Ein Beitrag in unserem Fachinformationswerk „Maschinenrichtlinie“ beschäftigt sich mit der Frage, ob Betriebs- und Bedienungsanleitungen für Maschinen und andere Produkte künftig nur noch in digitaler Form vorliegen werden. An einem Urteil des Landgerichts Potsdam vor und den Ergebnissen einer Studie der tekom zur momentanen Nutzungsverteilung der verschiedenen Medien erläutert der Autor die Auswirkungen der Entwicklungen auf die Technische Dokumentation.
Seit vielen Jahren wird es bereits prognostiziert, das sogenannte papierlose Büro. Da viele Arbeitsplätze längst mit moderner EDV ausgerüstet sind, Drucker an Büro-Arbeitsplätzen selbstverständlich geworden sind und digitale Speicherformen immer kostengünstiger werden, hat sich die Idee entwickelt, auf papiergebundene Dokumente mehr und mehr zu verzichten. Dies soll nicht nur dem Umweltschutz zugutekommen, sondern auch Arbeitsschritte sparen und die Effizienz erhöhen.
Online-Handbuch statt Bedienungsanleitung?
Auch für die Technische Dokumentation taucht immer häufiger die Frage auf, ob zu einem Produkt unbedingt eine gedruckte Anleitung mitgeliefert werden muss. Gerade bei kleineren, aber erklärungsbedürftigen Produkten, etwa aus der Unterhaltungselektronik, wo sowieso eine Software beiliegt, wird auf gedruckte Begleitmaterialien manchmal verzichtet. Teils findet man als Endkunde gerade mal noch ein Blatt mit kurzen Hinweisen zur Installation, die eigentliche Bedienungsanleitung oder ein Handbuch gibt es dann nur noch in digitaler Form. Man muss sich die gewünschten Dokumente dann von den CD selbst ausdrucken oder zuvor von einer angegebenen Internetadresse auf den heimischen Rechner herunterladen.
Anleitungen auf Papier: Nicht mehr zeitgemäß?
Eindeutige gesetzliche Vorgaben zu diesem Vorgehen gibt es nicht. Wer selbst viel am PC arbeitet, wird die papierarme Version eines Produkts eher begrüßen als jemand, der vielleicht erst mühsam beim Nachbar, Sohn oder Tochter um einen Ausdruck bitten muss. Eine digitale Version, etwa als PDF-Datei, kann jedoch auch Vorteile bieten. Sie erlaubt in längeren Dokumenten ein schnelleres Suchen für den Nutzer und – sofern online zur Verfügung gestellt – ein schnelles Aktualisieren durch den Hersteller. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Potsdam bringt das Thema „digitale Betriebsanleitungen“ neu in die Diskussion.
Gerichtsurteil: Bedienungsanleitung allein auf CD zulässig
Im verhandelten Fall hatte eine Käuferin geklagt, die über einen Online-Handel eine Digital-Kamera aus Polen erworben hatte. Sie monierte anschließend das Fehlen einer gedruckten Bedienungsanleitung, denn ein Handbuch war nur auf einer CD-ROM verfügbar, welche der Kamera beilag. Dieses Handbuch war zwar auf Deutsch, die Klägerin hatte jedoch argumentiert, dass nicht jeder Haushalt über einen PC und Drucker verfüge.
Die Richter beurteilten den Sachverhalt jedoch anders (Az. 2 O 188/13). Laut heutigem Stand der Technik in Deutschland könne ein Verkäufer – zumal bei einem Produkt wie einer Digitalkamera – davon ausgehen, dass ein PC in der Nähe verfügbar sei. Denn die meisten Haushalte hierzulande sind inzwischen mit Hardware ausgestattet, die das Lesen einer CD ermöglichen. Zwar sei der Hersteller eines Produkts dazu verpflichtet, eine Bedienungsanleitung beizulegen. Es sei aber aus den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz, nicht abzuleiten, dass diese in gedruckter Form vorliegen müsse.
