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CE-Kennzeichnung

Wo sind CE-Beauftragte für Maschinen gesetzlich gefordert?

Mehrere Seminaranbieter und Weiterbildungsträger werben mit Ausbildungskonzepten und Lehrgängen zum CE-Beauftragten, CE-Koordinator oder CE-Beauftragten für Maschinen. Doch die Maschinenrichtlinie kennt diese Begriffe nicht. Zuständigkeiten und Aufgabenbeschreibungen einer solchen Position sind im Regel- und Normenwerk nicht zu finden. Wo liegt die Grundlage für die Ausbildung und Installation der Stellen und Rollen von CE-Beauftragten in einem Unternehmen?

In Unternehmen gibt es Gewässerschutz-, Strahlenschutz-, Gefahrgut-, Datenschutz-, Qualitäts- und Brandschutzbeauftragte und noch einige mehr. Das deutsche Beauftragtenwesen ist sehr reichhaltig strukturiert. Solche Beauftragte haben i. d. R. die Aufgabe und Funktion, dass sich ein definierter Mitarbeiter – meist durch eine entsprechende Weitebildung – auf ein sicherheits-, umwelt- oder qualitätsrelevantes Themenfeld spezialisiert. Damit soll er in der Lage sein, das Einhalten der gesetzlichen Forderungen in diesem speziellen Gebiet im Unternehmen zu kontrollieren. Daher ist es nachvollziehbar, auch für die Prozesse rund um die CE-Kennzeichnung einen Beauftragten anzunehmen.

Einige der hierzulande eingesetzten Beauftragte oder „Fachkräfte für …“ sind explizit gesetzlich vorgesehen. So fordert z. B. das Arbeitssicherheitsgesetz die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Strahlenschutzverordnung einen Strahlenschutzbeauftragten. Andere Beauftragte wie etwa der Gefahrstoffbeauftragte sind nicht explizit in Gesetzen oder Verordnungen gefordert, aber Ihre Bestellung hat sich in Betrieben mit der entsprechenden Problematik durchgesetzt.

Die Maschinenrichtlinie fordert keine CE-Beauftragte, aber ….

Beim CE-Beauftragten wird die Sache ein wenig komplizierter. Zwei Punkte sind hier festzuhalten:

  1. Weder in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG noch anderswo im Regelwerk ist die Bestellung eines CE-Beauftragten oder die Implementation einer solchen Stelle in einem Unternehmen vorgeschrieben.
  2. Dieses Fehlen einer direkten (im Sinne von explizit den „CE-Beauftragten“ nennenden) Vorgabe befreit den Unternehmer und Hersteller nicht von der Verpflichtung, für die Konformitätsbewertung qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen.

Wie ein für die Leitung eines Konformitätsbewertungsverfahrens zuständiger Mitarbeiter benannt wird, bleibt dem Unternehmen selbst überlassen. Seine Bezeichnung muss nicht zwingend „CE-Beauftragter“ heißen.

Diese Anforderungen sollte ein CE-Mitarbeiter erfüllen

Zum oben genannten Punkt 2 greift Artikel 5, Absatz 3 der Maschinenrichtlinie, welchen der Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie des BMAS wie folgt erläutert:
„… muss derjenige, der die Konformitätsbewertung durchführt,

  • über die erforderlichen Mittel zur Überprüfung der Konformität der Maschine mit den anwendbaren Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen verfügen
  • bzw. Zugang hierzu haben“. (Hervorhebung und Auflistung vom Autor)

Diese „erforderlichen Mittel“ umfassen nicht nur die notwendige Ausrüstung (z.B. Messgeräte), sondern auch die Kompetenz und Sachkenntnis, alle nötigen Prüfungen und Kontrollen usw. durchzuführen, die verwendeten Messgeräte zu beherrschen usw. Ebenso ist der Zugang zu allen Informationen sicherzustellen, die nötig sind, um die Übereinstimmung der zu prüfenden Maschine mit den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu ermöglichen.

Ernennen allein macht noch keinen CE-Beauftragten

Das bedeutet: Das bloße Ernennen eines CE-Beauftragten genügt nicht. Die Eignung und Qualifikation eines „CE-verantwortlichen Mitarbeiters“ muss gegeben sein. Wer darauf verzichtet und ein CE-Management für nicht notwendig erachtet, riskiert haftungsrechtliche Konsequenzen.

Fazit: Für Stellen und innerbetriebliche Rollen mit den Bezeichnungen wie „CE-Beauftragter“, oder „CE-Koordinator“ gibt es keine direkte gesetzliche Grundlage. Ein Hersteller tut jedoch gut daran, verantwortliche Personen festzulegen und weiterzubilden, die aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage sind, die sorgfältige und sachgerechte Risikobeurteilung und Konformitätsbewertung einer Maschine vorzunehmen bzw. zu beaufsichtigen. Selbstverständlich sollte sein, dass sich diese Mitarbeiter regelmäßig in Fragen zu Maschinensicherheit, Konformitätsbewertung und Sicherheitsnormen weiterbilden.


Seminare der WEKA-Akademie: Funktion des CE-Beauftragten am Beispiel der Maschinenrichtlinie

Quelle: WEKA-Akademie

Hinweis: Auch die WEKA-Akademie führt Seminare durch, die für eine Rolle als CE-Beauftragter vorbereiten und befähigen. Dabei geht es u.a. auch um die Abgrenzung zum CE-Dokumentations-Bevollmächtigten und zum Compliance-Manager.

Alle relevanten Fakten zur CE-Kennzeichnung finden Sie hier.

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