Nur geschönte Bildchen in der Betriebsanleitung bewirken gar nichts

Eine Betriebsanleitung ohne Angabe der Restrisiken macht die CE-Kennzeichnung ungültig Natürlich ist gegen pikobello Grafiken und qualitativ hochwertige Fotos in der Betriebsanleitung nichts einzuwänden – im Gegenteil! Die Maschinenrichtlinie fordert sogar konkret in Anhang I Abschnitt 1.7.4 solche wesentlichen Bestandteile in Betriebsanleitungen. Immer jedoch unter der Voraussetzung, dass Aussagen und Abbildungen wirklich der Instruktion des… » weiterlesen

Rätselraten zur Betriebsanleitung überflüssig

Die Maschinenrichtlinie nennt konkret 35 Kriterien zur Betriebsanleitung Dass die CE-Kennzeichnung ohne Betriebsanleitung nicht zulässig ist, hat sich herumgesprochen. Die Maschinenrichtlinie listet konkret 35 Kriterien auf, die dazu beachtet werden sollten. Nun ist das bekanntlich mit den Festlegungen der Maschinenrichtlinie so eine Sache: Manches bleibt interpretationsfähig, ist also Auslegungssache. Darin stecken dann allerdings auch Fallstricke…. » weiterlesen