verordnung_produktsicherheitsgesetz

In der 9. Rechtsverordnung zum ProdSG geht es um die Sicherheit von Maschinen.

Unter den Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz ist die Nr. 9 für den Hersteller und Konstrukteur von Maschinen besonders relevant. Die 9. ProdSV setzt die europäische Maschinenrichtlinie in deutsches Recht um.

Die Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz werden nummeriert. Diese Nummerierung ist jedoch nicht durgehend, da ältere Verordnungen aufgehoben werden und neue hinzukommen. Die Neunte Verordnung zum ProdSG wird auch als Maschinenverordnung bezeichnet.

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