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Der EuGH sägt an den Bezahlschranken für technische Normen

Der Zugang zu Rechtsnormen wie Gesetzen und Verordnungen ist frei. Da technische Normen keine Rechtsnormen sind, fallen für ihre Nutzung Kosten an. Die privatwirtschaftlich von CEN, CENELEC, ETSI, DIN etc. getragene Normungsarbeit wird über Gebühren, Lizenzierungen und Abonnements refinanziert. Doch dies könnte sich nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ändern. Auf neuen Online-Plattformen sollen technische Normen kostenfrei verfügbar werden.

EU-Gesetzgebung technische Normen

Lästige Zusatzkosten für den Nutzer oder notwendig zur Refinanzierung der Normungsarbeit? Wer Maschinen oder andere Produkte herstellt, musste für den Zugang zu den jeweils relevanten Normen bislang mehr oder weniger tief in die Tasche greifen. Der kaum ganz lösbare Konflikt zwischen dem Urheberrecht der Normengeber und dem Anspruch der Öffentlichkeit auf freien Zugang zu geltendem Recht erhält durch einen EuGH-Entscheid neue Schärfe. Die Forderung nach freiem Zugang zu europäischen harmonisierten technischen Normen für jeden EU-Bürger hat gewaltigen Auftrieb erhalten.

Das James-Elliot-Urteil: Harmonisierte Normen sind Teil des Unionsrechts

Unter der Überschrift „Müssen Normen künftig kostenlos veröffentlicht werden?“ hatte die WEKA-Redaktion vor einigen Jahren bereits das sog. James-Elliot-Urteil (27.102016, C-613/14) vorgestellt. In diesem Verfahren ging es um die Klage einer Baufirma namens James Elliott Construction gegen einen Lieferanten von Baustoffen auf Schadensersatz. Offenbar hatte die Körnung von Steinmaterial nicht den Qualitätsanforderungen einer harmonisierten technischen Norm entsprochen.

Ein zentraler Aspekt des damaligen Rechtsstreits war die Tatsache, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) für diesen Fall – und damit für das Auslegen harmonisierter technischer Normen – als zuständig erachtete. Nach der Auffassung des EuGH, dass Normen über die Vermutungswirkung eng an das EU-Recht gekoppelt seien und somit ein Gericht auch für das Auslegen von Normen zuständig sein könne, war schon damals – konsequent weitergedacht – ein kostenfreier Nutzungsanspruch für Normen zu schlussfolgern. Denn nach allgemeiner Rechtsauffassung hat jeder Anspruch auf einen freien Zugang zu ihn betreffenden, rechtlich bindenden Vorschriften und dies sollte analog auch für jedes Unternehmen gelten.

Das Malamud-Urteil: Rechtsanspruch auf kostenlose Einsicht in harmonisierte technische Normen

Bestätigt und bekräftigt wurde diese Rechtsauffassung nun durch das sog. Malamud-Urteil vom 05.03.2024 (C-588/21 P). Carl Malamud ist ein amerikanischer Autor und Internetaktivist, der mit seiner Stiftung Public.Resource.Org für das Public-Domain-Konzept eintritt. Diese Stiftung fordert Transparenz und freien Zugang zu öffentlichen Dokumenten und hatte sich für ihre Musterklage die Spielzeugrichtline (2009/48/EG) ausgewählt.

Gemeinsam mit der NGO Right to Know beantragte Malamuds Stiftung den Zugang zu vier technischen Normen für Spielzeug, was von der Europäischen Kommission abgelehnt worden war. Dagegen hatten die gemeinnützigen Organisationen im Jahr 2019 geklagt. In erster Instanz hatte das Europäische Gericht entschieden, dass ein freier Zugang das Urheberrecht verletze und somit den Normungsorganisationen – darunter CEN und DIN – Recht gegeben. Doch 2024 sieht die Große Kammer des EuGH dies anders und hebt das Urteil von 2019 auf. Der EuGH befindet, dass die beantragten harmonisierten Normen Teil des Unionsrechts seien und ein überwiegendes öffentliches Interesse an ihrer Verbreitung bestehe.

