und klarer aufgenommen werden können.
Aktualisierung der Normendatenbank
Die in der Software enthaltene Normendatenbank wurde aktualisiert.
Risikobeurteilung – Bearbeitungsmodi
In der Ansicht der Risikobeurteilung können Sie zwischen den folgenden Bearbeitungsmodi auswählen:
• Gruppe-Folge-Ort-Lebensphase
• Lebensphase-Gruppe-Folge-Ort
• Ort-Gruppe-Folge-Lebensphase
Bis jetzt war es so, dass man die Gefährdungsfolgen nicht zusammenfassen konnte, wie das bei der Lebensphase oder Gefährdungsort der Fall war. Dies kann nun auch über die Checkbox „Folgen zusammenfassen“ gemacht werden.
Ausdruck – Druckoption
Beim Ausdruck der Nachweisdokumentation können Sie nun über die Druckoptionen in der Ribbonbar folgende Einstellungen vornehmen, ob diese Informationen gedruckt werden sollen oder auch nicht:
• Nicht relevante Gruppen
• Nicht relevante Gefährdungen
• Personen/Betriebsmittel
• Lebensphasen
• Warnhinweise in Tabellen
Einfach die gewünschten Einstellungen vornehmen und die Nachweisdokumentation als Word oder PDF drucken.
Produktsicherheitsrichtlinie entfernt
Da die Produktsicherheitsverordnung seit Dezember 2024 gültig ist, ist nun die Produktsicherheitsrichtlinie in den Rechtsvorschriften nicht mehr auswählbar. Bei bestehenden Projekten bleibt diese Richtlinie weiterhin erhalten.
Entfernen der Reiter Risikoeinschätzung und Gesamtrisiko
Der Reiter Risikoeinschätzung in den Stammdaten des jeweiligen Projekts ist entfernt worden. Diese Funktion ist nun nicht mehr verfügbar. Das gleiche gilt für den Reiter „Gesamtrisiko“ in der Risikobeurteilung.
Da beide gesetzlich nicht gefordert sind, sind diese nun nicht mehr verfügbar.
Bei bestehenden Projekten bleiben diese natürlich erhalten.
Wichtige neue Funktionen in der Version 4.5 sind u.a.:
Maschinenverordnung – Zuordnung von Normen und Bezug zur GSGA
Mit der Einführung der Maschinenverordnung in den WEKA Manager CE war es noch nicht möglich dieser Rechtsvorschrift Normen zuzuordnen und Bezug zur GSGA zu nehmen. Da war der Fall, weil es ja aktuell noch keine harmonisierten Normen für diese neue Verordnung gibt. Bis es so weit ist, ist es jetzt aber möglich Normen auch dieser Rechtsvorschrift zuzuordnen und Bezug zur GSGA zu nehmen.
Lebensphase – Beschreibung
Bei der Erstellung von individualisierten Gefährdungsbäume ist es nun möglich die einzelnen Lebensphasen detailliert zu beschreiben. Diese Beschreibung kann dann auch bei der Risikobeurteilung angezeigt werden. Zudem ist es möglich, dies auch in der Nachweisdokumentation auszugegeben.
Produktnorm erfüllt
Bei der Risikoanalyse war es bis jetzt möglich, die einzelnen Gefährdungen auf relevant oder nicht relevant zu setzen. Sofern die Gefährdungen relevant waren, mussten dann die Risikobeurteilung für diese Gefährdungen durchgeführt werden. Nun ist es möglich, neben diesen beiden Auswahlmöglichkeiten, die Gefährdung auf „Produktnorm erfüllt“ zu setzen. Damit ist die Risikobeurteilung nicht mehr nötig und muss auch nicht durchgeführt werden. Für die Dokumentation kann man aber noch beschreiben, wie man die Produktnorm genau umgesetzt hat.
Dokumentation: Großes Exceldatenblatt
In der Dokumentation kann man sich das „Große Exceldatenblatt“ ausgeben. Nun werden für Projekte mit Unterprojekten und Baugruppen auch diese Informationen mit ausgegeben.
Hochladen von mehreren Dokumenten
In der Dokumentation ist es jetzt möglich mehrere Dokumente auf einmal hochzuladen.
ToDo
Bei den ToDo`s kann man nun auch einen Kalendereintrag verschicken, bis wann die Maßnahme umgesetzt werden soll. Voraussetzung hierfür ist die Verwendung von Outlook. Zudem ist es nun möglich nicht nur einen Bearbeiter bei den ToDo‘s zu hinterlegen, sondern mehrere Personen.
Diese kann man gesammelt per E-Mail über die Aufgabe/Maßnahme informieren, oder auch wie oben erwähnt einen Kalendereintrag zuschicken.
Alle hinzugewiesenen Bearbeiter werden in der ToDo Liste aufgeführt.
Formatierung von Textbausteinen
Man kann für alle selbst angelegten Textbausteine, die ja in verschiedenen Kategorien angelegt werden können, nun für „Alle Kategorien“ gleichzeitig das Format anpassen. Einfach auf „Textbausteine formatieren“ gehen und die gewünschte Schriftart und Schriftgröße auswählen.
Formatierung von Kopf- und Fußzeilen
Analog zu den Textbausteinen ist es bei der Kopf- und Fußzeile nun auch möglich Anpassungen am Layout nicht nur pro Kategorie, sondern übergreifend für alle Kategorien durchzuführen.
Normendatenbank
Die enthaltene Normendatenbank ist mit dem Update wie gewohnt auf den aktuellen Stand gebracht worden.
Verbesserung der Bedienung des Scrollbalken
Vor allem in den Bereichen „Rechtsvorschriften“ und „Bedienungsanleitung“ war bis jetzt die Scroll Funktion nicht schnell und einfach zu bedienen. Dies ist nun verbessert und vereinfacht worden.
Maßnahmen-Assistent
Im Maßnahmen-Assistenten kann man die Suche nun auch mit der Enter-Taste starten und nicht nur mit dem Klick „Suche starten“
Wichtige neue Funktionen in der Version 4.4 sind u.a.:
Projekte: Reiter „Rechtsvorschriften“ – Abgrenzung bei Verwendung der Maschinenrichtlinie, Maschinenverordnung und bei der Produktsicherheitsrichtlinie in der Spalte „Status“
Mit der aktuellen Version wird der Status der Rechtsvorschriften z.T. angepasst, je nachdem welche Rechtsvorschrift ausgewählt ist. Wenn man die Maschinenrichtlinie z.B. als relevant setzt, ist es ja nicht mehr möglich nach der neuen Maschinenverordnung vorzugehen. Um dies besser zu visualisieren, wird jetzt die Maschinenverordnung grau hinterlegt und im Status wird darauf verwiesen, dass diese nicht anwendbar ist, da nach der Maschinenrichtlinie vorgegangen wird.
