Elektromagnetische Verträglichkeit

Europäische und nationale Rechtsgrundlagen zur elektromagnetischen Verträglichkeit

Das EMVG setzt die Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit in deutsches Recht um. Damit soll die Störfestigkeit technischer Geräte gewährleistet werden.

Technische Geräte sollen möglichst nicht durch unerwünschte elektrische oder elektromagnetische Effekte beeinflusst werden. Diese sogenannte elektromagnetische Verträglichkeit wird in der europäischen EMV-Richtlinie (2014/30/EU) geregelt. Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) setzt die EMV-Richtlinie seit 2016 in nationales Recht um.

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