Risikobeurteilung und Risikominderung im Konstruktionsprozess

Ohne die Beurteilung von Risiken und Gefährdungen darf ein Hersteller seine Maschinen weder mit dem CE-Kennzeichen versehen noch in Verkehr bringen. Dies schreibt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausdrücklich vor. Wie und mit welchen Methoden eine solche Risikobeurteilung durchzuführen ist, lässt der Gesetzgeber offen. Verantwortliche Konstrukteure haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Verfahren zur Risikoeinschätzung. Keine CE-Kennzeichnung ohne… » weiterlesen

Risikobeurteilung am Beispiel eines Überrollschutzaufbaus (ROPS)

In diesem Beitrag geht es um die Risikobeurteilung und Nachweisdokumentation für ein Sicherheitsbauteil: den Überrollschutz (ROPS). Ein Update im Werk „Risikobeurteilung für Maschinen“ erläutert beispielhaft das Vorgehen an einem Überrollschutz für eine Erdbaumaschine. Der CE-Prozess bei einem Sicherheitsbauteil Die beispielhafte und nicht vollständige Risikobeurteilung enthält Vorschläge zum Aufbau, zur Durchführung und Dokumentation der Risikobeurteilung am… » weiterlesen

Was kostet eine CE-Kennzeichnung?

Fabrikneue Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dürfen in der Europäischen Union nur mit CE-Kennzeichnung bereitgestellt werden. Gleiches gilt für gebrauchte Maschinen, die wesentlich verändert wurden oder das erste Mal in der EU bereitgestellt werden. Der Prozess der CE-Kennzeichnung – insbesondere die Konformitätsbewertung – ist mehr oder weniger umfangreich. Dabei ist Konformitätsbewertung „das Verfahren zur… » weiterlesen

Risikobeurteilung Schritt für Schritt

Der Hersteller einer Maschine darf diese in der EU nur in Verkehr bringen, wenn er alle beim Betrieb der Maschine auftretenden Gefährdungen und Gesundheitsfolgen vorausgesehen und weitestmöglich minimiert hat. Dieses Identifizieren, Analysieren und Bewerten von Risiken ist seit Jahrzehnten Pflicht des Herstellers und Grundlage für die daraus abgeleiteten Schritte zum Schutz der Maschinenbediener und weiterer… » weiterlesen

Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung – Ein Überblick

Der Hersteller einer Maschine ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung für sein Produkt durchzuführen. Dabei geht der Hersteller zunächst von der „bestimmungsgemäßen Verwendung“ aus. Dies ist der nach den Angaben des Herstellers vorgesehene Verwendungszweck. Was fordert die Maschinenrichtlinie? Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt, dass auch solche Risiken berücksichtigt werden, die sich aus so genannten „vorhersehbaren ungewöhnlichen Situationen“ ergeben…. » weiterlesen

Biostoffe – ein Thema für Maschinenhersteller wie -betreiber

Biologische Arbeitsstoffe oder Biostoffe sind Begriffe aus dem Arbeitsschutzrecht. In der Maschinenrichtlinie werden sie nicht explizit genannt. Dennoch muss sich auch der Hersteller von Maschinen in seiner Risikobeurteilung mit biologischen Gefährdungen auseinandersetzen. Denn Biostoffe, die beim Betrieb einer Maschine oder Anlage entstehen, dürfen den Maschinenbediener nicht gefährden. Biologische Arbeitsstoffe, das klingt zunächst nicht nach Gefährdung…. » weiterlesen

Sicherheitsaspekte im Konstruktionsprozess integrieren

Beim Planen und Bauen von Maschinen muss der Hersteller gemäß Maschinenrichtlinie grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen einhalten. Das Beurteilen und Minimieren von Risiken für den Benutzer und Bediener einer Maschine sowie weitere Personen ist ein unverzichtbares und zentrales Element im Konstruktionsprozess. Dabei sind bestimmte Grundsätze einzuhalten. Die sogenannte „inhärent sichere Konstruktion“ gilt nach DIN EN ISO… » weiterlesen

Unverzichtbar: Sicherheits- und Warnhinweise für Maschinen

Als Referenznorm für das Erstellen von rechtssicheren Sicherheitshinweisen in der Technischen Dokumentation von Maschinen und Anlagen gilt die ANSI Z535.6. Sie legt fest, welche Arten von Sicherheitshinweisen in welcher Form und an welchen Stellen der begleitenden Benutzerinformationen zu einem Produkt erscheinen sollen. Sicherheitshinweise sind ein elementarer Bestandteil der technischen Begleitunterlagen zu einer Maschine oder einem… » weiterlesen

„Wesentliche Veränderung“ von Maschinen: Es bleibt bei der Einzelfallprüfung

Bei der Frage nach einer „wesentlichen Veränderung“ einer Maschine geht es darum, ob und wann eine bereits gebrauchte Maschine infolge einer später erfolgten Änderung als neues Produkt anzusehen ist. Diese Frage ist deshalb so bedeutsam, weil an eine in diesem Sinne als neu zu bewertende Maschine weitreichende Anforderungen gestellt werden. Denn die Maschine wechselt juristisch… » weiterlesen

Risikobeurteilung am Beispiel einer Photovoltaikanlage

Als Solartracker werden Photovoltaikanlagen bezeichnet, bei denen eine oder zwei Achsen beweglich sind. Sie haben den großen Vorteil, dass sie im Tagesverlauf dem Sonnenstand folgen können. Damit haben diese sogenannten nachgeführten Photovoltaikanlagen eine größere Energieausbeute. Gleichzeitig müssen Fundament, Blitzschutz und die Anlagentechnik hohen Anforderungen an die Sicherheit von Monteuren, Betreiber und sonstigen Personen genügen. Für… » weiterlesen