Das deutsche Produktsicherheitsrecht basiert auf der europäischen Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG). An zentraler Stelle steht das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die ihm zugeordneten 11 Verordnungen. (Hinweis: Die „2. GPSGV“ geht noch auf den Vorläufer des heutigen ProdSG zurück.)