aufbau-produktsicherheitsrecht

Das ProdSG mit seinen Verordnungen setzt die europäische Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 in deutsches Recht um.

Das deutsche Produktsicherheitsrecht basiert auf der europäischen Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG). An zentraler Stelle steht das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die ihm zugeordneten 11 Verordnungen. (Hinweis: Die „2. GPSGV“ geht noch auf den Vorläufer des heutigen ProdSG zurück.)

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