Die Rechtsvorschrift „Produktsicherheitsrichtlinie“ kann erst dann ausgewählt werden, wenn alle anderen CE-Vorschriften nicht relevant sind. Ansonsten ist diese Vorschrift ausgegraut und dies wird auch so im Status hinterlegt.
Neue Rechtsvorschrift „Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988“ verfügbar
Die Richtlinien 87/357/EWG und 2001/95/EG werden mit Wirkung vom 13. Dezember 2024 aufgehoben. Ab dann gilt unmittelbar die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988.
Nach dieser Vorschrift kann vorgegangen werden, sofern alle anderen CE-Vorschriften als nicht relevant gekennzeichnet sind. Hier können Sie dann wie von den anderen Rechtsvorschriften gewohnt Fragebäume für die „Relevanz“, „Anforderungen“ und „Wesentliche Veränderungen“ durchgehen. Zudem wird bei der Risikobeurteilung die neue Kategorie berücksichtigt, wenn diese Verordnung als relevant ausgewählt ist.
Maschinenverordnung
Wenn in der Risikobeurteilung bei Schutzmaßnahmen Informationen zur Normenzuordnung enthalten sind, werden diese nun auch in der EU-Konformitätserklärung angegeben.
Maschinenverordnung – Anschrift des Verwendungsortes des festeingebauten Lastaufnahmemittels kann nun hinzugefügt werden
Dies kann unter dem Reiter „Produkt spezifizieren“ für die beiden Optionen
• Durch Hebevorgänge bedingte Gefährdungen
• Gefährdungen durch das Heben von Personen
hinzugefügt werden. Sofern eine Option angeklickt ist, wird das Eingabefeld „Anschrift des Verwendungsortes des festeingebauten Lastaufnahmemittels“ eingeblendet und kann befüllt werden. Dann wird die Anschrift wie in der Verordnung gefordert bei der Konformitätserklärung angegeben.
Aufgrund der neuen Maschinenverordnung sind nun auch neue Betriebsanleitungsvorlagen in die Software integriert worden. Diese können Sie natürlich wie bei anderen Vorlagen auch, nach Auswahl an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Neue Betriebsanleitungsvorlagen für die neue Maschinenverordnung (MVO)
Normprüfung – Vermeiden Sie unnötige Wartezeiten
Die Prüfung der Projektnormen auf Aktualität kann bei großen Datenbanken sehr schnell mehrere Minuten dauern. In der Regel trifft das immer den Anwender, der die Anwendung startet, wenn die nächste Prüfung fällig ist. Es ist nun eine Abfrage eingebaut worden, ob die Prüfung der Projektnormen auf Aktualität wirklich durchgeführt werden soll und nicht automatisch nach dem festgelegten Intervall in der Projekthistorie. Je nach Bedarf können Sie nun die Abfrage – „Soll die Normprüfung jetzt durchgeführt werden? Hinweis: Nur wenn die Normenprüfung regelmäßig durchgeführt wird, kann die Aktualität der Projekte korrekt ausgewertet werden. Die letzte Prüfung fand vor xx Tag(en) statt.“ – starten oder nicht.
Normen: Bessere Visualisierung der ausgewählten Norm
Um bei der Recherche im Reiter „Normen“ klar unterscheiden zu können, welche Norm gerade ausgewählt ist, wird ab jetzt diese Spalte in blau eingefärbt. Dies ist an das Verhalten bei den Rechtsvorschriften angelegt.
Dokumentation der technischen Unterlagen
Um bei der Auswahl der Checklisten zu den wesentlichen Anforderungen sich schneller die gewünschte auswählen zu können, wird ab jetzt gleich zu Beginn auf die jeweilige Rechtsvorschrift verwiesen.
z.B.:
• Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I
• Maschinenverordnung 2023/1230 Anhang III
• usw.
Report Restrisiken
Es ist die Möglichkeit geschaffen worden, dass man für die Restrisiken ein separates Dokument (Excel) drucken kann. Dies ist nun ein weiteres wichtiges Dokument, v.a. für die ZÜS, die so ein Dokument regelmäßig für die Einzelabnahme fordert (DGRL).
Es werden hier nur die Zeilen gedruckt, die auch ein Restrisiko enthalten, zudem sind in diesem Report die Spalten „Schutzziel / …“ und „PLr/SIL**“ nicht enthalten.
Der Report kann ab nun in der Dokumentation, im Reiter „Technische Unterlagen“ unter Nachweisdokumentation zur Risikobeurteilung ausgewählt und gedruckt werden.
Verweise in der Risikobeurteilung
Bis jetzt konnte man Verweise in der Risikobeurteilung nur von einem Projekt in Unterprojekte oder andersherum durchführen. Ab sofort ist es möglich in einem Projekt dies auch zwischen einzelnen Unterprojekten, oder innerhalb eines Unterprojektes zwischen den einzelnen Baugruppe zu tun.
Neuerung: Festlegen von Baugruppe in Masterprojekten
Wenn Sie immer den gleichen Maschinentyp in unterschiedlichen Variationen bauen, haben Sie ab jetzt die Möglichkeit, in einem Masterprojekt (Bibliothek) die Risiken verschiedenen Baugruppen zuzuordnen. Die Baugruppen können Sie individuell festlegen. Wenn Sie dann dieses Masterprojekt für die Neuanlage verwenden (Klonen), können Sie entscheiden, welche Baugruppen bei diesem Projekt relevant sind. Somit müssen Sie nicht mehr umständlich nicht vorhandene Risiken entfernen.
Betriebsanleitung – Aktualisierung der Seriendruckfelder
Bei der Betriebsanleitung haben Sie die Möglichkeit, Seriendruckfelder bei Bedarf hinzuzufügen. Diese sind wieder auf den aktuellen Stand gebracht worden.
Reiter Dokumentation: Anzeige der Dokumentengruppen
Wenn man bis jetzt in den Reitern „Zulieferdokumente“ oder „Sonstige Dokumente“ den Menüpunkt „Alle Dokumentengruppen anzeigen“ gewählt hatte, wurden zwar alle Dokumente aufgelistet, allerdings war nicht mehr erkennbar, welcher Dokumentengruppe das markierte Dokument zugeordnet ist. Dies wird nun immer im Info-Feld angezeigt.
