Sicherheitshinweise zu erstellen, ist eine elementare Pflicht des Herstellers einer Maschine und unverzichtbarer Beststandteil der Technischen Dokumentation. Zu den Sicherheitshinweisen gehören auch sogenannte Signalwörter, die mit einem speziellen Begriff eine Warnung für den Maschinenbediener verdeutlichen. Um beim Formulieren solcher Signalwörter Beliebigkeit und Wildwuchs vorzubeugen, hat sich die ANSI Z535.6 bewährt. Sie macht Vorgaben zur Verwendung, Gestaltung und Platzierung von Signalwörtern.
Bei allen Anstrengungen der Hersteller, die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz der von ihnen konstruierten Maschinen und Anlagen zu erfüllen, bleiben dennoch in vielen Fällen unvermeidbare Restrisiken. Gefährdungen können z.B. dann nicht vermieden werden, wenn die Art der Gefährdung (scharfes Messer, hoher Pressdruck, bewegliche Maschinenteile o.a.) unmittelbar mit der Funktion und dem Einsatzzweck der Maschine zusammenhängen und eine Vermeidung dieser Funktion die Maschine unbrauchbar machen würde. Wenn dann trotz Schutzeinrichtungen wie Gehäuse, Schutzgitter, Lichtschranken, Zutrittsbeschränkungen usw. noch Restrisiken für den Maschinenbediener oder andere Personen bestehen, muss der Hersteller auf diese Restrisiken unmissverständlich hinweisen. Diese Warnpflicht vor Restgefährdungen ist keine freiwillige Leistung des Herstellers, sondern im deutschen Produktsicherheitsrecht fest verankert.
Normenkonforme Warnhinweise in Betriebsanleitungen
De facto sind es zum einen die Maschinen selbst, an denen mit Warnschildern auf Restgefährdungen hingewiesen werden muss. Zum anderen gehören Angaben zu diesen unvermeidbaren Gefährdungen und Risiken als Sicherheits- und Warnhinweise in die Technische Dokumentation, insbesondere in Betriebsanleitungen, Bedienungsanleitungen und Montageanleitungen. Diese Sicherheitshinweise sollen dem Anwender eines Produkts bzw. Bediener einer Maschine den Zusammenhang zwischen der Maschine und einer möglichen Schädigung plausibel vermitteln. Es muss klar werden, warum und unter welchen Bedingungen es zu einer Gefährdung kommen kann.
Standardisierung von Sicherheitshinweisen
Die Art und Weise, wie dabei Signalwörter eingesetzt werden, hat das „American National Standards Institute“ der USA in der ANSI Z535.6 festgeschrieben. Deren Vorgaben sind international anerkannt und etabliert. Sie erlauben eine Standardisierung bestimmter Warnhinweise und gelten daher als „Stand der Technik“.
Leider liegt sie nur in englischer Sprache vor, die Signalwörter lauten z.B. „WARNING“, „DANGER“ oder „Safety Instructions“.
Beispiele für Signalwörter
Software nützlich
Die Angaben zu den Restgefährdungen müssen jedoch stets in der Amtssprache des Landes abgefasst sein, in dem eine Maschine betrieben wird. Besonders nützlich ist daher eine Software, mit der Sie Signalwörter nicht nur
- binnen Sekunden erstellen und
- korrekt platzieren, sondern die Ihnen auch
- Signalwörter in 14 (Amts-)Sprachen fertig liefert.
Grafik: Signalwort gemäß ANSI Z535.6
Die Software „WEKA Manager CE“ bietet diese Funktionen. Damit können Sie sich viel Zeit und Mühe beim Erstellen von Signalwörtern ersparen. Ein weiterer Vorteil: Die Signalwörter stehen Ihnen in allen gängigen pixel- und vektorbasierten Formaten zur Verfügung (s. Abbildung unten). Damit lassen sie sich ohne Qualitätsverlust in Ihre eigenen Softwaresysteme übernehmen.
Screenshot der Software „WEKA Manager CE“
Die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der Software
Hardware
- Computer: Windows-PC mit aktueller Prozessorgeneration
- Arbeitsspeicher: min. 2 GB freies RAM
- Speicherplatz: min. 3 GB freier Festplattenspeicher
- Monitor: Full-HD (min. 1920 x 1024 Bildschirmauflösung)
Software
- Betriebssystem: Windows 8.1;10 oder 11
- Software: MS Office 2013 oder höher
Hinweis: Die Software erzeugt MS-Office-Dokumente. Zum Öffnen benötigen Sie entsprechende Software-Produkte.
Hinweis: Die ANSI Z535.6 hat den Status einer Norm. Das heißt, es ist nicht rechtsverbindlich vorgeschrieben, nach ihr vorzugehen. Ignorieren Sie die ANSI Z535.6, so kann damit das Maß der Rechtssicherheit Ihrer Technischen Dokumentation jedoch gewaltig sinken. Bei Schadensfällen und Haftungsansprüchen verlieren Sie eine entlastende Funktion.
Beachten Sie die Vorgaben der ANSI Z535.6 für sämtliche Dokumente und begleitende Unterlagen zu ihrer Maschine, in denen Sie auf Gefährdungen und Restrisiken aufmerksam machen wie
- Bedienungsanleitungen
- Betriebsanleitungen
- Montageanleitungen
- Gebrauchsanweisungen
- Technische Datenblätter
- Handbücher
Auch bei der Kennzeichnung von Verpackungen, etwa Aufdrucken oder Aufklebern auf Kisten, sollten Sie einheitlich und nach ANSI Z535.6 vorgehen. Auch hier sollten die Begriffe „Gefahr“, „Warnung“, „Vorsicht“ und „Hinweis“ in der jeweiligen Amtssprache übersetzt und damit für den Empfänger verständlich erkennbar sein.
Alle relevanten Fakten zur Betriebsanleitung finden Sie hier.