Die Maschinenrichtlinie nennt konkret 35 Kriterien zur Betriebsanleitung
Dass die CE-Kennzeichnung ohne Betriebsanleitung nicht zulässig ist, hat sich herumgesprochen. Die Maschinenrichtlinie listet konkret 35 Kriterien auf, die dazu beachtet werden sollten.
Nun ist das bekanntlich mit den Festlegungen der Maschinenrichtlinie so eine Sache: Manches bleibt interpretationsfähig, ist also Auslegungssache. Darin stecken dann allerdings auch Fallstricke.
Damit Sie sich in keiner dieser Fußangeln wiederfinden, gibt es im Werk „Maschinenrichtlinie“ leicht verständliche Praxisbeispiele in Mengen. Dies gilt natürlich auch für die 35 Kriterien zur Betriebsanleitung. Und meist auch noch mit didaktisch beispielhaften Bildern. Diese gute Gewohnheit wissen unsere Leser zu schätzen.
Wenn auch Sie auf Nummer SICHER gehen wollen … zur perfekten technischen Dokumentation geht’s hier: „Maschinenrichtlinie“
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