Ist es nicht so, dass Normen nicht zwingend anzuwenden sind?Also muss ein Hersteller vor der CE-Kennzeichnung auch keine ergonomischen Grundsätze angewendet haben? Irrtum! Die eindeutige Antwort lautet JA, nachzulesen in der Maschinenrichtlinie: „Bei bestimmungsgemäßer Verwendung einer Maschine müssen Belästigung, Ermüdung sowie körperliche und psychische Fehlbeanspruchung des Bedienungspersonals auf ein Mindestmaß reduziert sein. Dabei sind ergonomische… » weiterlesen
Kategorie: Maschinenrichtlinie
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die zentrale Rechtsgrundlage für jedes Unternehmen, das Maschinen konstruiert, baut oder vertreibt.
