Nicht nur der Konstrukteur und Entwickler muss die Maschinenrichtlinie beachten. Ihre Vorgaben sind relevant für jeden, der eine Maschine herstellt, importiert, verkauft, in Verkehr bringt, vermietet, verleast, umbaut, aus anderen Maschinen zusammenbaut, wartet oder repariert.
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Viele maschinenbezogene Prozesse werden von der 2006/42/EG erfasst.