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Produktsicherheit

Die Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz

Bei den nationalen Rechtsvorschriften zur Sicherheit von Maschinen, Geräten und anderen technischen Erzeugnissen spielt das Produktsicherheitsgesetz eine zentrale Rolle. Es regelt das Inverkehrbringen von so unterschiedlichen Produkten wie Toaster und Schutzhelm, Akkuschrauber und Kindersitz, Motorboot und Aufzug, daher wurden für einige Produktgruppen spezielle Verordnungen geschaffen. Der folgende Artikel stellt diese dem Produktsicherheitsgesetz zugeordneten Rechtsdokumente vor.

Der Text des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, wie das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit vollem Titel lautet, ist nur 26 Seiten lang. Hier können nur die elementaren Grundregeln für ein Inverkehrbringen von Produkten genannt werden und die Anforderungen bleiben häufig recht allgemein formuliert, daher wurden neben dem Produktsicherheitsgesetz einige Verordnungen erlassen und diesem zu- bzw. untergeordnet.

Darum gibt es zu einem Gesetz oft Verordnungen

Die Unterordnung einer Verordnung zu dem zugehörigen Gesetz bedeutet, dass das Gesetz in der Rangordnung höher steht, deshalb dürfen Forderungen aus einer Verordnung niemals gegen das Gesetz verstoßen. Jedoch bedeutet diese Rangordnung nicht, dass man die Pflichten und Anforderungen aus einer Verordnung weniger wichtig nehmen dürfte, denn de facto ist ein Rechtsverstoß gegen eine Verordnung ebenso ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften.

Hierarchie der zentralen Rechtsvorschriften

Hierarchie der zentralen Rechtsvorschriften

Hintergrund des Erlassens von Verordnungen, statt eine Anforderung von Anfang an in ein Gesetz aufzunehmen, sind eher praktische Erwägungen. Um ein Gesetz zu verändern, bedarf es eines förmlichen und oft langatmigen Gesetzgebungsverfahrens, das sich über Jahre hinziehen kann. Indem der Gesetzgeber die Verwaltung, i. d. R. das zuständige Ministerium, dazu ermächtigt, bestimmte abgegrenzte Teilbereiche eines Gesetzes in einer Verordnung näher zu definieren, kann das Gesetz selbst so bleiben, wie es ist. Dennoch kann der betroffene Rechtsbereich über Verordnungen schneller und flexibler angepasst und außerdem detailliert und konkretisiert werden.

Viele Verordnungen sind Folge von europäischen Richtlinien, die binnen bestimmter Fristen, meist zwei Jahren, in nationales Recht überführt werden müssen. Mithilfe von Verordnungen kann dies geschehen, ohne dass das übergeordnete Gesetz selbst bei jeder neuen Vorgabe aus Brüssel laufend aktualisiert werden müsste. Auch die Verordnungen zum ProdSG setzen für die Produkt- und Maschinensicherheit relevante europäische Vorgaben in deutsches Recht um (s. die nachfolgende Auflistung).

Die bestehenden Produktsicherheitsverordnungen im Überblick

Zum ProdSG bestehen derzeit 11 Rechtsverordnungen, und zwar die Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV), die im Folgenden kurz vorgestellt werden.

Grafik: Die Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz

Unter den Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz ist die Nr. 9 für den Hersteller und Konstrukteur von Maschinen besonders relevant. Die 9. ProdSV setzt die europäische Maschinenrichtlinie in deutsches Recht um.
In der 9. Rechtsverordnung zum ProdSG geht es um die Sicherheit von Maschinen.

1. ProdSV: Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

  • Titel: Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
  • setzt die EU-Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) in nationales Recht um.

2.ProdSV: Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

  • Titel: Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
  • setzt die EG-Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie)  in nationales Recht um

3. GPSGV: Dritte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

  • ist außer Kraft gesetzt und wurde ersetzt durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

6. ProdSV: Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

  • Titel: Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt
  • setzt die EU-Richtlinie 2014/29/EU (Druckbehälterrichtlinie) in nationales Recht um.

Gasgerätedurchführungsgesetz – GasgeräteDG

  • Titel: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG
  • setzt die Verordnung (EU) 2016/426 über Gasgeräte in nationales Recht um (ersetzt die alte 7. ProdSV)

PSA-Durchführungsgesetz – PSA-DG

  • Titel: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates
  • Setzt die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) in nationales Recht um (ersetzt die alte 8. ProdSV)

9. ProdSV: Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

  • Titel: Maschinenverordnung
  • setzt die EG-Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht um.

10. ProdSV: Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

  • Titel: Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten
  • setzt die EU-Richtlinie 2013/53/EU (Richtlinie über Sportboote) in nationales Recht um.

11. ProdSV: Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

  • Titel: Explosionsschutzverordnung
  • setzt die EU-Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-Richtlinie) in nationales Recht um.

12. ProdSV: Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

  • Titel: Aufzugsverordnung
  • setzt die EU-Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie) in nationales Recht um.

13. ProdSV: Dreizehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

  • Titel: Aerosolpackungsverordnung
  • setzt die EWG-Richtlinie 75/324/EWG (Richtlinie über Aerosolpackungen) in nationales Recht um.

14. ProdSV: Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

  • Titel: Druckgeräteverordnung
  • setzt die EU-Richtlinie 2014/68/EU in nationales Recht um.

Sie finden alle genannten Verordnungen mit weiteren Informationen in der Rechtsdatenbank des WEKA-Business-Portals.

Alle relevanten Informationen zum Thema „Produktsicherheit“ finden Sie hier.

2 Antworten auf „Die Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz“

Hallo, der Satz: „De facto ist ein Rechtsverstoß gegen eine Norm ebenso ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften.“

Normen besitzen keinen Rechtscharakter und lösen bei ihrer Einhaltung lediglich eine Konformitätsvermutung aus. Ein Rechtsverstoß, für mich eine Nichteinhaltung einer Norm, ist dann folglich kein Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift.

Was ist mit dem Satz gemeint?

Mfg Meyk

Sehr geehrter Herr Meyk,

vielen Dank für den Kommentar. Da haben Sie in der Tat Recht. Der Satz muss richtigerweise lauten: “ De facto ist ein Rechtsverstoß gegen eine Verordnung ebenso ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften.“
Hier wird nämlich das Verhältnis von Gesetzen zu Verordnungen erläutert.

Technische Normen dagegen sind in Ihrer Anwendung grundsätzlich freiwillig. Aber deren Einordnung in die Rahmen der produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften ist auch nicht ganz trivial, wie in diesem Beitrag hier nachzulesen ist:
https://www.weka-manager-ce.de/ce-kennzeichnung/muessen-normen-eingehalten-werden/

Beste Grüße

Ihre CE-Redaktion, Stephan Grauer

Guten Tag,

die 7. ProdSV ist außer Kraft gesetzt und ersetzt durch Gasgerätedurchführungsgesetz (GasgeräteDG) (26. April 2019, BGBl. I 2019, S. 473).

MfG
Sven Dunkel

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