Aktualisierter Symbole-Katalog
Der integrierte Symbole-Katalog ist auf den aktuellen Stand gebracht worden. Somit sind weitere neue Symbole der DIN EN ISO 7010 hinzugefügt worden.
Projekte – Button „Dateien in Bearbeitung“
Anpassung des Verhaltens beim Button „Datei in Bearbeitung“ bei den erstellten Projekten. Zum Teil wurden alte Daten angezeigt, dies wird beim Update nun behoben und aktualisiert.
Optimierung der Auflistung der Programm-Optionen
Hier haben wir für mehr Übersichtlichkeit gesorgt und die Optionen übersichtlicher aufgelistet, alphabetisch sortiert und zum Teil auch Untermenüs eingeteilt. So finden Sie ab nun die gewünschte Option sicher einfacher und schneller!
Import von Bildern in PNG-Format
Ab jetzt ist es möglich, auch Bilder im PNG-Format in den Editor zu importieren. Dies trifft nun auch auf das Firmenlogo zu.
Normdatenbank
Die enthaltene Normdatenbank in der Software ist aktualisiert worden.
Englische Version: Vereinfachte Darstellung eines Datenfelds
Im Reiter Project data wird das Datenfeld „URL of the digital declaration of conformity“ zur besseren Zuordnung nun nur noch in 2 Zeilen abgebildet.
Wichtige neue Funktionen in der Version 4.3 sind u.a.:
Neue Maschinenverordnung im Reiter Rechtsvorschriften auswählbar
Am 29.6.2023 war es so weit: Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist am 19.7.2023 in Kraft getreten und wird am 20.1.2027 – also 42 Monate später – anzuwenden sein. Damit ist die Revision bzw. Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abgeschlossen. Diese Maschinenrichtlinie war seit dem 29.12.2009 anwendbar, wird also bis zu ihrem Außerkrafttreten gut 17 Jahre lang die Richtschnur für die Sicherheit von Maschinen gewesen sein.
Damit Sie sich rechtzeitig und optimal auf den Wechsel von MRL auf MVO vorbereiten können, ist die neue Vorschrift bereits jetzt im Reiter Rechtsvorschriften enthalten. Dort können Sie wie gewohnt die Frage-Antwort-Dialoge zur Relevanz und zu den Anforderungen durchlaufen und das passende Konformitätsbewertungsmodul auswählen. Unsere kontextsensitiven Infotexte zu den einzelnen Fragen helfen Ihnen dabei, sich schnell mit den Änderungen im Anwendungsbereich und mit den neuen Rollen der Wirtschaftsakteure vertraut zu machen.
Wesentliche Veränderung nach neuer Maschinenverordnung
Die wesentliche Veränderung von Maschinen hat es nun endgültig in den Text der Maschinenverordnung selbst geschafft. Bisher war dieses Thema im Blue Guide und zum Beispiel dem Interpretationspapier des BMAS geregelt. Nun ist die wesentliche Veränderung in Artikel 3 Nr. 16 MVO erstmals legal definiert.
Wir haben den Frage-Antwort-Dialog im Reiter Rechtsvorschriften bei der Maschinenverordnung bereits an dieser neuen Definition ausgerichtet. Auch hier lohnt es sich, sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Denn spätestens ab dem 20.1.2027 werden die Marktaufsichtsbehörden, aber auch Ihre Kunden und Lieferanten auf diese Regelungen zurückgreifen!
Mein Tipp: Legen Sie einfach mal ein Testprojekt an und klicken Sie sich durch. Weitere Informationen zu den Fragen sind in der kontextsensitiven Hilfe hinter den Info-Buttons zu finden.
Wesentliche Anforderungen aus dem Anhang III Maschinenverordnung
Sicherlich wird es noch eine Weile dauern, bis wir uns alle daran gewöhnt haben, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der neuen Maschinenverordnung nicht wie bisher im Anhang I, sondern im Anhang III stehen. Aber das ist eigentlich das kleinste Problem. Viel wichtiger sind die Änderungen bei den GSGA!
Dazu gehören z.B.:
Nummer 1.1.6 Ergonomie: Hier gelten nun besondere Anforderungen für selbstlernende Systeme, die für einen autonomen Betrieb ausgelegt sind. Diese müssen z.B. die Bediener angemessen über ihre geplanten Handlungen (etwa, was sie tun werden und warum) informieren.
Nummer 1.2.6 Störung der Energieversorgung: Hier sind nun nicht nur die Energieversorgung, sondern auch die Unterbrechung der Kommunikationsnetzverbindung zu berücksichtigen.
Nummer 1.6.2 Zugang zu den Bedienungsständen und den Eingriffspunkten für die Instandhaltung: Bei Maschinen oder dazugehörigen Produkten, in die Personen zum Betrieb, zum Einrichten, zur Wartung oder zur Reinigung einsteigen müssen, sind die Zugänge für den Einsatz von Rettungsausrüstung so zu dimensionieren und anzupassen, dass eine Notfallrettung der Personen möglich ist.
Nummer 2.1 Nahrungsmittelmaschinen: Dazu gehören jetzt auch Maschinen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmtes Wasser verarbeiten.
Große Änderungen gibt es auch in Teil 3 bei den beweglichen Maschinen. Die gute Nachricht ist aber: Die Aufteilung im neuen Anhang III entspricht größtenteils der des alten Anhang I. Das macht es auch möglich, die Inhalte aus Altprojekten zu kopieren. Sie müssen dann nur die Punkte nacharbeiten, bei denen es keine Entsprechung gibt oder die sich inhaltlich wirklich geändert haben. Das spart viel Zeit!
Cybersecurity – neu im Anhang III MVO
Deutlich mehr Arbeit müssen Sie aber im Rahmen der MVO beim Thema Cybersecurity einplanen: Der neue Abschnitt 1.9 und die Änderungen bei 2.1 befassen sich intensiv damit! Die Cybersecurity wird zu einem zentralen Bestandteil der Konformitätsbewertung werden, sodass Hersteller, Integratoren und Betreiber bei der Risikobeurteilung und der Dokumentation erheblich mehr leisten müssen als bisher! Das Problem: Noch ist nicht definiert, mit welchen Verfahren Sie das Einhalten dieser Anforderungen aus der MVO nachweisen können, denn die EN ISO 12100 passt hier von der Systematik nicht mehr. Hier sind die EU-Kommission und die Normungsgremien gefordert. Sobald belastbare Vorschläge vorliegen, werden wir das dann auch im WEKA Manager CE umsetzen.
