Update-Informationen

Der WEKA Manager CE führt Sie durch den Prozess der CE-Kennzeichnung (Konformitätsbewertung) Ihres Produkts nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, EMV-Richtlinie 2014/30/EU und anderen CE-Vorschriften.

Wichtige neue Funktionen in der Version 4.3 sind u.a.:

Neue Maschinenverordnung im Reiter Rechtsvorschriften auswählbar

Am 29.6.2023 war es so weit: Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist am 19.7.2023 in Kraft getreten und wird am 20.1.2027 – also 42 Monate später – anzuwenden sein. Damit ist die Revision bzw. Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abgeschlossen. Diese Maschinenrichtlinie war seit dem 29.12.2009 anwendbar, wird also bis zu ihrem Außerkrafttreten gut 17 Jahre lang die Richtschnur für die Sicherheit von Maschinen gewesen sein.

Damit Sie sich rechtzeitig und optimal auf den Wechsel von MRL auf MVO vorbereiten können, ist die neue Vorschrift bereits jetzt im Reiter Rechtsvorschriften enthalten. Dort können Sie wie gewohnt die Frage-Antwort-Dialoge zur Relevanz und zu den Anforderungen durchlaufen und das passende Konformitätsbewertungsmodul auswählen. Unsere kontextsensitiven Infotexte zu den einzelnen Fragen helfen Ihnen dabei, sich schnell mit den Änderungen im Anwendungsbereich und mit den neuen Rollen der Wirtschaftsakteure vertraut zu machen.

Wesentliche Veränderung nach neuer Maschinenverordnung

Die wesentliche Veränderung von Maschinen hat es nun endgültig in den Text der Maschinenverordnung selbst geschafft. Bisher war dieses Thema im Blue Guide und zum Beispiel dem Interpretationspapier des BMAS geregelt. Nun ist die wesentliche Veränderung in Artikel 3 Nr. 16 MVO erstmals legal definiert.

Wir haben den Frage-Antwort-Dialog im Reiter Rechtsvorschriften bei der Maschinenverordnung bereits an dieser neuen Definition ausgerichtet. Auch hier lohnt es sich, sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Denn spätestens ab dem 20.1.2027 werden die Marktaufsichtsbehörden, aber auch Ihre Kunden und Lieferanten auf diese Regelungen zurückgreifen!

Mein Tipp: Legen Sie einfach mal ein Testprojekt an und klicken Sie sich durch. Weitere Informationen zu den Fragen sind in der kontextsensitiven Hilfe hinter den Info-Buttons zu finden.

Wesentliche Anforderungen aus dem Anhang III Maschinenverordnung

Sicherlich wird es noch eine Weile dauern, bis wir uns alle daran gewöhnt haben, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der neuen Maschinenverordnung nicht wie bisher im Anhang I, sondern im Anhang III stehen. Aber das ist eigentlich das kleinste Problem. Viel wichtiger sind die Änderungen bei den GSGA!
Dazu gehören z.B.:

Nummer 1.1.6 Ergonomie: Hier gelten nun besondere Anforderungen für selbstlernende Systeme, die für einen autonomen Betrieb ausgelegt sind. Diese müssen z.B. die Bediener angemessen über ihre geplanten Handlungen (etwa, was sie tun werden und warum) informieren.

Nummer 1.2.6 Störung der Energieversorgung: Hier sind nun nicht nur die Energieversorgung, sondern auch die Unterbrechung der Kommunikationsnetzverbindung zu berücksichtigen.

Nummer 1.6.2 Zugang zu den Bedienungsständen und den Eingriffspunkten für die Instandhaltung: Bei Maschinen oder dazugehörigen Produkten, in die Personen zum Betrieb, zum Einrichten, zur Wartung oder zur Reinigung einsteigen müssen, sind die Zugänge für den Einsatz von Rettungsausrüstung so zu dimensionieren und anzupassen, dass eine Notfallrettung der Personen möglich ist.
Nummer 2.1 Nahrungsmittelmaschinen: Dazu gehören jetzt auch Maschinen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmtes Wasser verarbeiten.

Große Änderungen gibt es auch in Teil 3 bei den beweglichen Maschinen. Die gute Nachricht ist aber: Die Aufteilung im neuen Anhang III entspricht größtenteils der des alten Anhang I. Das macht es auch möglich, die Inhalte aus Altprojekten zu kopieren. Sie müssen dann nur die Punkte nacharbeiten, bei denen es keine Entsprechung gibt oder die sich inhaltlich wirklich geändert haben. Das spart viel Zeit!

