Der Hersteller einer Maschine darf diese in der EU nur in Verkehr bringen, wenn er alle beim Betrieb der Maschine auftretenden Gefährdungen und Gesundheitsfolgen vorausgesehen und weitestmöglich minimiert hat. Dieses Identifizieren, Analysieren und Bewerten von Risiken ist seit Jahrzehnten Pflicht des Herstellers und Grundlage für die daraus abgeleiteten Schritte zum Schutz der Maschinenbediener und weiterer Personen. Das Prozedere, früher auch
Die Betriebsanleitung ist ein gemäß EU-Recht sowie nationalen Gesetzen und Normen gefordertes Dokument für den Benutzer einer Maschine oder eines anderen Produkts. Ihr wichtigstes Ziel ist, den Benutzer, Betreiber bzw. Bediener über unvermeidbare Restrisiken zu informieren und vorhersehbare Fehlanwendungen zu verhindern. Damit ist die Betriebsanleitung neben der Risikobewertung im Konformitätsbewertungsverfahren zur CE-Kennzeichnung ein zentraler Grundstein für sichere und gesundheitsgerechte Produkte.
Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass seine Maschine den geltenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entspricht. Er muss das Original der Konformitätserklärung ab dem letzten Tag der Herstellung der Maschine mindestens zehn Jahre lang aufbewahren. Eine Kopie muss er den Marktaufsichtsbehörden auf Anforderung zur Verfügung stellen. Außerdem muss die Konformitätserklärung jeder gelieferten Maschine beiliegen. Letzteres gilt jedoch nicht pauschal
Bei vielen Produkten setzt das EU-Recht eine CE-Kennzeichnung voraus. Ohne ein erfolgreich abgeschlossenes Verfahren zur Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung dürfen bestimmte Produkte in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Dieser Prozess kann mehr oder weniger aufwändig sein. Er beginnt mit der Klärung, welche CE-Richtlinien für das betreffende Produkt anwendbar sind. Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen, wenn die Beantwortung dieser
Nicht zum ersten Mal landete ein Thema vor Gericht, das jeden Hersteller einer Maschine oder vieler anderer Produkte betrifft: Die Werbung mit einem CE-Kennzeichen. Im aktuellen Fall ging es um einen Elektrowecker. Gestritten wurde um die Frage, inwiefern die Aussage „CE-geprüft“ zulässig ist. Das Oberlandesgericht gab der Klage eines Wettbewerbvereins recht, der über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Werbung mit „CE/TÜV/GS-geprüft“
Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU hat im April die bisherige ATEX-Richtlinie 94/9/EG abgelöst. Eine Expertengruppe der Europäischen Kommission, die „New ATEX Guidelines Editorial Group“ (NAGEG), hat nun einen Leitfaden zur neuen ATEX-Richtlinie vorgelegt. Er soll allen Akteuren im konstruktiven Explosionsschutz von Geräten und Anlagen eine Hilfestellung bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben bieten. Maßgeblich für den konstruktiven Explosionsschutz ist die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Vor einigen Tagen hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ihre aktuelle Dokumentation „Gefährliche Produkte 2016 – Informationen zur Produktsicherheit“ veröffentlicht. Diese jährlich erscheinende Übersicht berücksichtigt alle Produkte, die dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und dessen zugehörigen Verordnungen (Produktsicherheitsverordnungen/ProdSV) unterliegen. Der wichtigste Befund ist, dass Deutschland Spitzenreiter bei der Anzahl der erfassten mangelhaften Produkte geworden ist und damit China ablöst. Die neue
Am 20. April 2016 treten einige wichtige europäische CE-Richtlinien in neuer Fassung in Kraft. Jeder Hersteller in der Europäischen Union muss diese für sein Produkt geltenden EG- bzw. EU-Richtlinien zwingend anwenden. Die Umsetzungsfrist von acht wichtigen EU-Richtlinien ist zum 20.04.2016 abgelaufen. Damit dürften deutlich mehr Produkte eine CE-Kennzeichnung benötigen. Ab dem 20. April 2016 dürfen Sie nur noch die Neufassungen
Ein neuer Fachbeitrag im Werk „CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie“ beschäftigt sich mit der Frage, ob Betriebs- und Bedienungsanleitungen für Maschinen und andere Produkte künftig nur noch in digitaler Form vorliegen werden. An einem aktuellen Urteil des Landgerichts Potsdam vor und den Ergebnissen einer aktuellen Studie der tekom zur momentanen Nutzungsverteilung der verschiedenen Medien erläutert der Autor die Auswirkungen der jüngsten Entwicklungen
Ein neues Kapitel im Werk „CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie“ befasst sich mit der Frage, welche Auswirkungen die neue Betriebssicherheitsverordnung auf die Technische Dokumentation mit sich bringt. Der Autor nennt wichtige Gründe, warum sich Technik-Redakteure mit der neuen BetrSichV beschäftigen sollten. Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zusammen. Die neue Betriebssicherheitsverordnung hatte eigentlich bereits zu Jahresbeginn in Kraft treten sollen. Doch