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Maschinenrichtlinie

Die EN ISO 12100 im Überblick

Die Norm EN ISO 12100:2010 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“ wurde im April 2011 im Amtsblatt der EU (2011/C 110/01) veröffentlicht. Diese fasst die bisherigen Normen EN ISO 12100-1:2003, EN ISO 12100-2:2003 und EN ISO 14121-1:2007 zusammen.

Welche Übergangsfrist gilt?

Bis zum 30.11.2013 bestand noch eine Übergangsfrist, in der auch die drei Vorgängernormen die sogenannte Konformitätsvermutung auslösten, wenn sie angewendet wurden. Mittlerweile ist die EN ISO 12100:2010 die zentrale Norm für die Sicherheit von Maschinen.

Was ist neu?

Der Name der neuen Norm lautet in der deutschen Fassung: „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung (ISO 12100:2010); Deutsche Fassung EN ISO 12100:2010“.

Die neue EN ISO 12100:2010 fasst die bisherigen Normen

  • EN ISO 12100-1 „Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze – Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie“,
  • EN ISO 12100-2 „Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze -Teil 2: Technische Leitsätze“ und
  • DIN EN ISO 14121-1 „Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung – Teil 1: Leitsätze“inhaltlich zusammen.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  • Normtitel unter Berücksichtigung des zusammengefassten Inhalts der Vorgängernormen angepasst
  • technischer Inhalt der Vorgängernormen zusammengefasst, dabei Doppelfestlegungen und inhaltliche Überschneidungen beseitigt
  • technischer Inhalt der Änderungsentwürfe E DIN EN ISO 12100-1/A1:2008 und E DIN EN ISO 12100-2/A1:2008 vollständig eingearbeitet
  • Maschinendefinition entsprechend Richtlinie 2006/42/EG aktualisiert
  • zusätzliche Anforderung an spezifische Steuerungsarten in Abschn. 6.2.11.9, vierter Spiegelstrich, entsprechend Richtlinie 2006/42/EG ergänzt

Norm redaktionell vollständig überarbeitet, einschließlich der Aktualisierung sämtlicher Verweisungen auf andere Normen und der Querverweise innerhalb der Norm.

Wie verhalte ich mich, wenn die neue Norm die Konformitätsvermutung auslöst?

Die neue Norm löst die Konformitätsvermutung aus, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen Union gelistet ist. Am 08.04.2011 wurde sie im Amtsblatt der EU (2011/C 110/01) veröffentlicht.

So gehen Sie vor:

Wenn Sie die neue Norm angewendet haben, listen Sie auf der EG-Konformitätserklärung bzw. auf der Einbauerklärung unter den Normen mit Vermutungswirkung (harmonisierte Normen) seit diesem Zeitpunkt die neue Norm ISO 12100:2010 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“.

Streichen Sie die Normen

  • EN ISO 12100-1 „Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze – Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie“,
  • EN ISO 12100-2 „Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze – Teil 2: Technische Leitsätze“ und
  • DIN EN ISO 14121-1 „Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung – Teil 1: Leitsätze“

ab diesem Zeitpunkt ersatzlos von der EG-Konformitätserklärung bzw. der Einbauerklärung.

Was ist was – die Entsprechungstabelle

Das CEN (Europäisches Komitee für Normung) hat eine Entsprechungstabelle zwischen den drei „alten“ Sicherheitsnormen und der neuen Norm ISO 12100:2010 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“ herausgegeben.

Hier finden Sie dieses Entsprechungsverzeichnis als PDF-Datei zum Herunterladen:

www.cen.eu

Alle relevanten Fakten zur Maschinenrichtlinie finden Sie hier.

 

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