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Betriebsanleitung

Welche Anforderungen stellt die Maschinenrichtlinie an die Betriebsanleitung?

Anhang I Abschnitt 1.7.4 der Maschinenrichtlinie nennt Bestandteile und Funktion der Betriebsanleitung. Weitere Anforderungen an die Betriebsanleitung sind in Kap. 2 bis 6 (Anhang) festgelegt.

Unter 1.7.4.2 werden Dokumente genannt, die gem. Anhang VII nur der internen Dokumentation zugehören, so z.B. unter 1.7.4.2 e): „…die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen.“ Ganz klar, dass hier auch die Montageanleitung eine gewichtige Rolle spielt.

Anhang I Abschnitt 1.7.4 der Maschinenrichtlinie nennt Bestandteile und Funktion der Betriebsanleitung. Weitere Anforderungen an die Betriebsanleitung für bestimmte Maschinen sind in Kap. 2 bis 6 (Anhang) festgelegt.

Unter 1.7.4.2 werden Dokumente genannt, die gem. Anhang VII nur der internen Dokumentation zugehören, so z.B. unter 1.7.4.2 e): „…die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen.“ Ganz klar, dass hier auch die Montageanleitung eine gewichtige Rolle spielt.

Und wenn zur Wartung und Instandsetzung einer Maschine ein E-Schaltplan erforderlich wäre, dann gehörte dieser ohne Zweifel zur Betriebsanleitung. Damit wäre der Hersteller auch verpflichtet, diesen in die Sprache des jeweiligen Verwendungslandes zu übersetzen (siehe 1.7.4.1).

Das gleiche gilt sinngemäß auch für Pneumatik- und Hydraulikschaltpläne, Ersatzteillisten und die Wartungsanleitung. DieBenutzerinformationen müssen dem Kenntnisstand der jeweiligen Zielgruppe(n!) entsprechen. In einer Betriebsanleitung muss der bestimmungsgemäße Gebrauch des Produkts genannt werden. Eine Betriebsanleitung muss ggf. Einarbeitungshinweise enthalten.

Auch die „Form“ der Betriebsanleitung ist ein unerschöpflicher Diskussionspunkt: In der Maschinenrichtlinie ist nämlich nicht definitiv festgelegt, ob die Betriebsanleitung in Papierform geliefert werden muss oder auch nur digital geliefert werden kann.

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