Cybersecurity – neu im Anhang III MVO

Deutlich mehr Arbeit müssen Sie aber im Rahmen der MVO beim Thema Cybersecurity einplanen: Der neue Abschnitt 1.9 und die Änderungen bei 2.1 befassen sich intensiv damit! Die Cybersecurity wird zu einem zentralen Bestandteil der Konformitätsbewertung werden, sodass Hersteller, Integratoren und Betreiber bei der Risikobeurteilung und der Dokumentation erheblich mehr leisten müssen als bisher! Das Problem: Noch ist nicht definiert, mit welchen Verfahren Sie das Einhalten dieser Anforderungen aus der MVO nachweisen können, denn die EN ISO 12100 passt hier von der Systematik nicht mehr. Hier sind die EU-Kommission und die Normungsgremien gefordert. Sobald belastbare Vorschläge vorliegen, werden wir das dann auch im WEKA Manager CE umsetzen.

Digitale Konformitätserklärung und Betriebsanleitung

Im Reiter Stammdaten finden Sie bereits seit dem Update 4.2 zwei neue Felder. Dort können Sie eine Internetadresse einfügen, unter der die Konformitätserklärung oder die Betriebsanleitung in digitaler Form verfügbar sind. Gemäß neuer Maschinenverordnung ist es vor allem bei B2B-Maschinen nun einfach möglich, eine digitale Betriebsanleitung und eine digitale Konformitäts- oder Einbauerklärung zu verwenden. Diese muss dann nicht mehr in Papierform beiliegen.

Arbeiten auf zwei Bildschirmen bzw. mit zwei Fenstern

Auf vielen Schreibtischen stehen inzwischen mehrere Monitore. Und das Arbeiten auf zwei Bildschirmen kann in der Tat sehr praktisch sein, vor allem, wenn man Dokumente parallel bearbeitet oder öfter mal etwas nachschauen will. Im CE-Prozess ist das vor allem beim Bearbeiten der wesentlichen Anforderungen und der Risikobeurteilung der Fall, denn beides befasst sich direkt mit der Integration der Sicherheit in Produkte.

Bisher konnten Sie deshalb schon den Reiter Wesentliche Anforderungen als modulares Fenster im Reiter Risikobeurteilung -> Schutzmaßnahmen öffnen und dort Einträge machen. Dann musste es aber auch wieder geschlossen werden. Das haben wir nun geändert: Sie können das Fenster „Wesentliche Anforderungen“ so lange geöffnet lassen, bis Sie den Reiter Risikobeurteilung verlassen. Das ist praktisch, weil Sie somit immer auch beide Bereiche im Blick haben können.

Einfacher Aufruf der Zulieferdokumente und sonstigen Unterlagen

Ebenfalls schneller im Zugriff haben Sie nun die Dokumente, die Sie im Reiter Dokumentation bei den Zulieferdokumenten und sonstigen Unterlagen eingecheckt haben. Diese können Sie jetzt mit einem neuen Button auch direkt im Reiter Risikobeurteilung aufrufen, wenn Sie mal kurz etwas nachschauen wollen.

Neue ISO 13849-1:2023 – neue Hilfstabelle für den P-Parameter

Im Frühjahr 2023 wurde die neue Fassung der ISO 13849-1 veröffentlicht. Dort enthalten ist eine Hilfstabelle für Parameter „Möglichkeit zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens“ (Parameter P). Mit fünf Kriterien kann ermittelt werden, ob P1 oder P2 der passende Wert ist. Diese Hilfstabelle steht Ihnen sowohl bei der steuerungstechnischen Schutzmaßnahme als auch bei der Risikoeinschätzung nach EN ISO 13849-1 zur Verfügung.

Betriebsanleitungsvorlagen bearbeiten – mehr Rechte bei WEKA-Vorlagen

Bisher konnten Sie bei den Betriebsanleitungsvorlagen, die auf den WEKA-Mustern basieren, keine Kapitel löschen oder umbenennen. Beides ist nun möglich. So können Sie flexibler arbeiten – sind aber auch selbst für die Einhaltung der Anforderungen beispielsweise aus der EN ISO 20607 verantwortlich.

Status von Gefährdungsfolgen prüfen

Sie kennen das Problem: Sie haben eine komplexe Gefährdungsfolge fertig bearbeitet – aber der grüne Haken erscheint nicht, weil noch irgendwo ein Eintrag fehlt. Die Suche nach dem oder den fehlenden Einträgen war oft mühsam, denn dazu mussten Sie alle Reiter durchklicken. Das ist nun deutlich einfacher: Über die rechte Maustaste können Sie bei einer Gefährdungsfolge den „Status“ abfragen. In einem Fenster wird dann aufgelistet, wo noch ein Eintrag fehlt. Und per Link können Sie gleich direkt dorthin springen und das betreffende Feld ausfüllen. Fertig.