Digitale Konformitätserklärung und Betriebsanleitung
Im Reiter Stammdaten finden Sie bereits seit dem Update 4.2 zwei neue Felder. Dort können Sie eine Internetadresse einfügen, unter der die Konformitätserklärung oder die Betriebsanleitung in digitaler Form verfügbar sind. Gemäß neuer Maschinenverordnung ist es vor allem bei B2B-Maschinen nun einfach möglich, eine digitale Betriebsanleitung und eine digitale Konformitäts- oder Einbauerklärung zu verwenden. Diese muss dann nicht mehr in Papierform beiliegen.
Arbeiten auf zwei Bildschirmen bzw. mit zwei Fenstern
Auf vielen Schreibtischen stehen inzwischen mehrere Monitore. Und das Arbeiten auf zwei Bildschirmen kann in der Tat sehr praktisch sein, vor allem, wenn man Dokumente parallel bearbeitet oder öfter mal etwas nachschauen will. Im CE-Prozess ist das vor allem beim Bearbeiten der wesentlichen Anforderungen und der Risikobeurteilung der Fall, denn beides befasst sich direkt mit der Integration der Sicherheit in Produkte.
Bisher konnten Sie deshalb schon den Reiter Wesentliche Anforderungen als modulares Fenster im Reiter Risikobeurteilung -> Schutzmaßnahmen öffnen und dort Einträge machen. Dann musste es aber auch wieder geschlossen werden. Das haben wir nun geändert: Sie können das Fenster „Wesentliche Anforderungen“ so lange geöffnet lassen, bis Sie den Reiter Risikobeurteilung verlassen. Das ist praktisch, weil Sie somit immer auch beide Bereiche im Blick haben können.
Einfacher Aufruf der Zulieferdokumente und sonstigen Unterlagen
Ebenfalls schneller im Zugriff haben Sie nun die Dokumente, die Sie im Reiter Dokumentation bei den Zulieferdokumenten und sonstigen Unterlagen eingecheckt haben. Diese können Sie jetzt mit einem neuen Button auch direkt im Reiter Risikobeurteilung aufrufen, wenn Sie mal kurz etwas nachschauen wollen.
Neue ISO 13849-1:2023 – neue Hilfstabelle für den P-Parameter
Im Frühjahr 2023 wurde die neue Fassung der ISO 13849-1 veröffentlicht. Dort enthalten ist eine Hilfstabelle für Parameter „Möglichkeit zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens“ (Parameter P). Mit fünf Kriterien kann ermittelt werden, ob P1 oder P2 der passende Wert ist. Diese Hilfstabelle steht Ihnen sowohl bei der steuerungstechnischen Schutzmaßnahme als auch bei der Risikoeinschätzung nach EN ISO 13849-1 zur Verfügung.
Betriebsanleitungsvorlagen bearbeiten – mehr Rechte bei WEKA-Vorlagen
Bisher konnten Sie bei den Betriebsanleitungsvorlagen, die auf den WEKA-Mustern basieren, keine Kapitel löschen oder umbenennen. Beides ist nun möglich. So können Sie flexibler arbeiten – sind aber auch selbst für die Einhaltung der Anforderungen beispielsweise aus der EN ISO 20607 verantwortlich.
Status von Gefährdungsfolgen prüfen
Sie kennen das Problem: Sie haben eine komplexe Gefährdungsfolge fertig bearbeitet – aber der grüne Haken erscheint nicht, weil noch irgendwo ein Eintrag fehlt. Die Suche nach dem oder den fehlenden Einträgen war oft mühsam, denn dazu mussten Sie alle Reiter durchklicken. Das ist nun deutlich einfacher: Über die rechte Maustaste können Sie bei einer Gefährdungsfolge den „Status“ abfragen. In einem Fenster wird dann aufgelistet, wo noch ein Eintrag fehlt. Und per Link können Sie gleich direkt dorthin springen und das betreffende Feld ausfüllen. Fertig.
Update des Symbolekatalogs
Auch unser Symbolekatalog ist auf den neuesten Stand gebracht worden. Insbesondere wurden weitere Symbole aus der EN ISO 7010 (z.B. Warnung vor Lichtbogenblitz) integriert, die durch Normänderungen aus 2022 neu dazugekommen sind.
Fachbuch „Grundwissen CE-Kennzeichnung“, 5. Auflage 2023
Die Durchführung der CE-Kennzeichnung ist ein einfacher und zugleich komplexer Vorgang. Einfach deshalb, weil sich die CE-Kennzeichnung im sogenannten geregelten Bereich abspielt, in dem fast alles fein säuberlich mithilfe zahlreicher Regelwerke vorgeschrieben ist. Dieser Sachverhalt kann zu der Annahme verleiten, die CE-Kennzeichnung sei ein strukturierter, logisch aufgebauter Prozess, dem man nur Schritt für Schritt bis zum Ziel folgen müsse, und alles werde gut.
Andererseits ist die CE-Kennzeichnung ein komplexer Vorgang, bei dem sich die Zusammenhänge nicht so ohne Weiteres erschließen, trotz oder gerade wegen der Regelwerke. Hinzu kommt, dass die CE-Kennzeichnung zumindest an ihren Rändern zur Unschärfe neigt. Unterschiedliche Sichtweisen und Auslegungen der beteiligten Personen tun ihr Übriges. Mitunter führt das zu dem Effekt, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Dann stellen sich Anzeichen von Orientierungslosigkeit, Frust oder Hilflosigkeit ein.
Dagegen soll das Fachbuch unseres Experten Jörg Ertelt eine wirksame Medizin sein. Nicht zu stark, damit keine unerwünschten Nebenwirkungen auftreten, aber stark genug, um eine heilsame Wirkung zu erzielen. Es soll Ihnen einen Gesamtüberblick über die CE-Kennzeichnung vermitteln, ohne sich im Detail zu verlieren. Das Buch wendet sich an die an der CE-Kennzeichnung beteiligten Personen, erläutert die Hintergründe der CE-Kennzeichnung und – last, but not least – zeigt die grundsätzliche Durchführung der CE-Kennzeichnung auf.
Sonstiges
Des Weiteren bietet die Version 4.3 die Möglichkeit, Textbausteine auch in anderen Kategorien zu verwenden. Sie können die Auswahl „Nicht relevant“ im Statusfenster begründen. Außerdem können Sie die Fußzeile der Konformitätserklärung einrichten.
