Die europäische CE-Kennzeichnung ist nicht die einzige Konformitätsauszeichnung. In einigen östlichen Nachbarstaaten findet man das EAC-Konformitätszeichen. Dieses eurasische Konformitätszeichen wird von der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) herausgegeben. Analog zur CE-Markierung bestätigen Hersteller und Lieferanten mit der EAC-Kennzeichnung, dass ein Produkt ein Konformitätsverfahren durchlaufen hat und den vorgeschriebenen technischen Anforderungen entspricht.
Die Zollunion Russland/Belarus/Kasachstan wurde von den Mitgliedstaaten im Dezember 2010 beschlossen. Sie sollte ein Schritt sein zur wirtschaftlichen Integration der Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Seit dem 1. Januar 2012 ist zudem eine Eurasische Wirtschaftskommission aktiv, die analog zur Kommission der Europäischen Union die Aufgabe hat, die Zollunion zu überwachen und ihr Funktionieren zu sichern. 2014 wurde die Zollunion in damaliger Konstellation abgeschafft und die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) gegründet. Zu den Mitgliedstaaten der EAWU gehören heute Kasachstan, Russland, Belarus (Weißrussland), Armenien, Kirgisistan.
Grafik: Die Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion
Eurasische Konformität für ein In-Verkehr-Bringen in Russland, Weißrussland, Armenien, Kirgisistan und Kasachstan
Bereits seit September 2011 existiert in den Mitgliedsstaaten der Zoll-/Wirtschaftsunion außerdem ein eigenes und einheitliches Konformitätszeichen „EAC“. Die Vergabebedingungen und die rechtliche Relevanz erinnern an das CE-Konformitätsverfahren in Europa.
Im Unterschied zur CE-Kennzeichnung in vielen Fällen erfolgt die Verwendung des EAC-Zeichens jedoch nicht über eine Eigenzertifizierung/Selbsterklärung. Es ist immer eine autorisierte Zertifizierungsstelle beteiligt. Wenn Sie eine Maschine im Wirtschaftsraum der Zollunion in den Verkehr bringen wollen, müssen Sie z.B. die Konformitätsnachweise anhand der sogenannten russischen Maschinenrichtlinie durchlaufen.
Das EAC-Logo der Zollunion Russland/Belarus/Kasachstan/Armenien/Kirgisistan
EAC ist die Abkürzung für Eurasian Conformity = Eurasische Konformität. Das Zeichen gilt für frei verkehrsfähige Erzeugnisse und wird analog zum europäischen CE-Kennzeichen verwendet. Das bedeutet, dass ein Hersteller oder Lieferant, der seine Maschinen und Waren mit diesem Zeichen ausstattet, damit bestätigt,
- dass die Maschine oder das Produkt allen notwendigen Konformitätsverfahren in einem der Mitgliedsstaaten der Zollunion unterzogen wurde und
- dass die Maschine oder das Produkt allen in den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) vorgeschriebenen technischen Anforderungen entspricht.
Die technischen Anforderungen für das Konformitätsbewertungsverfahren sind in Technischen Regeln (TR) der Wirtschaftsunion festgeschrieben. In diesen Regeln finden sich Bezüge und Verweise zu Normen, mit deren Anwendung ein Hersteller die Anforderungen erfüllt.
Die Anforderungen an das EAC-Konformitätszeichen
Für das Anbringen des EAC-Zeichens auf Produkten gelten folgende Grundanforderungen:
- Das Zeichen muss auf jede Produkteinheit, Verpackung oder Begleitunterlage angebracht werden.
- Das Zeichen muss gut sichtbar sein.
- Das Zeichen muss leserlich sein.
- Die Darstellung des Zeichens muss einfarbig sein.
- Das Zeichen muss zur Farbe des Hintergrunds in Kontrast stehen.
- Das Zeichen muss dauerhaft angebracht sein.
- Das Zeichen muss mindestens 5 mm groß sein.
Die genaue Größe und die Art der Anbringung ist Sache des Herstellers. Technische Vorschriften (TR) regeln, wo das Logo auf Produkt, Verpackung und Begleitunterlage anzubringen ist.
Alle relevanten Fakten zur Konformitätserklärung finden Sie hier.