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CE-Kennzeichnung

Harmonisierte Normen: Verfahren etabliert

Seit März 2019 werden Änderungen oder Neuerungen in Durchführungsbeschlüssen veröffentlicht. Ein erstes Fazit: Das Verfahren zur Veröffentlichung für harmonisierte Normen hat sich mittlerweile etabliert.

Zur Vorgeschichte: Die Anwender der europäischen CE-Vorschriften waren es vor März 2019 über lange Zeit gewohnt, dass die Europäische Union die Verzeichnisse der harmonisierten Normen in der Reihe C des Amtsblatts veröffentlichte. Und zwar immer als komplettes Verzeichnis, das dann bis zur Veröffentlichung des Folgeverzeichnisses Gültigkeit hatte.

Ziel: Entscheidungsprozesse bei den harmonisierten Normen beschleunigen

Im November 2018 veröffentlichte die EU-Kommission die Mitteilung COM(2018) 764 final „Harmonisierte Normen: Verbesserte Transparenz und Rechtssicherheit für einen uneingeschränkt funktionierenden Binnenmarkt“.

Zum Prozedere findet man Folgendes:

„Die Kommission überprüft derzeit ihre internen Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Straffung der Verfahren, die für die Veröffentlichung von Verweisen auf harmonisierte Normen im Amtsblatt angewendet werden.“ Mit dem Hinweis in der Fußnote: „Diese Entscheidungen werden ab dem 1. Dezember 2018 im beschleunigten schriftlichen Verfahren von der Kommission gefasst.“

harmonisierte Normen werden seit 2019 in Durchführungsbeschlüssen veröffentlicht
Beispiel: Veröffentlichung harmonisierte Normen in Durchführungsbeschluss

Harmonisierte Normen in Durchführungsbeschlüssen

Seit 19. März 2019 veröffentlicht die EU-Kommission nun Entscheidungen als Durchführungsbeschlüsse. (die finden sich nicht in Reihe C, sondern in Reihe L des Amtsblatts). Die neue Verfahrensweise beginnt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 für Normen zur Maschinenrichtlinie und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/451 für Normen zur Bauproduktenverordnung.

Harmonisierte Normen: Verfahren hat sich etabliert, ist aber umständlicher

Damit wurde für die Anwender der Normen das Ganze etwas unübersichtlicher. Denn Sie müssen seither zum einen das alte Verzeichnis zu Rate ziehen und es zum anderen mit dem neuen Durchführungsbeschluss zusammen lesen. So steht es zumindest auf den Seiten der Kommission:

“Since 1 December 2018 the references of harmonised standards are published in, and withdrawn from the Official Journal of the European Union by means of ‚Commission implementing decisions‘.

The references published under Directive 2006/42/EC on Machinery are found in the Commission communication published in OJ C 092 of 9 March 2018 and in the Commission Implementing Decision (EU) 2019/436 of 18 March 2019 (OJ L 75, 19 March 2019) listed below. They need to be read together, taking into account that the decision modifies some references published in the Communication.”

Inzwischen hat sich das Prozedere etabliert, wenngleich das „Zusammenlesen“ von Mitteilung und Durchführungsbeschluss eher unkomfortabel ist.

Einfache und schnelle Recherche mit WEKA Manager CE

Alle Anwender des WEKA Manager CE können davon profitieren, dass die Software seit März 2019 alle aktuellen Änderungen der Durchführungsbeschlüsse enthält. Somit stehen die Verzeichnisse nach wie vor zur einfachen und schnellen Recherche zur Verfügung.

Alle relevanten Fakten zur CE-Kennzeichnung finden Sie hier.

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