Ebenfalls neu ist die Verwaltung der Fachabteilungen im Projektteam. Umbenannte Orte und Lebensphasen stehen jetzt im Auswahlfenster für neue Orte oder Lebensphasen automatisch zur Verfügung. Und für die Dokumentenausgabe können Sie die benötigten Unterordner direkt anlegen. Selbstverständlich enthält dieses Update wieder eine aktualisierte Normendatenbank und die Normwarnungen sind jetzt auch im KE-Assistenten sichtbar.
Ausblick
Mit dem Update 4.3 werden bereits wesentliche Inhalte der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in den WEKA Manager CE integriert. Doch diese Arbeit wird auch in den folgenden Updates noch weitergehen. Wir werden z.B. den Assistenten für die Konformitätserklärung ausbauen und die WEKA-Vorlagen für die Betriebsanleitung an den neuen Anhang III 1.7.4.2 MVO anpassen. Bei anderen Punkten müssen wir noch etwas warten. So zum Beispiel auf harmonisierte Normen zur neuen MVO oder bei der Frage, wie die Cybersecurity-Anforderungen geprüft und dokumentiert werden können.
Wichtige neue Funktionen in der Version 4.2 sind u.a.:
Konformitätserklärungsassistent überarbeitet
Am Ende des CE-Prozesses steht immer die Konformitäts- oder Einbauerklärung. Zur rechtskonformen Erstellung können Sie im WEKA Manager CE einen Assistenten verwenden, der Schritt für Schritte alle relevanten Informationen für die Erklärung abfragt.
Dieser Assistent ist nun für alle neuen Projekte noch einmal komfortabler und einfacher gestaltet: Komfortabler, weil er nun in einer Erklärung alle Inhalte für alle relevanten CE-Vorschriften mit ihren jeweiligen Besonderheiten zusammenfasst – von der Maschinenrichtlinie über die Druckgeräterichtlinie bis hin zur RoHS. Einfacher, weil wir die Bestimmung der Konformitätsbewertungsmodule und andere Zusatzinformationen in den Reiter Rechtsvorschriften ausgelagert haben (siehe unten). Da dann dort schon alle Weichen gestellt wurden, muss im Konformitätserklärungsassistenten selbst fast nichts mehr zusätzlich eingetragen werden.
Produktabbildung in die Konformitätserklärung aufnehmen
Im neuen Konformitätserklärungsassistenten können Sie auswählen, ob Sie eine Abbildung des Produkts in die Erklärung aufnehmen wollen. In den neueren CE-Vorschriften ist das schon länger eine Option: Die Produktabbildung sollte laut Blue Guide vor allem dann gezogen werden, wenn es für die Identifizierung des Produkts relevant ist.
Die Abbildung oder das Foto können Sie im Reiter Stammdaten -> Projektdaten zu einem Projekt zuordnen.
Die neue Maschinenverordnung sieht diese Option übrigens auch explizit für Maschinen und verwandte Produkte vor!
Neuer Reiter: Konformitätsbewertungsmodul
Im Reiter Rechtsvorschriften haben wir den neuen Reiter Konformitätsbewertungsmodul hinzugefügt.
Die CE-Vorschriften kennen acht Module (die mit den Buchstaben A bis H bezeichnet sind) für die Konformitätsbewertung. Sie legen die Pflichten des Herstellers (und seines Bevollmächtigten) und den Grad der Beteiligung einer akkreditierten internen oder einer externen notifizierten Konformitätsbewertungsstelle fest.
Für mehrere Module sind Varianten (z.B. C1 oder C2) festgelegt worden. Mit diesen soll erreicht werden, dass für Produkte, die mit einem höheren Risiko behaftet sind, das erforderliche Schutzniveau gewährleistet werden kann, ohne dass ein höhere Anforderungen stellendes Modul vorgeschrieben werden muss. Dahinter steht die Absicht, die Belastung für die Hersteller möglichst gering zu halten.
Wenn eine notifizierte Konformitätsbewertungsstelle eingeschaltet wurde, sind in der Regel auch entsprechende Angaben in der Konformitätserklärung nötig. Deshalb werden die Einträge aus dem Reiter Konformitätsbewertungsmodul automatisch in die Konformitätserklärung übernommen, wenn Sie diese mit dem Assistenten im Reiter Dokumentation erstellen.
Außerdem werden im neuen Reiter Konformitätsbewertungsmodul Besonderheiten zu den jeweiligen CE-Vorschriften abgebildet: Z.B. unvollständige Maschinen im Rahmen der Maschinenrichtlinie, Angaben zum Schallleistungspegel bei der Lärmschutzrichtlinie oder Informationen zum Zubehör bei der Funkanlagenrichtlinie.
Adressverwaltung und Rückverfolgbarkeit
Das Thema Rückverfolgbarkeit umfasst im CE-Prozess zwei Aspekte: Zum einem müssen Ihre Produkte den Vorschriften zur Produktkennzeichnung genügen und z.B. die Adresse des Herstellers tragen. Zum anderen müssen Sie aber auch alle Wirtschaftsakteure benennen können, von denen Sie ein Produkt bezogen bzw. an die Sie ein Produkt abgegeben haben.
Das ist auch in der neuen Maschinenverordnung als eine wichtige Neuerung vorgesehen!
Sicherlich lassen sich solche Informationen auch aus Rechnungen, Lieferscheinen oder dem internen Warenwirtschaftssystem ermitteln. Im WEKA Manager CE wollen wir Ihnen aber die Möglichkeit geben, diese Informationen zu erfassen und bei Bedarf auszuwerten.
Dazu haben wir den Reiter Firmendaten ausgebaut und dort eine umfangreiche Adressverwaltung integriert. So können Sie ganz einfach Lieferanten, Händler, Fulfilment-Dienstleister aber auch Kunden oder benannte Stellen erfassen und komfortabel verwalten. Eine CSV-Import-Schnittstelle ermöglicht das einfache Einspielen von größeren Adresslisten. Im Reiter Dokumentation finden Sie eine neue Druckfunktion, mit der Sie die für ein Projekt relevanten Daten übersichtlich ausgeben können.
Digitale Konformitätserklärung und Betriebsanleitung
Im Reiter Stammdaten finden Sie zwei neue Felder, die wir bereits jetzt im Hinblick auf die neue Maschinenverordnung eingebaut haben: Dort können Sie eine Internetadresse einfügen, unter der die Konformitätserklärung oder die Betriebsanleitung in digitaler Form verfügbar ist.
