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Explosionsschutz in der Konstruktion: Das regelt die ATEX-Richtlinie

Ist ein Gerät, eine Maschine, Apparatur oder Anlage dafür vorgesehen, in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt zu werden, dann hat der Hersteller dafür zu sorgen, dass alle Anforderungen der sogenannten ATEX-Richtlinie erfüllt sind. Doch was regelt die ATEX-Richtlinie eigentlich genau und welche Schritte von der Entwicklung eines neuen Gerätes bis zur Kennzeichnung und Dokumentation sind in welcher Weise betroffen? Diesen Fragen geht ein neuer Fachbeitrag nach. Lesen Sie hier eine kurze Übersicht.

Die Fakten zu ATEX

  • ATEX steht für das französische „ATmosphère EXplosive“.
  • Die ATEX-Richtlinie ist eine der harmonisierten europäischen Richtlinien und gilt verpflichtend in allen EG-Mitgliedsstaaten.
  • Die volle Bezeichnung der ATEX-Richtlinie lautet : Richtlinie 94/9/EG über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
  • Die ATEX-Richtlinie gilt für alle Arten von Produkten, speziell für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
  • Die ATEX-Richtlinie ist eine der europäischen Richtlinien mit CE-Kennzeichnungspflicht.
  • Die ATEX-Richtlinie hat Gesetzescharakter. Ihre Einhaltung ist zwingend erforderlich.
  • Die ATEX-Richtlinie wird näher bestimmt durch die ATEX-Leitlinien.

Neben der ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG gibt es noch die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG. Die ATEX-Produktrichtlinie richtet sich in erster Linie an Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Produkten fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Sie umfasst die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die ein Hersteller durch Konformitätsbewertungsverfahren nachzuweisen hat. Der Fokus liegt auf dem Produkt, das kann eine Maschine sein, ein Gerät, ein Apparat oder eine Anlage.

Bei der ATEX-Betriebsrichtlinie dagegen liegt der Blickwinkel auf dem Benutzer der Maschine. Hier geht es primär um Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und welche Sicherheitsregeln und Schutzmaßmaßnahmen der Arbeitgeber bzw. Betreiber der Maschine umzusetzen hat. Näheres regelt in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung.

Warnzeichen (nach 1999/92/EG) zur Kennzeichnung von Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können

Explosionsschutz Warnzeichen nach ATEX-Richtlinie

Bildquelle: Wikipedia

Die eigentliche Handlungsgrundlage für die Anwendung der ATEX-Richtlinie bilden die ATEX-Leitlinien. Sie sind nicht nur den Konstrukteur und Hersteller relevant, sondern auch für die Aufsichts- und Überwachungsbehörden, die benannten (notifizierten) Stellen und die Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA.

Entscheidende Bewertungskriterien: Zündquellen und Zündgefahren

Jede Maschine, Anlage, Gerät oder Apparatur, welche eine Zündquelle darstellen kann, muss als ATEX-Produkt zertifiziert werden. Als Zündquellen im Explosionsschutz gelten u.a. heiße Oberflächen, Flammen, heiße Gase, Reibungswärme/mechanisch erzeugte Funken, elektrische Anlagen, statische Elektrizität, elektromagnetische Felder und hochfrequente Wellen, optische Strahlung, ionisierende Strahlung, Ultraschall, Stoßwellen, chemische (exotherme) Reaktionen sowie Blitzschlag.

Gemäß der ATEX-Richtlinie sind sämtliche explosionsgeschützten Geräte in Europa in Kategorien eingestuft. Der Hersteller ist verpflichtet, alle Zündgefahren, die von seinen Geräten ausgehen, zu ermitteln und zu bewerten. Nach dieser Bewertung teilt er das Gerät einer von drei Gerätekategorien zu (vgl. Richtlinie 94/9/EG, Anhang I).

Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft die Zündgefahren für die Gerätegruppe II (die Gerätegruppe I gilt nur im Untertagebau/Bergbau). Kategorie 3 gewährleistet „nur“ die Sicherheit bei normalem Betrieb. Kategorie 1 dagegen gewährleistet Sicherheit auch bei seltenen Gerätestörungen, das Maß an Sicherheit ist hier am höchsten.

Beispiel: Zündgefahren bei Gerätegruppe II Industrieanwendung

GerätekategorieZündquellen am/im Gerät, Maschine
Kategorie 3keine Zündquellen bei Normalbetrieb
Kategorie 2keine Zündquellen, auch bei im Normalfall zu erwartenden Betriebsstörungen
Kategorie 1keine Zündquellen, auch nicht bei seltenen unerwarteten Betriebsstörungen. Diese Kategorie gilt auch für Schutzsysteme.
Quelle: „CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie“ (Autorin: Elisabeth Wirthmüller)

Das Gerät wird von einer unabhängigen Prüfstelle (benannte Stelle) geprüft. Die Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften wird durch die EG-Baumusterprüfbescheinigung bestätigt. Mit einem erfolgreich durchlaufenen Konformitätsbewertungsverfahren werden die Voraussetzungen zur Anbringung des CE-Zeichens erfüllt. Jedes Gerät ist mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen.

Die Kennzeichnung von Produkten nach ATEX

Als Mindestanforderung für die Kennzeichnung eines Produktes nach ATEX gelten:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • CE-Kennzeichen und ggf. Kennnummer der beteiligten benannten Stelle
  • Serienbezeichnung und Typ
  • Serien-Nr./Fabrikations-Nr.
  • Baujahr
  • Gerätegruppe und Kategorie

Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar und dauerhaft sein. Für das CE-Kennzeichen gilt eine Mindestgröße von 5 mm.

Die Dokumentation muss folgende Unterlagen enthalten:

  • ATEX-Prüf-Zertifikat für das Produkt (Konformitätszeugnis, Prüfbescheinigung)
  • Betriebsanleitung zu diesem Produkt
  • Konformitätserklärung des Herstellers
  • Nachweis der Qualitätszertifizierung des Herstellers

Wichtiger Hinweis: Manchmal gibt es in einem Betrieb nicht-ATEX-konforme Geräte oder Apparate und gleichzeitig ähnliche Betriebsmittel, die ATEX-konform, also für den Einsatz in Ex-Bereichen vorgesehen sind. Achten Sie darauf, dass in solchen Fällen die vorliegenden Betriebsanleitungen der nicht-ATEX-konformen Produkte unbedingt den folgenden Hinweis enthalten:

—– Warnung! Nicht in explosionsgefährdeten Bereichen anwenden! —–

Rangordnung von Schutzmaßnahmen beachten!

Last, not least ein zentraler Hinweis für jeden Konstrukteur, Entwickler, Betreiber und Sicherheitsverantwortlichen: Bei den Maßnahmen zum vorbeugenden Explosionsschutz ist eine Rangfolge vorgegeben.

  1. An erster Stelle stehen alle Maßnahmen, welche die Bildung explosionsfähiger Atmosphären verhindern. Ist dies nicht möglich, folgen an
  2. zweiter Stelle die Maßnahmen zum Vermeiden von Zündquellen. An
  3. dritter Stelle stehen Maßnahmen, welche die schädlichen Auswirkungen einer Explosion begrenzen und abschwächen (konstruktiver Explosionsschutz).

Dieser Text ist eine erweiterte Kurzversion des aktuellen Fachbeitrags „Was regelt die ATEX-Richtlinie?“, der im Werk „Maschinenrichtlinie“ erschienen ist.

Alle relevanten Fakten zur ATEX-, EMV- und Druckgeräterichtlinie finden Sie hier.

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