Jede in der Europäischen Union verkaufte Maschine muss eine CE-Kennzeichnung tragen. Dafür ist der Hersteller bzw. dessen Bevollmächtigter bzw. der Inverkehrbringer (Verkäufer) verantwortlich. Das Anbringen des CE-Symbols an einer Maschine klingt einfach, doch kann man hier erstaunlich viele Fehler machen. Lesen Sie nachfolgend, warum Sie die Vorschriften zur CE-Kennzeichnung penibel einhalten und was Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte unbedingt beachten sollten.
CE-Symbol
Das CE-Symbol ist die wichtigste europäische Kennzeichnung für Produktsicherheit. Rechtsgrundlage sind die EU-Binnenmarktrichtlinien, die für zahlreiche Produktgruppen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz festlegen. Durch Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller eines Produktes,
- dass für sein Produkt ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde und
- dass sein Produkt den grundlegenden Mindestanforderungen der für das Produkt zutreffenden europäischen Richtlinien entspricht.
Sind beide Bedingungen erfüllt, darf und muss der Hersteller die CE-Kennzeichnung als „Reisepass“ für den europäischen Binnenmarkt“ anbringen. Erst dann darf man das Produkt, z.B. eine Maschine, in Verkehr bringen und in Betrieb nehmen. Nationale Rechtsgrundlage dabei ist das Produktsicherheitsgesetz in § 7.
Fehler beim Anbringen der CE-Kennzeichnung
Diese Regelung klingt eindeutig. Dennoch werden beim Anbringen einer CE-Kennzeichnung immer wieder Fehler gemacht, weil die Verantwortlichen die Vorschriften zur Kennzeichnung mit dem CE-Symbol nicht genau kennen oder ignorieren. Die folgenden Fehler sollten Sie vermeiden, um Abmahnungen, Rechtsstreitigkeiten oder gar Produktrückrufen vorzubeugen.
Nicht vorgesehenes Produkt
Es dürfen nur Produkte bestimmter Kategorien eine CE-Kennzeichnung tragen. Darunter fallen Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte, Messgeräte, Bauprodukte und ein gutes Dutzend weiterer Produktgruppen. Für diese Produkte muss die CE-Kennzeichnung explizit vorgesehen sein. Für diese Produkte und nur für diese Produkte ist die Kennzeichnung verpflichtend, für alle anderen Produkte ist die Kennzeichnung verboten. Es gibt weder eine vorbeugende CE-Kennzeichnung noch eine Grauzone noch eine „Kann-Bestimmung“; die es erlauben würde, eine CE-Kennzeichnung nach eigenem Belieben oder „zur Sicherheit“ vorzunehmen.
Es ist daher nicht erlaubt, das Produkt selbst oder seine Verpackung oder beigefügte Unterlagen mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen, wenn dieses Produkt nicht von einer der EG-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung erfasst wird. Häufig berichtete Fälle solcher unzulässiger CE-Kennzeichnungen betreffen z.B. Zurrmittel zur Ladungssicherung auf Lkw.
Typenschild eines Akkuschraubers mit CE-Kennzeichnung
Falscher Zeitpunkt
Es sind Fälle bekannt, da wurde die CE-Konformitätserklärung eines Produkts vor der Einführung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt. Dies ist nicht zulässig. Eine z.B. mit einem Datum im Jahr 2005 ausgestellte CE-Konformitätserklärung wird als ungültig angesehen.
Fehlende Konformität
Wenn ein Produkt gleich mehreren EG-Richtlinien unterliegt, darf eine EG-Konformitätserklärung nur dann erteilt und ein CE-Symbol nur dann angebracht werden, wenn das Produkt nicht nur einer, sondern den Anforderungen sämtlicher zutreffender „CE-Richtlinien“ entspricht.
Fehlende Herstellerangabe
Die Angabe des Herstellers oder Importeurs fehlt.
Mehrfache CE-Kennzeichnung
Auch wenn für ein Produkt gleichzeitig von mehreren europäischen CE-Richtlinien eine CE-Kennzeichnung gefordert wird, darf man diese nur einmalig am Produkt anbringen. Dieses eine CE-Symbol gilt dann für sämtliche zutreffenden Richtlinien. Eine Doppel- oder Mehrfachkennzeichnung ist nicht vorgesehen.
Fehlende Konformitätserklärung
Ohne vorliegende und unterschriebene Konformitätserklärung darf keine CE-Kennzeichnung angebracht werden. Bei einem laufenden Konformitätsbewertungsverfahren darf das CE-Symbol erst dann angebracht werden, wenn die notwendige Konformitätsbewertung abgeschlossen ist.
CE-Symbol nicht am Produkt
Das CE-Symbol muss auf dem Produkt selbst bzw. dessen Typenschild angebracht werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur dann zulässig, wenn es wichtige Gründe gibt, das CE-Zeichen nicht direkt am Produkt anzubringen. Das kann z.B. bei Kleinteilen der Fall sein oder bei Sprengstoffen. Hier kann es dann ausnahmsweise zulässig sein, das CE-Zeichen auf der Verpackung anzubringen oder auch in den begleitenden Unterlagen.