Bisher kennt nur die Funkanlagenrichtlinie eine „vereinfachte Konformitätserklärung“, bei der es genügt, eine Internetadresse anzugeben, unter der der vollständige Text der Konformitätserklärung hinterlegt ist.
Laut neuer Maschinenverordnung wird es zukünftig auch bei Maschinen ausreichen, wenn dem Kunden eine Konformitäts- oder Einbauerklärung digital zugänglich gemacht wird. Sie muss dann nicht mehr in Papierform beiliegen. Ähnliche Regelungen sind auch für die Betriebsanleitung geplant.
Löschen von Projektnormen, die bei einer Schutzmaßnahme verwendet werden
Wenn sich Normen ändern, dann hat das oft auch Auswirkungen auf die Schutzmaßnahmen, die mit diesen Normen zusammenhängen. Damit Sie zukünftig schnell herausfinden können, bei welchen Schutzmaßnahmen Sie eine ältere Normversion verwendet haben, werden diese Schutzmaßnahmen beim Löschen einer Norm aus dem Reiter Projektnormen nun als Links angezeigt.
So können Sie direkt zu den relevanten Schutzmaßnahmen springen und diese anpassen oder zumindest die dort hinterlegte Norm aktualisieren.
Warnhinweise in den tabellarischen Nachweisdokumentationen
Bisher konnten wir in den tabellarischen Nachweisdokumentationen keine Warnhinweise ausgeben – denn diese Warnhinweise werden selbst als Tabellen dargestellt und hätten die Formatierung der Nachweisdokumentation beeinträchtigt. Da die Warnhinweise aber ein Bestandteil der Risikominderung sind, sollten Sie diese auch entsprechend mitdokumentieren.
Das ist nun über eine Ausgabe der Warnhinweise im Anhang der tabellarischen Darstellung möglich. Außerdem gibt es bei der Beschreibung der Schutzmaßnahmen einen Link in den neuen Anhang, mit dem der zugehörige Warnhinweis einfach erreicht werden kann.
Excel-Ausgabe für tabellarische Dokumentation nach Orten und Lebensphasen
In der aktuellen Version können Sie nun auch die tabellarische Nachweisdokumentatione nach Orten und Lebensphasen als Excel-Datei erzeugen. Auch die Zusammenfassung der Nachweisdokumentation für Kunden ist nun als Excel-Datei verfügbar.
PDF-Ausgabe über die PDF-Funktion von Word
Seit einiger Zeit schon bietet Word eine Funktion an, mit der PDF-Dateien direkt aus der Word-Datei erzeugt werden können. Ein spezieller PDF-Druckertreiber, der diese Aufgabe übernimmt, ist deshalb nicht mehr nötig. Der WEKA Manager CE nutzt nun konsequent diese Funktion von Word, weshalb wir nun auch auf die Auswahl eines PDF-Druckertreiber unter Optionen -> Einstellungen -> Drucken verzichten können.
Stammdaten in der Nachweisdokumentation – Seitenumbruch für einzelne Datenfelder
Trotzdem lohnt es sich, die Optionen -> Einstellungen -> Drucken einmal aufzurufen. Denn dort können Sie jetzt einstellen, ob bei den Nachweisdokumentationen die Stammdaten durch einen Seitenumbruch getrennt werden sollen. Das war der Wunsch einiger unserer Kunden, um die Dokumentation übersichtlicher zu machen und unschöne Zeilenumbrüche zu vermeiden.
Projektexport: Zeitstempel im Namen der ZIP-Datei
Viele Kunden nutzen den ZIP-Export zum Versionieren von Projektarbeitsständen. Das ist grundsätzlich eine gute Möglichkeit, um bei Bedarf wieder zu einer älteren Version eines Projektes zurückkehren zu können.
Damit Sie die ZIP-Dateien eindeutig voneinander unterscheiden können, bekommen deren Dateinamen nun neben dem Datum und der Programmversion auch eine Angabe zur Uhrzeit des Exports. So können Sie an einem Tag mehrere Versionen exportieren, ohne die Dateien zu überschreiben oder umzubenennen zu müssen.
Update auf Firebird-Datenbank 4.0.x
Um die Security unserer Software bestmöglich zu gewährleisten, heben wir die verwendeten Komponenten des WEKA Manager CE regelmäßig auf die aktuellst verfügbare Version an. Das gilt selbstverständlich auch für die Firebird-Datenbanken, die wir verwenden. Hier steht mit diesem Update ein Sprung auf die Version 4.0.x an, der automatisch während des Setups durchgeführt wird.
Sonstiges
Des Weiteren bietet die Version 4.2 beim Login-Fenster eine Auswahl der gewünschten Sprachfassung (Deutsch oder Englisch) an. Die Teammitglieder können nach Mandaten gefiltert und so zielgenau verwaltet werden. Im Reiter Dokumentation bieten wir für einige Dokumentengruppen einen Multi-Druck an. Das heißt, Sie müssen nicht mehr für jeden einzelnen Report eine Ausgabe anstoßen. Selbstverständlich enthält dieses Update wieder eine aktualisierte Normendatenbank.
Wichtige neue Funktionen in der Version 4.1 sind u.a.:
Neuer SISTEMA Export-Assistent
Schon seit langer Zeit können Sie über eine Schnittstelle die Sicherheitsfunktionen nach EN ISO 13849-1 aus dem WEKA Manager CE in die Software SISTEMA exportieren. Bislang musste aber jede Sicherheitsfunktion einzeln übertragen werden. Das wird nun deutlich komfortabler: Über den neuen SISTEMA Export-Assistent können Sie alle Sicherheitsfunktionen aus einem Projekt gesammelt an SISTEMA übergeben. Selbstverständlich können Sie aber die Auswahl auch auf bestimmte Sicherheitsfunktionen eingrenzen oder wie bisher nur eine einzelne Sicherheitsfunktion übertragen. Ein weiterer Vorteil des neuen Assistenten: In SISTEMA wir bei jedem Export nur ein Projekt angelegt, so dass auch auf SISTEMA-Seite die Projektstruktur der aus dem WEKA Manager CE entspricht.
