Ist es nicht so, dass Normen nicht zwingend anzuwenden sind?
Also muss ein Hersteller vor der CE-Kennzeichnung auch keine ergonomischen Grundsätze angewendet haben?
Irrtum! Die eindeutige Antwort lautet JA, nachzulesen in der Maschinenrichtlinie:
„Bei bestimmungsgemäßer Verwendung einer Maschine müssen Belästigung, Ermüdung sowie körperliche und psychische Fehlbeanspruchung des Bedienungspersonals auf ein Mindestmaß reduziert sein. Dabei sind ergonomische Prinzipien zu berücksichtigen.“
Also ist die EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG in Anhang I, Abs. 1.1.6 eindeutig. Jedenfalls ist nur so die unverzichtbare Konformität für Maschinen zu haben.
Und auch die Umsetzung in deutsches Recht durch das aktuelle Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) , 9. Verordnung, schreibt die Anwendung ergonomischer Grundsätze unmissverständlich vor.
Nun wissen wir zum Thema „Ergonomie“ aus EN 614-1, Abs. 3.3, dass es darum geht:
- die Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen zwischen menschlichen und anderen Elementen eines Systems und
- den Berufszweig, der Theorie, Prinzipien, Daten und Methoden auf die Gestaltung von Arbeitssystemen anwendet mit dem Ziel, das Wohlbefinden des Menschen und die Leistung des Gesamtsystems zu optimieren.
Unstreitig ist aber auch: Die geforderte Umsetzung dieser Erkenntnisse müssen sich – besonders für KMU – auch wirtschaftlich auf einen akzeptablen Nenner bringen lassen! Ein Dilemma? – Keineswegs!
Mehr dazu lesen Sie am besten hier: CE-Kennzeichnung
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