Sie wollen Kühlschränke, Klimaanlagen oder Küchenmixer in den Mittleren Ostern exportieren? Dann benötigen Ihre Produkte nun ein G-Mark-Zertifikat. Denn seit dem ersten Juli dieses Jahres gelten neue Vorschriften zur Konformitätskennzeichnung für bestimmte elektrische Haushaltsgeräte, die für die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain, Saudi-Arabien und einige weitere Staaten der Golfregion bestimmt sind.
Auch wenn wir in Deutschland in Sachen Konformität zuallererst an die CE-Konformität denken, gibt es außerhalb der EU weitere Konformitätsanforderungen zu beachten. Für Importe in große Teile der arabischen Welt gelten z.B. die Vorgaben der Gulf Standardization Organization (GSO), die als G-Mark-Zertifikat bekannt sind. Die neuen Anforderungen der Gulf Standardization Organization nach der sogenannten G-Mark-Konformitätskennzeichnung betreffen insbesondere Hersteller, Importeure bzw. Inverkehrbringer von Niederspannungsprodukten für den Golf-Kooperationsrat.
Wichtigster EU-Handelspartner in der arabischen Welt
Der „Cooperation Council for the Arab States of the Gulf“ ist ein Zusammenschluss einiger Staaten der arabischen Halbinsel. Verkürzt wird diese internationale Organisation oft als Golf-Kooperationsrat (GCC für Gulf Cooperation Council) angegeben. Hintergrund des Golf-Kooperationsrats ist der Wunsch nach einer politischen, aber auch einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Für die Europäische Union ist der GCC der wichtigste Handelspartner in der arabischen Welt.
Zu den Mitgliedern des Golf-Kooperationsrats zählen:
- die Vereinigten Arabischen Emirate
- das Königreich Bahrain
- das Königreich Saudi-Arabien
- das Sultanat Oman
- der Staat Katar
- der Staat Kuwait
Marokko, Jordanien und der Jemen haben eine Mitgliedschaft im GCC beantragt.
G-Mark-Zertifikat für elektrische Niederspannungsgeräte seit Anfang Juli vorgeschrieben
Seit Anfang Juli 2016 gilt eine Pflicht zur G-Mark-Konformitätskennzeichnung (Gulf Conformity Marking) für sämtliche elektrischen Niederspannungsgeräte, die in die Golfregion und speziell in einen der Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrats eingeführt werden. Dahinter steht die Gulf Standardization Organization (GSO), die Normungsorganisation der Golfstaaten, die mit einheitlichen Standards die Qualität und Sicherheit eingeführter Elektroprodukte gewährleisten will.
Wer ein betroffenes Produkt in die Golfstaaten einführen will, benötigt daher in aller Regel die Unterstützung durch eine unabhängige benannte Prüfstelle. Auch in Deutschland gibt es Dienstleister, die als benannte Stelle für die Prüfung und Zertifizierung elektrischer Niederspannungsgeräte nach G-Mark vom GCC und der GSO anerkannt und zugelassen sind. Aufgabe der unabhängigen, benannten Stelle ist es, die Produkte zu untersuchen, zu prüfen und ggf. die Zertifizierung zu empfehlen.
Zertifizierungspflicht gemäß Zolltarifnummer
Auf ihrem Internetauftritt informiert die GSO darüber, welche Produkte den Anforderungen der G-Mark-Konformitätskennzeichnung entsprechen müssen. Das sind Geräte. die überwiegend unter die IEC 60335 „Household and similar electrical appliances – Safety – Part 1: General requirements“ fallen. Genannt werden u.a.: Kühlschränke, Waschmaschinen, Klimaanlagen, Haushaltsmixer, Toaster, Warmwasserbereiter, Mikrowellenöfen und Ventilatoren sowie die dazugehörenden Stecker, Kabel und Zubehör. Die G-Mark-Konformitätskennzeichnung wird über ein festgelegtes Zeichen am Gerät angebracht.
Welche Geräte zertifizierungspflichtig sind und für welche keine Zertifizierungspflicht besteht, ist abhängig von der jeweiligen Zolltarifnummer. Eine arabisch- und englischsprachige Liste der von den Kennzeichnungsregeln betroffenen Elektrogeräte mit den dazugehörenden Zolltarifnummern finden Sie unter folgendem Link: https://www.gso.org.sa/en
Eine Abbildung der G-Mark-Kennzeichnung finden Sie ebenfalls auf den Seiten der GSO: https://www.gso.org.sa/en/conformity
Alle relevanten Fakten zur Maschinenrichtlinie finden Sie hier.
Alle relevanten Fakten zur Niederspannungsrichtlinie finden Sie hier.
2 Antworten auf „Konformitätskennzeichnung von Niederspannungsprodukten für Golfstaaten“
Konformitätserklärungwen sinnvoll oder Gelddruckmaschine? So sehr ich die Bemühungen nach einem Nachweis über die Sicherheit von Maschinen und sonstigen Produkten verstehe und natürlich auch unterstütze, so wenig kann ich nachvollzoiehen, dass wieder jede Region ihre eigene Suppe kocht! Die Wirtschaft soll global agieren. Das wird aber durch vollkommen sinnbefreite Anforderungen erschwert. Will ein mittelständisches Unternehmen wirklich global tätig sein und alle Anforderungen bzgfl Konformitätsnachweisen erfüllen, dann wird es noch vor Auslieferung des ersten Produkts Insolvenz anmelden müssen! Au smeiner Sicht sind das Einführbeschränkungen durch die Hintertür. Weshalb kann sich die Weklt nicht auf einen Sicherheitsstandard einigen, der auch (einmal) zertifiziert wird?
Sehr geehrter Mark,
vielen Dank für diesen Kommentar.
Ja, wenn sich ein mittelständisches Unternehmen dafür entscheidet, globale Vertriebsaktivitäten zu starten, dann sollte es sich bewusst sein, dass der ungehinderte Marktzugang nicht überall eine Selbstverständlichkeit ist und Regelungen zur Produktkennzeichnung in der Tat auch als “ Einführbeschränkungen durch die Hintertür“ genutzt werden können.
Insofern ist es nur immer wieder positiv hervorzuheben, dass es in Europa nun seit genau 30 Jahren den Binnenmarkt gibt (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_7897) und man sich dafür tatsächlich „auf einen Sicherheitsstandard“ geeinigt hat, „der auch (einmal) zertifiziert wird“ – nämlich mit der CE-Kennzeichnung.
Und die kann in der Regel der Hersteller alleine durchführen, d.h. ohne Mehrkosten durch Prüflabore etc.
Falls man irgendwann mal wieder über zu viel Bürokratie aus Brüssel schimpft, dann sollte man sich das auf jeden Fall immer wieder ins Gedächtnis rufen.
Beste Grüße, Ihre CE-Redaktion
Stephan Grauer