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Niederspannungs-Richtlinie

Die Niederspannungsrichtlinie auf dem Prüfstand

In der EU ist es üblich, auch bestehende Rechtsvorschriften regelmäßig zu überprüfen. Eine solche Zwischen-Evaluierung hat in den letzten Monaten auch für die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU stattgefunden.

Das Ergebnis liegt als „Interim evaluation of the Low Voltage Directive 2014/35/EU – Final Report“ vor.

Die Evaluierung umfasste das Funktionieren der LVD einschließlich der Überwachung der Umsetzung (Marktaufsicht) sowie die Durchführung der Konformitätsbewertung. Vorrangiges Ziel war es, den Grad zu bewerten, in dem die LVD 2014/35/EU ihre ursprünglichen Ziele in Bezug auf Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und EU-Mehrwert erreicht hat.

Die Datenerhebung dazu erfolgte u.a. über Interviews und Umfragen. Beteiligt waren z.B. nationale Marktaufsichtsbehörden, Wirtschaftsakteure, Industrieverbände und Verbraucherschutzorganisationen.

Hier einige Ergebnisse im Überblick:

1. Wirksamkeit

In Bezug auf die allgemeinen Ziele im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt und der Gesundheit und Sicherheit wird die Niederspannungsrichtlinie auf der Grundlage der im Rahmen dieser Bewertung verfügbaren Daten als recht wirksam angesehen. Faktoren, die die vollständige Verwirklichung ihrer Ziele behindern, liegen größtenteils außerhalb der Richtlinie.

Dabei ist die Niederspannungsrichtlinie von sehr großer Bedeutung, was auch die Zahlen der RAPEX-Meldungen verdeutlichen: Die RAPEX-Kategorie „Elektrische Ausrüstung und Elektrogeräte“ ist die am häufigsten gelistete Kategorie (55 % der Warnmeldungen in den Jahren 2005-2018). Dazu zählen Geräte wie z.B. kleine Küchengeräte und Haushaltselektronik, Kabel, Ladegeräte und Adapter sowie Handwerkzeuge. RAPEX zeigt auch, dass die am häufigsten genannten Risikoarten das Risiko eines Stromschlags (65 % aller Warnmeldungen in den Jahren 2005-2017), das Risiko eines Brandes (5 %) und die Kombination beider (17 %) sind.

Ein Problem im Rahmen der Wirksamkeit ist unzureichende Marktüberwachung, da die Marktüberwachungsbehörden schlicht nicht die Möglichkeit haben, wirksam gegen nichtkonforme Wettbewerber von außerhalb der EU vorzugehen, was zu unlauterem Wettbewerb zwischen EU-Unternehmen und solchen Wettbewerbern von außerhalb führt.

Um die Sicherheit der Produkte noch zu erhöhen, wird andererseits auch vorgeschlagen, eine Baumusterprüfung für die Produkte vorzuschreiben, die ein erhöhtes Risiko in sich bergen. Das ist ja auch in Richtlinien wie z.B. der Maschinenrichtlinie so geregelt.

Als weitere Verbesserungsbereiche werden genannt:

  • Die Anforderungen an die Qualität der technischen Dokumentation und der Sicherheitsvorschriften, die verschärft werden könnten, um sicherzustellen, dass sie den Endverbraucher besser informieren.
  • Die Klarheit der Produktkennzeichnung, die verbessert werden könnte, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

2. Relevanz

Hier wird die Niederspannungsrichtlinie nach wie vor als relevant angesehen, und zwar zur

  • Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit von Personen, Haustieren und Eigentum und zur
  • Gewährleistung des freien Verkehrs von konformen Produkten im Binnenmarkt.

Aber die Einführung anderer Richtlinien (insbesondere der RED – Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU) hat zusammen mit technologischen Veränderungen (verstärkter Einsatz des Internet of Things – IoT) den Anwendungsbereich der Richtlinie in Bezug auf die Anzahl der erfassten Produkte effektiv verringert und auch mehr Grauzonen geschaffen (welche Richtlinie gilt für ein bestimmtes Produkt? Mehr dazu unten unter „Kohärenz“).

Allerdings wurde auch hier Verbesserungspotential erkannt: Tatsächlich sind „elektronische Betriebsmittel“ nicht definiert, und auch die Ausnahmen in Anhang II sind teilweise unklar.

Außerdem wurde die Frage aufgeworfen, ob die Begrenzung des Anwendungsbereichs nach unten noch sinnvoll ist oder ob auch Produkte unterhalb der Spannungsgrenzen von 50 V für Wechselstrom und 75 V für Gleichstrom einbezogen werden sollten. Dies ist im EFTA-Staat Norwegen z.B. schon der Fall.

3. Kohärenz

Spannend wird es bei der Abgrenzung zu anderen Richtlinien. Hier ist vor allem die Abgrenzung zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU ein Thema und sorgt für folgende Probleme:

  • Verwirrung insbesondere über die Beteiligung einer benannten Stelle am Konformitätsbewertungsverfahren (erforderlich nach der RED, aber nicht nach der LVD).
  • Die Wirtschaftsteilnehmer müssen sich für die Anwendung der Richtlinie in unklaren Situationen entscheiden, ohne dass garantiert ist, dass alle Mitgliedstaaten mit der Auslegung einverstanden sind, was zusätzliche Kosten verursacht.
  • Anwendung von RED statt LVD auf alle Geräte mit WLAN-Verbindung, obwohl sich die potenziellen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken des Produkts auf ihre LVD-bezogenen Aspekte und nicht auf IoT-Aspekte beziehen.
  • In Zusammenhang mit vorstehendem Punkt gibt es eine Kompetenzlücke bezüglich einer wirksamen Marktüberwachung, und zwar in den Mitgliedstaaten, in denen die nationalen Marktbehörden mit der Tatsache konfrontiert sind, dass traditionell LVD-Produkte von Funkexperten überwacht werden.

Im Hinblick auf die Abgrenzung zur RED wird aber auch festgestellt: Eine vergleichende Analyse der einschlägigen Bestimmungen beider Richtlinien zeigt, dass die Verpflichtungen der Wirtschaftsteilnehmer in Bezug auf Funkgeräte im Rahmen der RED und elektrische Geräte im Rahmen der LVD gleichwertig und symmetrisch sind.

Daneben gibt es die Fragen, wann bestimmte Produkte unter die Maschinenrichtlinie fallen (Stichwort: Haushalts- oder Industrieanwendung).

Fazit: Die Niederspannungsrichtlinie wird in dieser Zwischen-Evaluierung größtenteils sehr positiv bewertet. Man darf gespannt sein, ob es angesichts dieser Bewertung in absehbarer Zeit zu einer Revision der Niederspannungsrichtlinie kommen wird.

Alle relevanten Informationen zur Niederspannungsrichtlinie finden Sie hier.

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