Nur geschönte Bildchen in der Betriebsanleitung bewirken gar nichts

Eine Betriebsanleitung ohne Angabe der Restrisiken macht die CE-Kennzeichnung ungültig Natürlich ist gegen pikobello Grafiken und qualitativ hochwertige Fotos in der Betriebsanleitung nichts einzuwänden – im Gegenteil! Die Maschinenrichtlinie fordert sogar konkret in Anhang I Abschnitt 1.7.4 solche wesentlichen Bestandteile in Betriebsanleitungen. Immer jedoch unter der Voraussetzung, dass Aussagen und Abbildungen wirklich der Instruktion des… » weiterlesen