Was für Spielzeug gilt, sollte auch für Maschinen gelten

Der Titel der offiziellen Pressemitteilung zu diesem Fall lässt aufhorchen: „Europäische harmonisierte technische Normen über die Sicherheit von Spielzeug müssen für Unionsbürger zugänglich sein.“ Demnach hätte jede Privatperson und ebenso jedes Unternehmen einen Anspruch auf freien Zugang zu den harmonisierten technischen Normen zur Sicherheit von Spielzeug.

Diese Argumentation in analog auch auf jede andere Rechtsvorgabe der EU anwendbar, die durch harmonisierte Normen konkretisiert und spezifiziert wird. Somit könnte die Entscheidung weitreichende Folgen für die künftige Normungspraxis haben und nicht nur Spielzeughersteller, sondern auch den Maschinenbau und viele andere Branchen betreffen.

Urheberrecht vs. Zugangsrecht

Bislang hatten sich die großen europäischen Normungsorganisationen stets auf ihre Urheberrechte an den Normentexten berufen. Denn das Erarbeiten von Normen ist ein komplexer und oft langwieriger Prozess, der mit aufwendigen Feinabstimmungen zwischen den verschiedenen Akteuren verbunden sein kann. Das Interesse an einem Schutz der Urheberschaft ist daher begründet. Demgegenüber steht, dass ein freier Zugang zu geltendem Recht als eine Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit gilt. Denn jeder soll seine Rechte und Pflichten klar erkennen und ggf. nachlesen können.

Ob dieses Prinzip auch pauschal auf Normen angewendet werden kann, ist unter Juristen jedoch umstritten. Denn bisher galt stets, dass technische Normen nicht rechtlich bindend sind. Sie entfalten eine Rechtsverbindlichkeit erst, indem eine Rechtsnorm – z.B. eine EU-Richtlinie oder ein nationales Gesetz – explizit auf sie verweisen. Und eine sich daraus ergebende Rechtskraft wirkt primär auf der Ebene der Marktüberwachungsbehörden, d.h. beim Umsetzen der Vorgaben zur Produktsicherheit in Europa. Daneben kann das Anwenden bestimmter Normen vertraglich zwischen zwei Parteien vereinbart werden.Weiter reichten der Anwendungsrahmen bzw. die Rechtswirkung einer technischen Norm bislang eher nicht.

Spannend bleibt daher, wie sich das Malamud-Urteil auf die internationale und nationale Normungsarbeit – und deren Refinanzierung – auswirken wird. Die Kanzlei, die Malamud vertreten hat, spricht von einem „Full Reset of European Standardization System“, also von einem kompletten Umbruch der europäischen Normungsverfahren. Das mag großspurig klingen, doch die Forderung der Kanzlei an die Europäische Kommission, sie müsse nach dem Urteil den freien und kostenlosen Zugang zu allen harmonisierten Normen für jeden EU-Bürger sicherstellen, hat offenbar bereits Gehör gefunden. Denn nur wenige Wochen nach dem Malamud-Urteil sorgt ein Beitrag auf LinkedIn für Diskussionen.

EU kündigt Zugangsplattformen an

Kerstin Jorna, die Generaldirektorin der EU für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, spricht auf LinkedIn davon, dass die Europäische Kommission gemeinsam mit CEN-CENELEC sowie nationalen Normungsorganisationen daran arbeite, der Forderung des EuGH nachzukommen. Ihre Ankündigung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Harmonisierte europäische Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, sollen frei zugänglich werden.
  • Um den freien und kostenlosen Zugang zu ermöglichen, sollen „readibility platforms“ eingerichtet werden.
  • Die ersten solcher Zugangsplattformen sollen binnen vier Wochen – das wäre bereits in der vierten Maiwoche – fertiggestellt sein.

Aus Sicht all derer, die bislang für die Einsicht in eine Norm zahlen mussten, klingt dies zunächst vielversprechend. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) verweist jedoch darauf, dass der urheberrechtliche Schutz harmonisierter Normen auch durch das Malamud-Urteil nicht infrage gestellt werde. Der Forderung, einen Urheberrechtsschutz für harmonisierte Normen generell auszuschließen, sei der EuGH eben nicht gefolgt. Insofern bleibt die Situation für den juristischen Laien zunächst noch etwas unübersichtlich. Die Frage, wer künftig wann welche Normen unter welchen Voraussetzungen einsehen, nutzen, vervielfältigen usw. darf, könnte noch über Jahre hinaus Fachanwälte und Gerichte beschäftigen.

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