Risikobeurteilung und Risikominderung im Konstruktionsprozess

Ohne die Beurteilung von Risiken und Gefährdungen darf ein Hersteller seine Maschinen weder mit dem CE-Kennzeichen versehen noch in Verkehr bringen. Dies schreibt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausdrücklich vor. Wie und mit welchen Methoden eine solche Risikobeurteilung durchzuführen ist, lässt der Gesetzgeber offen. Verantwortliche Konstrukteure haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Verfahren zur Risikoeinschätzung. Keine CE-Kennzeichnung ohne… » weiterlesen

Sicherheitsaspekte im Konstruktionsprozess integrieren

Beim Planen und Bauen von Maschinen muss der Hersteller gemäß Maschinenrichtlinie grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen einhalten. Das Beurteilen und Minimieren von Risiken für den Benutzer und Bediener einer Maschine sowie weitere Personen ist ein unverzichtbares und zentrales Element im Konstruktionsprozess. Dabei sind bestimmte Grundsätze einzuhalten. Die sogenannte „inhärent sichere Konstruktion“ gilt nach DIN EN ISO… » weiterlesen

Inhärent sichere Konstruktion als erste Stufe der Risikominderung

Ein wesentliches Element einer Risikominderung nach DIN EN ISO 12100 ist die sogenannte inhärent sichere Konstruktion. Inhärent sichere konstruktive Lösungen zu entwickeln, ist eine zentrale Herausforderung für jeden Konstrukteur. Der Duden umschreibt die Eigenschaft inhärent mit „einer Sache innewohnend“. Merkmale einer inhärent sicheren Konstruktion sind damit Eigenschaften einer Maschine, die von innen heraus, gewissermaßen „von… » weiterlesen