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Betriebsanleitung

Technische Dokumentation – Aufgaben

Bei der Technischen Dokumentation eines Produkts denkt der Laie an dessen Bedienungsanleitung, wo er nachschauen kann, wenn etwas nicht so funktioniert wie gewünscht. Der betriebliche Arbeitsschützer weiß zudem um die Bedeutung von Sicherheitshinweisen und EU-Konformitätserklärung. Doch technische Unterlagen dienen nicht nur dazu, den späteren Nutzer eines technischen Produkts zu instruieren und vor Fehlbedienungen und zu schützen. Mit einer sorgfältig erstellten Technischen Dokumentation schützt ein Maschinenhersteller sich auch selbst: vor Haftungsrisiken, Schadensersatzforderungen und Wissensverlusten.

Technische Dokumentation als Informationen für den Maschinenbetreiber

Die Gesellschaft für Technische Kommunikation (tekom Deutschland e.V.) definiert Technische Kommunikation als „Prozess der Definition, Erstellung und Bereitstellung von Informationsprodukten für die sichere, effiziente und effektive Verwendung von Produkten (technische Systeme, Software, Dienstleistungen).“ Diese Informationsprodukte wenden sich zum einen an den späteren Anwender und Nutzer. Im Fall einer Maschine soll die Dokumentation den Betreiber bzw. Bediener der Maschine

  • zum vorgesehenen Verwendungszweck, den Einsatzgrenzen und -bedingungen informieren,
  • zum Vorgehen bei Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung, Reinigung, Entsorgung usw. instruieren,
  • vor Gefahren aufklären, vor Restrisiken warnen und notwendige Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln verdeutlichen.

Technische Dokumentation als haftungsrechtliche Absicherung des Maschinenherstellers

Darüber hinaus dient die Technische Dokumentation aus Herstellersicht seiner haftungsrechtlichen Absicherung. Der Hersteller darf eine Maschine nur dann in Verkehr bringen, wenn die Technische Dokumentation vollständig vorliegt und er sie dem Betreiber mit der Maschine zur Verfügung stellt. Damit soll ausgeschlossen werden, dass eine Maschine in Betrieb genommen wird, ohne dass den Verantwortlichen Gefährdungen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen bekannt wären. Lässt sich ein Unfall oder Schadensfall auf eine nicht vorliegende oder fehlerhafte Technische Dokumentation zurückverfolgen, führt dies zur Haftung des Herstellers.

Mit einer

  • inhärent sicheren Konstruktion als erster Schritt der Risikominderung plus
  • der sorgfältig erstellten Technischen Dokumentation zur bestimmungsgemäßen Verwendung, unvermeidbaren Restrisiken und notwendigen Sicherheitsregeln und Schutzmaßnahmen für den Maschinenbediener

beugt der Maschinenhersteller Haftungsrisiken und Schadensersatzansprüchen vor. Dass dies nicht nur ein theoretischer Fall ist und der Aufwand für eine sorgsame Technische Dokumentation letztendlich dem Hersteller selbst zugutekommt, zeigte u.a. die Aufarbeitung des spektakulären Untergangs der Fähre Estonia. Mehr als 850 Menschen waren 1994 in der Ostsee vor Finnland ertrunken, als die Bugklappe des Schiffs im Sturm abbrach. Über die Hintergründe und Ursachen für diese größte Schiffskatastrophe in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg wird bis heute spekuliert. Unter anderem wurden der Meyer Werft in Papenburg, die das Fährschiff im Jahr 1980 gebaut hatte, Konstruktionsmängel vorgeworfen. Mithilfe ihrer archivierten Technischen Dokumentation konnte das herstellende Unternehmen diese Vorwürfe jedoch als haltlos entkräften.

Technische Dokumentation als Element des Wissensmanagements

Über die Instruktionen für den Maschinenbetreiber und -bediener und die Rechtssicherheit für den Hersteller hinaus dient das Archivieren der Technischen Dokumentation der Produktbeobachtung, der Reproduzierbarkeit und der Rückverfolgbarkeit. Damit trägt die Technische Dokumentation auch dazu bei, vorhandenes Wissen im Unternehmen zu halten und alle Prozesse der Planung, Konstruktion, Simulation, Prüfung usw. auch bei Wechsel oder Ausscheiden der beteiligten Mitarbeiter nachvollziehbar festzuhalten.

Technische Dokumentation erstellen
Aufgabenfelder der Technischen Dokumentation, Quelle: Thinkstock.com

Marktüberwachung

Bei dieser Archivierungsaufgabe betrifft die Technische Dokumentation neben Hersteller und Betreiber einer Maschine zudem einen weiteren Akteur, die Behörden der Marktüberwachung. Jeder Maschinenhersteller muss die zur Aufklärung eines Sachverhalts relevanten Dokumente seiner Technischen Dokumentation auf Anforderung den Behörden zur Verfügung stellen. Die Behördenmitarbeiter sind zur Geheimhaltung der Informationen verpflichtet (§ 143 MRL) und müssen diese vertraulich behandeln.

Technische Unterlagen

Die technischen Unterlagen können dazu dienen – z.B. nach Schadensfällen oder Beschwerden – mögliche Ursachen zu ermitteln und ein Geschehen zu reproduzieren. Nach einem schweren Arbeitsunfall, dem eine Fehlbedienung zugrunde liegt, werden Behörden und Staatsanwalt in mehreren Richtungen ermitteln. In Richtung des Herstellers geht die Frage, ob eine Technische Dokumentation, etwa eine Betriebsanleitung, vorliegt, welche das sichere Bedienen der Maschine und dabei bestehende Risiken erläutert. An den Betreiber richtet sich die Frage, ob er die Maschine so eingesetzt hat, wie in der Technischen Dokumentation beschrieben, und ob er seine Mitarbeiter auf Grundlage der technischen Unterlagen, Betriebsanleitung, Sicherheitskennzeichnung, Warnhinweise etc. zum sicheren Bedienen der Maschine unterwiesen hat.


Literaturhinweise

Als Einstieg in die Technische Dokumentation für Neulinge oder Quereinsteiger bietet sich das Fachbuch TechDok light von Prof. Dr.-Ing. Ulrich Thiele an. Dieser Leitfaden enthält kurz und bündig das notwendige Grundwissen sowie Tipps und Tricks für einen rechtssicheren Dokumentationsprozess.

Wer tiefer in die Materie einsteigen will, dem sei das Fachbuch Europäisches Maschinenrecht von Rechtsanwalt und Notar Marcel Schator empfohlen. Die mehr als 900 Seiten mit zahlreichen Fußnoten und Verweisen zu Fachliteratur und Rechtsprechung bieten sich als umfassendes Nachschlagewerk an.

Alle relevanten Fakten zur Betriebsanleitung finden Sie hier.

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