In vielen Unternehmen kommt es vor, dass Sondermaschinen für den Eigengebrauch selbst konstruiert und gefertigt werden. Hier wird der Hersteller zum Betreiber. In anderen Fällen werden Maschinen umgebaut, erweitert, angepasst usw. Hier wird der Betreiber zum Hersteller. Das bedeutet, er muss für die Maschine die Risikobeurteilung laut Maschinenrichtlinie durchführen und das EU-Konformitätsverfahren durchlaufen. Dies gilt… » weiterlesen
Schlagwort: Risikobeurteilung
Die Risikobeurteilung ist in vielen CE-Richtlinien vorgeschrieben. So hat z.B. ein Maschinenhersteller dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung durchgeführt wird.
Die Risikobeurteilung seiner Produkte ist für jeden Maschinenhersteller verpflichtend und als Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens gesetzlich vorgeschrieben. Das Ergebnis der Risikobeurteilung ist eine wichtige Arbeitsgrundlage für den technischen Redakteur, z.B. beim Abfassen der Betriebsanleitung. Dazu muss die technische Redaktion jedoch eine abgeschlossene Risikobeurteilung formal vorliegen haben. Es ist nicht vorgesehen, dass die technische Redaktion selbst die… » weiterlesen
Der Hersteller einer Maschine muss Gefährdungen bereits vor Beginn der Konstruktion ermitteln, einschätzen und bewerten. Die Norm EN ISO 12100 legt Strategien und Leitsätze zur Risikobeurteilung dieser Maschine fest. Ein Beitrag im Werk „Produktsicherheit in Europa“ stellt das Verfahren der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100:2011-03 vor. Mit diesem Vorgehen erfüllt der Hersteller seine Verpflichtungen aus… » weiterlesen
Laut EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG steht jedes herstellende Unternehmen in der Pflicht, ausschließlich sichere Maschinen zu konstruieren. Der Weg zum Ziel „sichere Maschine“ führt zwingend über den Prozess der Risikobeurteilung. Dieser umfasst das Abschätzen möglicher Gefahren, das Treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen und das Warnen vor Restrisiken. Verfahren und Methoden zur Risikobeurteilung können sehr komplex und aufwändig werden,… » weiterlesen
Ohne die Beurteilung von Risiken und Gefährdungen darf ein Hersteller seine Maschinen weder mit dem CE-Kennzeichen versehen noch in Verkehr bringen. Dies schreibt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausdrücklich vor. Wie und mit welchen Methoden eine solche Risikobeurteilung durchzuführen ist, lässt der Gesetzgeber offen. Verantwortliche Konstrukteure haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Verfahren zur Risikoeinschätzung. Keine CE-Kennzeichnung ohne… » weiterlesen
In diesem Beitrag geht es um die Risikobeurteilung und Nachweisdokumentation für ein Sicherheitsbauteil: den Überrollschutz (ROPS). Ein Update im Werk „Risikobeurteilung für Maschinen“ erläutert beispielhaft das Vorgehen an einem Überrollschutz für eine Erdbaumaschine. Der CE-Prozess bei einem Sicherheitsbauteil Die beispielhafte und nicht vollständige Risikobeurteilung enthält Vorschläge zum Aufbau, zur Durchführung und Dokumentation der Risikobeurteilung am… » weiterlesen
Fabrikneue Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dürfen in der Europäischen Union nur mit CE-Kennzeichnung bereitgestellt werden. Gleiches gilt für gebrauchte Maschinen, die wesentlich verändert wurden oder das erste Mal in der EU bereitgestellt werden. Der Prozess der CE-Kennzeichnung – insbesondere die Konformitätsbewertung – ist mehr oder weniger umfangreich. Dabei ist Konformitätsbewertung „das Verfahren zur… » weiterlesen
Der Hersteller einer Maschine darf diese in der EU nur in Verkehr bringen, wenn er alle beim Betrieb der Maschine auftretenden Gefährdungen und Gesundheitsfolgen vorausgesehen und weitestmöglich minimiert hat. Dieses Identifizieren, Analysieren und Bewerten von Risiken ist seit Jahrzehnten Pflicht des Herstellers und Grundlage für die daraus abgeleiteten Schritte zum Schutz der Maschinenbediener und weiterer… » weiterlesen
Der Hersteller einer Maschine ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung für sein Produkt durchzuführen. Dabei geht der Hersteller zunächst von der „bestimmungsgemäßen Verwendung“ aus. Dies ist der nach den Angaben des Herstellers vorgesehene Verwendungszweck. Was fordert die Maschinenrichtlinie? Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt, dass auch solche Risiken berücksichtigt werden, die sich aus so genannten „vorhersehbaren ungewöhnlichen Situationen“ ergeben…. » weiterlesen
Biologische Arbeitsstoffe oder Biostoffe sind Begriffe aus dem Arbeitsschutzrecht. In der Maschinenrichtlinie werden sie nicht explizit genannt. Dennoch muss sich auch der Hersteller von Maschinen in seiner Risikobeurteilung mit biologischen Gefährdungen auseinandersetzen. Denn Biostoffe, die beim Betrieb einer Maschine oder Anlage entstehen, dürfen den Maschinenbediener nicht gefährden. Biologische Arbeitsstoffe, das klingt zunächst nicht nach Gefährdung…. » weiterlesen