Allgemeine Festlegungen wenig praxistauglich
Der Autor des aktuellen Kapitels „Bedienungsanleitungen – bald nur noch digital?“ im Werk „Maschinenrichtlinie„, Kornelius R. Böcher, stellt in seinen Recherchen fest, dass beim Thema digitale Betriebsanleitungen noch viel Verwirrung und Unsicherheit herrscht. Selbst die Aussagen von Normen und Richtlinien seien nicht eindeutig oder vollständig.
Das Produktsicherheitsgesetz äußert sich zwar zu den Inhalten („bestimmte Regeln“ zur Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts) einer Anleitung, nicht jedoch zu deren Form. Auch in vielen Normen finden sich keine Angaben zur Form einer Anleitung. Dies kann aber auch damit zu tun haben, dass diese zur einer Zeit verfasst wurden, als es noch selbstverständlich schien, dass eine Betriebsanleitung auf Papier gedruckt wird. Auch bei der Maschinenrichtlinie geht man offenbar von einer Papierform aus, ohne dass dies explizit gefordert würde.
Sicherheitsrelevantes sollte schnell zu ermitteln sein
Andererseits heißt es z. B. in der DIN EN 82079-1 zur Form von Anleitungen, dass „in den meisten Fällen, wie z.B. bei Verbraucherprodukten, eine gedruckte Version der Gebrauchsanleitung notwendig“ ist. Es müsse sichergestellt sein, dass „Zielgruppen dauerhaft und leicht Zugang zu allen notwendigen Informationen während der Nutzung unter vorhersehbaren Umständen haben können“. Entscheidend sei jedoch, so der Autor, dass sämtliche Informationen und vor allem die Hinweise zur Sicherheit vollständig und einfach zu ermitteln seien, wie auch immer das Medium beschaffen ist. Auch gäbe es die Ansicht, dass es vertretbar sei, nur die wirklich sicherheitsrelevanten Aspekte auf Papier zu liefern.
Fazit: Allgemeingültige Festlegungen zur physischen Form einer Betriebs- oder Bedienungsanleitung sind zum jetzigen Stand kaum zu treffen. Dafür ist das Spektrum der betreffenden Produkte und der bei ihrer Benutzung möglichen Fehler und Risiken zu breit. Wichtig ist, was dem Nutzer dienlich ist. Die Gesetzmäßigkeiten, wie herstellende Unternehmen die Möglichkeiten digitaler Kommunikation hinsichtlich Manuals, Betriebs- und Bedienungsanleitungen nutzen können, müssen erst noch etabliert werden.
Alle relevanten Fakten zur Betriebsanleitung finden Sie hier.
4 Antworten auf „Bedienungsanleitungen demnächst nur noch digital?“
Hallo CE-Redaktion,
gibt es zum Thema „Betreibsanleitung in digitaler Form“ neue Erkenntnisse?
Hier stellt sich aktuell wieder die Frage, da wir unsere Verpackungen in Zukunft umweltfreundlicher gestalten und in dem Zuge auch unsere Anleitungen modernisieren und umweltschonender gestalten möchten. Und da wäre die Möglichkeit eine digital zur Verfügung gestellte Betriebsanleitung unseren Kunden zur Verfügung zu stellen sehr gut.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr Kloene,
das Thema „digitale“ Betriebsanleitung wird gerade im Zuge der neuen Maschinenverordnung neu geregelt.
Mehr zu dem Thema können Sie hier https://www.weka.de/ps/ce-update oder hier https://www.kongress-maschinensicherheit.de/ erfahren.
Ich würde mich freuen, Sie auf einer dieser Termine begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Grauer
Leider sieht man nicht, aus welchem Jahr dieser Artikel ist.
Hallo Frau Hutfless,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Der Fachbeitrag ist unserem Fachinformations-Werk „Maschinenrichtlinie“ entnommen und wurde 2016 aktualisiert.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre CE-Redaktion