Maschinen und Anlagen müssen nach ihrer Herstellung und vor ihrem Einsatz im betrieblichen Alltag auf Funktionsfähigkeit, ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Anforderungen an Sicherheit, Qualität usw. getestet werden. Dieser sogenannte Probetrieb oder Probelauf findet zum einen vonseiten des Herstellers statt, zum anderen im Unternehmen des Betreibers der Maschine. Dabei sind die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Pflichten zu… » weiterlesen
Schlagwort: Sicherheitsanforderungen
Anforderungen im Hinblick auf die Sicherheit von Produkten. Der Hersteller muss im Sinne der Maschinenrichtlinie für die Sicherheit seiner Produkte sorgen.
Neben dem selbstverständlichen Anspruch an ein einwandfreies und zuverlässiges Funktionieren müssen Maschinen nicht nur Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen genügen. Sie müssen auch so konstruiert sein, dass sie möglichst leicht, d.h. ermüdungs- und belastungsfrei, bedienbar sind. Die Qualität der Ergonomie seiner Maschine zu prüfen und zu bewerten, ist eine Herausforderung für jeden Maschinenhersteller. Dutzende von europäischen Normen… » weiterlesen
Die Maschinenrichtline regelt die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Maschinen. Normen geben die technischen Details vor, sowohl für die eigentliche Maschine wie für ggf. notwendige Schutzvorrichtungen. Ein Maschinenhersteller darf nur Maschinen in Verkehr bringen, die so konstruiert und gebaut sind, dass sie diesen Anforderungen genügen. Diese Übereinstimmung mit den Vorgaben muss… » weiterlesen
Eine enge räumliche Zusammenarbeit von Menschen und Maschinen in industriellen Produktionsumgebungen ist eine große Herausforderung für den Konstrukteur. Mannigfache Schutzeinrichtungen an Maschinen und Anlagen sollen Verletzungen und Unfälle vermeiden. Der Trend, bislang eingehauste Robotersysteme enger mit menschlichen Mitarbeitern zusammenarbeiten zu lassen – sogenannte kollaborierende Systeme – erfordert das Implementieren neuer Sicherungssysteme zur Personenerkennung. Eine neue Studie… » weiterlesen
Beim Planen und Bauen von Maschinen muss der Hersteller gemäß Maschinenrichtlinie grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen einhalten. Das Beurteilen und Minimieren von Risiken für den Benutzer und Bediener einer Maschine sowie weitere Personen ist ein unverzichtbares und zentrales Element im Konstruktionsprozess. Dabei sind bestimmte Grundsätze einzuhalten. Die sogenannte „inhärent sichere Konstruktion“ gilt nach DIN EN ISO… » weiterlesen
Mit der EN 415-10 „Sicherheit von Verpackungsmaschinen – Teil 10: Allgemeine Anforderungen“ liegt erstmals eine eigenständige und übergreifende Norm für die unterschiedlichen Bautypen von Verpackungsmaschinen vor. Hersteller und Konstrukteure finden in der 2014 veröffentlichten Norm die gemeinsamen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz von Abfüll-, Verpackungs-, Kartonier- oder anderen Verpackungsmaschinen. Jeder Maschinenhersteller ist seit dem 29.12.2009… » weiterlesen
Viele Maschinentypen sind entweder aus eigener Kraft mobil oder sie können von einem Einsatzort zum nächsten bewegt werden. In beiden Fällen können von dieser Beweglichkeit der Maschine (zusätzliche) Gefährdungen ausgehen. Mit diesen Gefährdungen befasst sich Teil 3 des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ein Fachbeitrag im Werk „Maschinenrichtlinie“ erläutert, wie diese zusätzlichen Gefährdungen dokumentiert werden… » weiterlesen
Der Begriff „Stand der Technik“ taucht in europäischen Richtlinien immer wieder auf. Auch die Maschinenrichtlinie nennt ihn im Zusammenhang mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Doch juristisch eindeutige Definitionen dieser merkwürdigen Technikklausel sind rar. Der folgende Fachbeitrag versucht eine Abgrenzung zu den „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ und dem „Stand von Wissenschaft und Technik“. Verweise… » weiterlesen