Mangelnde Sichtbarkeit
Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, unverwechselbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein. Ein Stempel, der sich leicht abwaschen ließe, ist damit z.B. nicht zulässig. Die Höhe der Buchstaben sollte mindestens 5 mm betragen.
Fehlende Kennnummer
In bestimmten Fällen, z.B. bei Medizinprodukten höherer Risikoklassen, muss eine Benannte Stelle einbezogen werden, die das Produkt bzw. dessen Produktion prüft und zertifiziert. In diesen Fällen muss hinter der CE-Kennzeichnung die Kennnummer dieser benannten Stelle stehen. Die Ziffernfolge dieser Kennnummer ist in der Regel vierstellig.
Fehlende Sprache
Eine CE-Konformitätserklärung muss in mindestens einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein. Sie sollte zudem in der Landessprache des Herstellers bzw. Importeurs vorliegen. Darüber hinaus können die einzelstaatlichen Überwachungsbehörden eine Sprachversion in der Sprache des Betreibers verlangen. Dies verlangt der deutsche Gesetzgeber fast ausnahmslos für alle Produktgruppen.
Verbotene Werbung
Eine CE-Kennzeichnung ist kein Prüfzeichen. Der Hersteller bringt das Zeichen i. d. R. selbst an, ohne dass eine Prüfung durch eine unabhängige Organisation erfolgt wäre. Aus diesem Grund darf man mit dem CE-Zeichen nicht in Verkaufsprospekten oder im Internet werben. Schon allein das Nennen der CE-Kennzeichnung in einem für ein Produkt werbenden Text kann problematisch sein. Denn das Produkt dürfte – sofern für diese Produktgruppe eine CE-Kennzeichnung vorgesehen ist – ohne das CE-Zeichen gar nicht erst auf den europäischen Markt gelangen. Aus diesem Grund kann der Hinweis auf eine CE-Kennzeichnung niemals als Kaufargument herhalten. Eine Beschreibung oder Aufschrift wie „CE-geprüft“ oder mit CE-Zertifizierung“ gilt daher als wettbewerbswidrig. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Jahr 2012 diesen Sachverhalt bestätigt (Az: 6 U 24/11).
Falsches CE-Symbol
CE ist nicht gleich CE. Waren aus Fernost können ebenfalls die zwei Buchstaben C und E tragen, die dann jedoch für „China Export“ oder „Chinese Export“ stehen. Diese Buchstaben erkennen Sie oft an der nicht originalgetreuen Darstellung. (s. Abb.). Insbesondere ist der mittlere Strich des Buchstaben E oft verlängert. Beim Herstellen/Drucken einer CE-Kennzeichnung sollten Sie daher stets auf eine geeignete Schriftart achten. Sonst laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihr eigenes Produkt versehentlich als China Export kennzeichnen. Achten Sie daher stets darauf, dass Sie das Schriftbild und die Proportionen des offiziellen CE-Symbols penibel einhalten. Auch jede ähnliche Kennzeichnung, die mit dem CE-Symbol verwechselt werden könnte oder die Aussagen des CE-Symbols in Frage stellen, ist nicht zulässig.
Download-Tipp: Das korrekte CE-Symbol in verschiedenen Grafikformaten finden Sie auf einer offiziellen Seite der EU unter https://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking_en.
Fazit
Nehmen Sie das Thema korrekte CE-Kennzeichnung nicht auf die leichte Schulter. „Findige“ Juristen haben sich darauf spezialisiert, in solchen Fällen Abmahnungen zu verschicken.
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Alle relevanten Fakten zur CE-Kennzeichnung finden Sie hier.
2 Antworten auf „CE-Kennzeichnung – 12 Fehler, die Sie vermeiden können“
Gibt es für das Verbot der doppelten CE Kennzeichnung eine Rechtsquelle? Mir scheint das nicht eindeutig geklärt zu sein. In unserem Fall betrifft es auf der einen Seite ein CE ohne dem Mitwirken einer benannten Stelle und auf der andren Seite einen CE wo eine benannte Stelle involviert ist.
Sehr geehrter Herr Pardon,
mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass er alle für sein Produkt relevanten CE-Vorschriften eingehalten hat.
D.h. ein CE-Zeichen kann die Einhaltung von mehreren Richtlinien aussagen. Welche genau das sind, geht letztlich nur aus der Konformitätserklärung hervor, die für das Produkt erstellt wurde.
Sh. Artikel 30 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten
Artikel 30 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
(3) Indem er die CE-Kennzeichnung anbringt oder anbringen lässt, gibt der Hersteller an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.
Wenn eine Richtlinie die Mitwirkung einer benannten Stelle vorsieht, eine andere aber ohne diese auskommt, so gibt es dennoch nur ein CE-Zeichen am Produkt. Meist mit der Kennnummer der benannten Stelle zum CE-Zeichen dazu.
Auch in diesem Fall geht aber dann erst aus der Konformitätserklärung genau hervor, welche Richtlinien und welche Konformitätsverfahren angewandt wurden.
Sh. z.B. 3 89 des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie
Beste Grüße
Stephan Grauer