Der Hersteller einer Maschine darf seinen Kunden ausschließlich sichere Maschinen anbieten. Ein wesentlicher Sicherheitsaspekt ist die vorschriftsgemäße Kennzeichnung. Sie soll ein sicheres Bedienen sowie ein Identifizieren einer Maschine gewährleisten. Für das korrekte Kennzeichnen der von ihm gefertigten Produkte muss der Hersteller diverse Vorgaben beachten. Ein neuer Beitrag im Werk „CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie“ befasst sich mit der gesetzes- und normkonformen Maschinenkennzeichnung.
Die Welt der Maschinenkennzeichnung kann sehr verwirrend sein. Schon auf jedem Elektrogerät im Haushalt finden sich Symbole, Abkürzungen und Informationen, die der Laie oft kaum zu deuten weiß. Dies gilt umso mehr für komplexe Maschinen und Anlagen in Unternehmen, z.B. der Fertigungsindustrie. Die diversen Angaben, Symbole und Abkürzungen auf Typenschild, Plaketten, Aufklebern usw. stellen jedoch keine Geheimsprache dar. Für den Fachmann sind die Codes zu entschlüsseln und geben wertvolle Hinweise zu Sicherheit, Verwendungszweck, Einsatzbedingungen, Gefahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgung.
Elemente der Maschinenkennzeichnung
Es werden unterschiedliche Formen der Maschinenkennzeichnung unterschieden:
- Sicherheitszeichen: Dazu zählen Verbotszeichen, Gebotszeichen und Warnzeichen nach ASR A1.3 (s.u.).
- (Weitere) Schilder zur Produktsicherheit, etwa Aufkleber nach ANSI Z535.4 oder Sicherheitsschilder gemäß ISO 1168, die den Benutzer/Bediener auf bestimmte Risiken und Gefahren aufmerksam machen.
- Das Typenschild enthält u.a. das Baujahr, die Maschinenbezeichnung, die Kontaktdaten des Herstellers, Angaben zur Baureihe und/oder Seriennummer.
- Wartungskennzeichen: Darunter fallen z.B. Prüfplaketten, die über absolvierte Wartungen oder das Datum der nächsten fälligen Prüfung oder Instandhaltungsmaßnahme informieren.
- Elektrozeichen: z.B. Schilder, welche Stromkreise bezeichnen oder Leiterkennzeichnungen nach EN 60445 und 60446.
- Das CE-Symbol, welches i.d.R. auf dem Typenschild angebracht ist.
- Prüfsiegel/Prüfzeichen/Qualitätszeichen wie etwa das GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit, die HU-Plakette (HU für Hauptuntersuchung) auf dem Nummernschild von Kraftfahrzeugen oder das ECE-Prüfzeichen von genehmigungspflichtigen Bau- und Ausrüstungsteilen von Fahrzeugen.
Dazu können weitere Elemente kommen wie
- Hinweise zur Wartung (z.B. die Anschrift von Servicewerkstätten) und
- Anwendungs- oder Bedienhinweise, etwa zur Drehrichtung von Knöpfen oder Ventilen, Angaben wie „Räder mit Keilen sichern“.
Warum Kennzeichnung?
Ob aufgeklebt, geprägt oder geätzt, alle diese Zeichen, Beschriftungen und Symbole dienen dazu
- sicherzustellen, dass die Maschine für den Zweck und unten den Rahmenbedingungen (z.B. ein bestimmter Temperaturbereich) eingesetzt wird, für die sie konstruiert wurde.
- auf Verletzungs- und Unfallgefahren aufmerksam zu machen
- wichtige Verhaltensweisen, und Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe zu veranschaulichen, um ein sicheres Bedienen zu gewährleisten.
- den Überblick über regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungsarbeiten zu bewahren.
Hinweis
Lesen Sie mehr zum Thema „Korrekte Typenschilder nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ im gleichnamigen Fachbeitrag. Antworten zur CE-Kennzeichnung liefert der Beitrag „10 häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung“.
Wichtige Rechtsgrundlagen der Maschinenkennzeichnung
Ein Hersteller darf nicht nach eigenen Gutdünken Warnhinweise auf eine Maschine kleben. Es haben sich in Normen und Richtlinien Regelungen für Sprache und Bilder durchgesetzt. Damit wird gewährleistet, dass z.B. die verwendeten Symbole einheitlich und international verständlich sind.
Die wichtigsten Vorschriften
Für ein korrektes Kennzeichnen von Maschinen sind mehrere Rechtsvorgaben (Gesetze, Technische Regeln, Normen) maßgeblich und relevant, hier die wichtigsten:
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt Anforderungen an die Kennzeichnung von Maschinen, z.B., dass eine Maschine von den Behörden der Marktüberwachung eindeutig identifiziert werden kann.
Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt Schadensersatzansprüche, wenn z.B. durch den Fehler eines Produkts eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wird.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt u.a., welche Anforderungen ein Hersteller erfüllen muss, damit er eine Maschine in Verkehr bringen und in Betrieb nehmen darf. Explizit zu den Anforderungen der Maschinenrichtlinie gehören auch verpflichtende Regelungen an die Sicherheitskennzeichnung.
ASR A1.3 = Technische Regel für Arbeitsstätten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ A1.3. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten erstellt. Sie konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aus dem Jahr 2004.
DIN EN 60445 = Norm von 2011, auch als VDE 0197:2011-10 „Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-Schnittstelle – Kennzeichnung von Anschlüssen elektrischer Betriebsmittel, angeschlossenen Leiterenden und Leitern (IEC 60445:2010)“, regelt u. a. die Kennzeichnung von Anschlüssen elektrischer Maschinen, Anlagen und Baugruppen (Sicherungen, Relais, Widerstände usw.). Darunter fallen z. B. auch die Farbcodierungen von elektrischen Kabeln, Leitern und Adern.
DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“, hat die DIN 4844 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“, abgelöst, die nun als deutsche Restnorm gilt; befasst sich u. a. mit der Farbgebung und Form von Sicherheitszeichen, nicht nur für die Unfallprävention, sondern auch für Brandschutz, Erste Hilfe, Notausgänge usw.
ISO 3864-2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitsschilder zur Anwendung auf Produkten (ISO 3864-2:2004)“ macht Vorgaben zur Gestaltung von Produktsicherheitsschildern.
ANSI Z535.4. „Product Safety Signs & Labels“ = US-Norm für die Sicherheitskennzeichnung, relevant für alle Produkte, die nach USA oder Kanada exportiert werden sollen.
Vorschriftsgemäße Schilder, Aufkleber, Plaketten, die den genannten Anforderungen genügen, sind im Fachhandel in vielen Varianten (Material, Größe, Einsatzzweck) erhältlich.
Tipp
Den ausführlichen Fachbeitrag finden Sie in einem neuen Kapitel „„Maschinen gesetzes- und normkonform kennzeichnen – das müssen Sie wissen“ (von Autorin Elisabeth Wirthmüller) im Werk „Maschinenrichtlinie“. Die Autorin geht ausführlich auf die Rechtsgrundlagen der Kennzeichnung von Maschinen ein und befasst sich u.a. mit den folgenden Themen:
- Anforderungen an die Mindestkennzeichnung laut Maschinenrichtlinie
- Warnung vor Restrisiken
- Anforderungen weiterer europäischer Vorgaben aus Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, ATEX-Richtlinie, Outdoor-Richtlinie u.a.
Alle relevanten Fakten zur CE-Kennzeichnung finden Sie hier.