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Betriebsanleitung

Wie hochwertige Sicherheitshinweise entstehen und visualisiert werden

Auf welcher Grundlage Sicherheitshinweise für Maschinen erstellt werden, wird durch die vorgeschriebene Risikobeurteilung und den Stand der Technik definiert. In der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit von Konstrukteuren und Technischen Redakteuren jedoch oft nicht optimal. Ein neuer Beitrag im Werk „Risikobeurteilungen für Maschinen“ klärt, wie der Weg von der Risikobeurteilung zum Sicherheitshinweis aussehen sollte.

Hochwertige Sicherheitshinweise sind leider noch nicht selbstverständlich. Im Arbeitsalltag erleben Technische Redakteure immer wieder, dass Sie mit Anfragen an die Konstrukteure zu Restrisiken allein gelassen werden. Ein neuer Beitrag im Werk „Risikobeurteilungen für Maschinen“ beschäftigt sich mit den Fragen,

  • wie Sicherheitshinweise für Maschinen entstehen sollten,
  • wie Sicherheitshinweise klassifiziert werden,
  • wie Sicherheitshinweise eingeschätzt, dargestellt und formuliert werden und
  • welche Bedeutung die Risikobeurteilung in diesem Prozess hat.

Ohne Risikobeurteilung keine CE-Kennzeichnung

Basis aller Sicherheitshinweise für Maschinen und deren Betriebs- oder Bedienungsanleitungen ist ihre Risikobeurteilung. Diese ist erste Voraussetzung für das Ausstellen einer Konformitätserklärung und die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen.

Es ist nicht die Aufgabe des Technischen Redakteurs, sich ohne oder mit unzureichender Risikobeurteilung irgendwelche standardisierten (und dann oft wenig praxisnahen) Warnungen und Verhaltensregeln „aus den Fingern zu saugen“. Im oben genannten Beitrag rät die Autorin betroffenen Technischen Redakteuren, dieses Defizit ihrem Vorgesetzen mitzuteilen. Zur eigenen rechtlichen Absicherung wird empfohlen, sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass man aufgrund unvollständiger oder mangelhafter Risikobeurteilung nicht für die Korrektheit und Vollständigkeit der Sicherheitshinweise in der begleitenden technischen Dokumentation wie der Betriebs- oder Wartungsanleitung garantieren kann.

Ohne umfassende Risikobeurteilung keine hochwertigen Sicherheitshinweise

Im optimalen Fall läuft es anders: Da beginnt eine Risikobeurteilung bereits vor der Konstruktion. Der Maschinenhersteller ist in der Pflicht, vorab sämtliche die für die geplante Maschine oder Anlage geltenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu ermitteln. Die so gewonnenen Erkenntnisse müssen von Anfang an in die Planung und Konstruktion der Maschine eingehen. Für Risiken, die sich nicht beseitigen lassen, sind Schutzmaßnahmen vorzusehen. Das können Schutzgitter (heiße Oberflächen) und Einkapselungen (Lärmschutz) sein oder z. B. Lichtschranken. Diese können Antriebe stoppen, sobald ein Maschinenbediener einer gefährlichen Stelle zu nahe kommt und etwa ein Hineingreifen in sich bewegende Teile droht.

Nicht immer kann man jedoch sämtliche Risiken durch Schutzeinrichtungen ausschalten. Umso weniger, als der Hersteller nicht nur die bestimmungsgemäße Verwendung, sondern auch jede „vorhersehbare“ Verwendung berücksichtigen muss. Für die bleibenden sogenannten „Restrisiken“ besteht die Verantwortung und Pflicht, Bediener und Benutzer über die bestehenden Gefährdungen aufzuklären. Mittel der Wahl sind Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung sowie Warnhinweise auf der Maschine selbst.

Schritt für Schritt zu den Sicherheitshinweisen

Für den Technischen Redakteur, der die Betriebsanleitung einer neuen Maschine zu erstellen hat, bedeutet dies, dass er zunächst die Risikobeurteilung der betreffenden Maschine anfordern muss. Haben die Planer und Konstrukteure der Maschine Ihre Hausaufgaben gemacht, gehen bestehende Restgefahren aus der Risikobeurteilung eindeutig hervor. Die Art der Gefahr bzw. Gefährdung, die Risikoeinschätzung und mögliche Schutzmaßnahmen sind klar erkennbar. Diese Informationen zu den Restgefahren stellt der Redakteur im zweiten Schritt übersichtlich zusammen.

In einem dritten Schritt gruppiert der Redakteur die Liste sämtlicher sicherheitsrelevanter Informationen. Aus dieser Klassifizierung leitet sich die spätere Position in der Betriebsanleitung ab. Ein wichtiger Standard für Aufbau und Formulierung von Sicherheitsinformationen für den Benutzer ist die US-Norm ANSI Z535.6.

Schritt vier ordnet jede Sicherheitsinformation einer von fünf Klassen von Sicherheitsinformationen zu. Diese lauten gemäß ANSI Z535.6:

  1. gefährliche Situation, die mit Sicherheit eine schwere Verletzung oder den Tod nach sich ziehen wird, wenn sie nicht vermieden wird
  2. gefährliche Situation, die eine schwere Verletzung oder den Tod nach sich ziehen könnte, wenn sie nicht vermieden würde
  3. gefährliche Situation, die eine leichte bis mittelschwere Verletzung nach sich ziehen könnte, wenn sie nicht vermieden würde
  4. spezielle sicherheitsbezogene Handlungsweisen oder -verfahren
  5. Hinweis auf nicht sicherheitsrelevante Praktiken, z.B. Hinweise auf Sachschäden

(Text der Listenpunkte aus „Von der Risikobeurteilung zum Sicherheitshinweis“ im Produkt „Risikobeurteilungen für Maschinen“)

Feste Farbkombinationen für Signalwörter

Schlussendlich gibt die ANSI-Norm für Sicherheitshinweise verschiedene warnende Formulierungen vor, sogenannte Signalwörter (s. Abb.).

Signalwörter, ihre Bedeutung und Visualisierung

 Sicherheitshinweise, ihr Bedeutung und Visualisierung
Bildquelle: „Von der Risikobeurteilung zum Sicherheitshinweis“ im Produkt „Risikobeurteilungen für Maschinen“, Autorin: Elisabeth Wirthmüller, © 2013 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG

So dürfen Signalwörter z. B. nur in Verbindung mit definierten Hinweisklassen verwendet werden. Auch für die Farben des Signalwortes sowie des Wortfeldes (= Umrahmung bzw. Hintergrund) gibt es Vorgaben. Hinsichtlich der sprachlichen Aspekte zur Formulierung der Sicherheitshinweise entspricht die ANSI Z535.6 weitgehend der europäischen Norm EN 82079 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung“.

Fazit

Es sind die Konstrukteure (und nicht die Technischen Redakteure), die Gefährdungen und Restrisiken ermitteln und Sicherheitsregeln für  den Benutzer festlegen. Die Technischen Redakteure haben die Aufgabe, diese Vorgaben normgemäß zu formulieren und darzustellen. Alle relevanten Fakten zur Betriebsanleitung finden Sie hier.

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