Anpassungen an die neue EN IEC 62061:2021
Die beiden für den Maschinenbau wesentlichen Normen zur Funktionalen Sicherheit sind die EN ISO 13849-1 und die EN IEC 62061. Nachdem in den letzten Jahren der Versuch, die beiden Normen in eine einheitliche Norm zusammenzuführen, gescheitert war, haben beide Normen jede für sich einen Revisionsprozess durchlaufen. Bei der EN IEC 62061:2021 Sicherheit von Maschinen — Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener Steuerungssysteme (IEC 62061:2021) ist dieser Prozess inzwischen abgeschlossen. Die europäische Norm wurde am 13.4.2022 im Amtsblatt der EU (Durchführungsbeschluss (EU) 2022/621) veröffentlicht. Dort wurde auch festgelegt, dass die Vorgängernorm EN 62061:2005/A2:2015 noch bis zum 11. Oktober 2023 die Konformitätsvermutung auslösen kann.
Im WEKA Manager CE müssen Sie deswegen jetzt im Bereich Optionen festlegen, mit welcher Normausgabe Sie generell arbeiten wollen. Bei der Auswahl des Gefährdungsbaums wird Ihnen diese Entscheidung aber noch einmal angezeigt, damit Sie diese auch ganz bewusst für das jeweilige Projekt treffen können.
Die wichtigsten Normänderungen im Hinblick auf den WEKA Manager CE sind:
- Für den Fall, dass die Dauer der Exposition kleiner 10 Minuten ist, ist jetzt eine eigene Tabelle für den Wert F im Anhang A abgedruckt. Schon bisher sah die Norm die Möglichkeit vor, den F-Wert um eins herabzustufen, wenn die Dauer kleiner als 10 Minuten war. Diese Option haben Sie jetzt auch in der Software.
- Wie oben bereits gesagt, ermöglicht eine Dauer von unter 10 Minuten dann auch, dass aus dem Ergebnis von F+W+P eine Klasse mit dem Wert 3 errechnet wird. Bisher war 4 der niedrigste Wert. Von Bedeutung ist die Klasse 3 aber nur, wenn die Schwere der Verletzung den Wert 4 hat. Denn in anderen Fällen ist kein SIL für Schutzmaßnahmen gegen solche Gefährdungskombinationen nötig.
- Die bisherige Matrix erforderte bei einem S-Wert von 4 immer mindestens SIL 2. Diese sehr starre Vorgabe wird jetzt aufgeweicht, wenn das Ergebnis von Häufigkeit und Dauer der Exposition, Wahrscheinlichkeit des Auftretens und Wahrscheinlichkeit einer Vermeidung oder Begrenzung nur den Wert 3 oder 4 hat.
- Die Matrix zur Festlegung des SIL enthält in der neuen Fassung nun Informationen zur Umrechnung von erforderlichem SIL nach PLr. Dabei ist wichtig, dass diese Umrechnung nur für das erforderliche Level gedacht ist, nicht aber für erreichte SIL-Werte. Wir zeigen deshalb den PLr-Wert im WEKA Manager CE jetzt auch mit an.
Umfassende Spezifikation von Sicherheitsanforderungen
Jede Sicherheitsfunktion muss hinreichend spezifiziert werden und diese notwendigen Informationen müssen in der Spezifikation der Sicherheitsanforderungen (SRS) dokumentiert werden. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir jetzt bei jeder Sicherheitsfunktion auch einen entsprechenden neuen Reiter anbieten, in dem Sie u.a. das auslösende Ereignis, den sicheren Zustand, Nachlaufzeiten oder die Priorität der Sicherheitsfunktion eintragen können. Diese Daten werden dann auch automatisch in die passenden Felder der Software SISTEMA übernommen. Außerdem finden sich diese Informationen in vielen Nachweisdokumentationen und natürlich auch im Report „Funktionale Sicherheit“ wieder.
Neuer Blue Guide 2022 und wesentliche Veränderung
Am 29.06.2022 wurde im Amtsblatt der EU der neue „Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022“, der so genannte „Blue Guide 2022“ veröffentlicht. Er ersetzt den Blue Guide 2016. Neu im Blue Guide 2022 sind z.B. Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Kapitel 2.9.5) und zum Fulfillment-Dienstleister (Kapitel 3.5). Geändert und ergänzt wurde u.a. in Kapitel 2.1 der Abschnitt zum Thema „Reparaturen und Änderungen an Produkten“ – dort geht es vor allem auch um die so genannte „Wesentliche Veränderung“. Änderungen gibt es auch zum Thema „Umgang mit Software“. Der letzte Punkt betrifft auch die Frage-Antwort-Dialoge zur wesentlichen Veränderung in unserer Software. Wir haben dort die Änderungen aus dem Blue Guide 2022 entsprechend eingearbeitet.
Richtlinie für Passwörter
Die Wahl von sicheren Passwörtern ist ein wesentlicher Bestandteil der Security. Aus diesem Grund haben auch wir beschlossen, die Passwörter beim WEKA Manager CE an den Vorgaben auszurichten, die z.B. das BSI empfiehlt. Deswegen wird ab dieser Version von Passwörtern Folgendes verlangt: Sie müssen mindestens 9 Zeichen lang sein, Zeichen enthalten, die mindestens 3 dieser 4 Kriterien erfüllen: Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern, Sonderzeichen, und das Passwort darf weder den Benutzernamen, noch mehr als 4 aufeinanderfolgende Zeichen des Benutzernamens enthalten. Beim Anmeldedialog erhalten Sie bei einer falschen Eingabe jetzt auch den Hinweis, ob der Benutzername nicht bekannt ist oder das Passwort falsch eingegeben wurde.
Todo-Liste jetzt auch als Excel-Tabelle
Eine weitere Verbesserung gibt es bei der ToDo-Liste. Diese kann jetzt auch als Excel-Tabelle erzeugt werden – das hatten viele Anwender so angeregt. Damit können Sie jetzt auch ein Abnahmeprotokoll in Excel erzeugen.
Sonstiges
Selbstverständlich enthält dieses Update wieder eine aktualisierte Normendatenbank. Außerdem haben wir auch den Symbole-Katalog aktualisiert. Zum Beenden der Software gibt es jetzt im Reiter Projekte einen Button rechts unten. Das Baujahr ist kein Pflichtfeld mehr, da es nicht in den Konformitätserklärungen gefordert ist, aber auf dem Typenschild nach MRL und ATEX – dort haben wir einen textlichen Hinweis darauf eingebaut. Die Adressen für Hersteller, Bevollmächtigte etc. werden jetzt im Dropdown-Menü alphanumerisch sortiert. Und für Netzwerkkunden, bei denen der Programmstart etwas länger dauert, gibt es ein Starterfenster, das anzeigt, dass die Software aufgerufen wurde und den Start vorbereitet.
Wichtige neue Funktionen in der Version 4.0 sind u.a.:
Performance-Verbesserung für Netzwerkkunden und VPN-Betrieb
Der große Versionssprung von der 3.9 auf eine 4.0 kommt vor allem daher, dass wir mit diesem Update unter der Oberfläche des WEKA Manager CE vieles verändert haben. Insbesondere wurden die Datenbankanbindung und Datenhaltung im Netzwerk zwischen Server und Client optimiert. Das führt dazu, dass nun in allen Netzwerkkonstellationen eine deutlich höhere Performance erreicht wird. Außerdem ist die Netzwerkarchitektur nun auch VPN-fähig. D.h. nicht nur im standortbezogenen LAN-Netzwerk des Unternehmens selbst, sondern auch im Homeoffice kann jetzt mit dem WEKA Manager CE effizient gearbeitet werden. Welche Mindestvoraussetzungen hierfür nötig sind und welche Einstellungen die Administratoren tätigen müssen, erfahren Sie wie gewohnt im Dokument „Wichtige Hinweise“.
Lastenheftvorlage für den Projektstart
Aller Anfang ist schwer – das gilt leider oft auch für den Start von CE-Projekten. Allzu oft scheitert das effiziente Arbeiten mit dem WEKA Manager CE daran, dass die für ein Projekt benötigten Informationen nicht rechtzeitig oder vollständig vorhanden sind und erst mühsam neben der Projektbearbeitung zusammengesammelt werden müssen. Damit das besser funktioniert, haben wir eine „Lastenheft-Vorlage“ konzipiert, mit der Sie als Projektverantwortlicher alle nötigen Informationen einsammeln und zusammenfassen können. Damit diese Vorlage optimal auf Ihre Erfordernisse abgestimmt ist, speist sie sich aus den Daten der Produktbeschreibungsvorlage und des Gefährdungsbaums. Außerdem können Sie wählen, welche Kapitel des Lastenheftes Sie tatsächlich verwenden wollen. Sind damit dann alle Fragen geklärt, steht einem erfolgreichen CE-Projekt nichts mehr im Wege.
Eigene Normvorschläge hinzufügen
Bei den wesentlichen Anforderungen und den Schutzmaßnahmen bietet Ihnen der WEKA Manager CE in vielen Fällen Normvorschläge an, die zur jeweiligen Anforderung oder Gefährdungsfolge passen. Dabei handelt es sich in der Regel um B-Normen, die unter der Maschinenrichtlinie gelistet sind. Eine Verknüpfung mit C-Normen ist manchmal auch sinnvoll, aber eben sehr produktspezifisch, d.h. wir konnten diese Verknüpfungen bisher nicht redaktionell vorwegnehmen. Jetzt haben Sie aber die Möglichkeit, hier selbst aktiv zu werden: Mit wenigen Mausklicks können Sie die für Ihre Produkte typischen C-Normen ergänzen und für zukünftige Projekte sichtbar machen.
Bilder oder Grafiken per Copy&Paste einfügen und maximale Bildgröße
Das Einfügen von Bildern oder Grafiken in die Editoren wird einfacher: Jetzt können Sie direkt per Copy Inhalte aus der Zwischenablage einfügen, wenn Sie z.B. einzelne Bereiche aus einem größeren Bild separat darstellen oder ein Zitat aus der Norm per Bild einbauen wollen usw. Auch die maximale Bildgröße ist gewachsen: bis zu 10 MB groß dürfen die Bilddateien jetzt sein. Damit die Datenbank dabei nicht überlastet wird, wird die Qualität automatisch reduziert und Sie müssen diese Bilder nicht anderweitig kleinrechnen.
Ausbau unserer Textbausteine-Bibliothek
An vielen Stellen in der Software konnten bisher schon Textbausteine erstellt werden. Diese Funktion haben wir noch einmal ausgebaut. Jetzt können Sie auch Textbausteine für ToDos und Maßnahmen erstellen, für die Begründung von nicht relevanten Gefährdungen, für Warnhinweistexte, für Bemerkungen zu Normen und die Projekthistorie. Außerdem haben wir die Verwaltung der Textbausteine übersichtlicher und leichter handhabbar gemacht. Wie gewohnt ist die Textbausteinverwaltung über die Optionen aufrufbar.
Update der WEKA Betriebsanleitungsvorlagen
So wie Sie Ihre Produkte an neue Normen anpassen müssen, müssen auch wir aktiv werden, wenn sich die normativen Rahmenbedingungen für unsere Vorlagen ändern. Für Betriebsanleitungen ist seit kurzem die neue DIN EN IEC/IEEE 82079-1:2021-09 maßgeblich. Die notwendigen Anpassungen in den Vorlagen haben wir mit diesem Update vorgenommen und auch andere Verbesserungen in die einzelnen Kapitel eingearbeitet.
Kopfzeile für Dokumente individuell einstellen
Bei der Ausgabe von Dokumenten können Sie schon seit einiger Zeit die Fußzeile selbst gestalten. Das ist jetzt auch bei der Kopfzeile möglich. Insbesondere kann hier ein Logo eingefügt und jetzt nicht nur rechts, sondern auch mittig oder links verortet werden. Auch viele andere Felder sind frei auswählbar und platzierbar.
ToDos und Maßnahmen bearbeiten
Gerade hat man ein ToDo angelegt, da fällt einem schon ein, dass man noch einen wichtigen Aspekt vergessen hat. Bisher war das Korrigieren und Bearbeiten von ToDos noch etwas umständlich, da man dafür extra in den Reiter Dokumentation wechseln musste. Das haben wir jetzt besser gelöst: Einfach noch einmal auf den ToDo-Button klicken und schon kann das bestehende ToDo überarbeitet oder ergänzt werden.
Sonstiges
Selbstverständlich enthält dieses Update wieder eine aktualisierte Normendatenbank. Außerdem haben wir die Auswahl des Gefährdungsbaumes aus den Stammdaten bei der Projektanlage herausgenommen und weiter nach hinten in den Reiter Risikobeurteilung verlegt. Im Reiter Stammdaten können die ToDos jetzt passend zu den jeweiligen Grenzen gesetzt werden. Bei den wesentlichen Anforderungen merkt sich die Software die letzte Position im Baum und bietet diese bei einer Rückkehr auf den Reiter automatisch an, d.h. der Knotenpunkt muss nicht erneut gesucht und aufgeklappt werden. Die Infotexte zu den gefährdeten Personen können bequemer aktualisiert werden und im Gefährdungsbaum werden die vom Benutzer angelegten eigenen Gruppen und Folgen jetzt kursiv dargestellt.