Update des Symbolekatalogs

Auch unser Symbolekatalog ist auf den neuesten Stand gebracht worden. Insbesondere wurden weitere Symbole aus der EN ISO 7010 (z.B. Warnung vor Lichtbogenblitz) integriert, die durch Normänderungen aus 2022 neu dazugekommen sind.

Fachbuch „Grundwissen CE-Kennzeichnung“, 5. Auflage 2023

Die Durchführung der CE-Kennzeichnung ist ein einfacher und zugleich komplexer Vorgang. Einfach deshalb, weil sich die CE-Kennzeichnung im sogenannten geregelten Bereich abspielt, in dem fast alles fein säuberlich mithilfe zahlreicher Regelwerke vorgeschrieben ist. Dieser Sachverhalt kann zu der Annahme verleiten, die CE-Kennzeichnung sei ein strukturierter, logisch aufgebauter Prozess, dem man nur Schritt für Schritt bis zum Ziel folgen müsse, und alles werde gut.

Andererseits ist die CE-Kennzeichnung ein komplexer Vorgang, bei dem sich die Zusammenhänge nicht so ohne Weiteres erschließen, trotz oder gerade wegen der Regelwerke. Hinzu kommt, dass die CE-Kennzeichnung zumindest an ihren Rändern zur Unschärfe neigt. Unterschiedliche Sichtweisen und Auslegungen der beteiligten Personen tun ihr Übriges. Mitunter führt das zu dem Effekt, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Dann stellen sich Anzeichen von Orientierungslosigkeit, Frust oder Hilflosigkeit ein.

Dagegen soll das Fachbuch unseres Experten Jörg Ertelt eine wirksame Medizin sein. Nicht zu stark, damit keine unerwünschten Nebenwirkungen auftreten, aber stark genug, um eine heilsame Wirkung zu erzielen. Es soll Ihnen einen Gesamtüberblick über die CE-Kennzeichnung vermitteln, ohne sich im Detail zu verlieren. Das Buch wendet sich an die an der CE-Kennzeichnung beteiligten Personen, erläutert die Hintergründe der CE-Kennzeichnung und – last, but not least – zeigt die grundsätzliche Durchführung der CE-Kennzeichnung auf.

Sonstiges

Des Weiteren bietet die Version 4.3 die Möglichkeit, Textbausteine auch in anderen Kategorien zu verwenden. Sie können die Auswahl „Nicht relevant“ im Statusfenster begründen. Außerdem können Sie die Fußzeile der Konformitätserklärung einrichten.
Ebenfalls neu ist die Verwaltung der Fachabteilungen im Projektteam. Umbenannte Orte und Lebensphasen stehen jetzt im Auswahlfenster für neue Orte oder Lebensphasen automatisch zur Verfügung. Und für die Dokumentenausgabe können Sie die benötigten Unterordner direkt anlegen. Selbstverständlich enthält dieses Update wieder eine aktualisierte Normendatenbank und die Normwarnungen sind jetzt auch im KE-Assistenten sichtbar.

Ausblick

Mit dem Update 4.3 werden bereits wesentliche Inhalte der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in den WEKA Manager CE integriert. Doch diese Arbeit wird auch in den folgenden Updates noch weitergehen. Wir werden z.B. den Assistenten für die Konformitätserklärung ausbauen und die WEKA-Vorlagen für die Betriebsanleitung an den neuen Anhang III 1.7.4.2 MVO anpassen. Bei anderen Punkten müssen wir noch etwas warten. So zum Beispiel auf harmonisierte Normen zur neuen MVO oder bei der Frage, wie die Cybersecurity-Anforderungen geprüft und dokumentiert werden können.


Wichtige neue Funktionen in der Version 4.2 sind u.a.:

Konformitätserklärungsassistent überarbeitet


Am Ende des CE-Prozesses steht immer die Konformitäts- oder Einbauerklärung. Zur rechtskonformen Erstellung können Sie im WEKA Manager CE einen Assistenten verwenden, der Schritt für Schritte alle relevanten Informationen für die Erklärung abfragt.
Dieser Assistent ist nun für alle neuen Projekte noch einmal komfortabler und einfacher gestaltet: Komfortabler, weil er nun in einer Erklärung alle Inhalte für alle relevanten CE-Vorschriften mit ihren jeweiligen Besonderheiten zusammenfasst – von der Maschinenrichtlinie über die Druckgeräterichtlinie bis hin zur RoHS. Einfacher, weil wir die Bestimmung der Konformitätsbewertungsmodule und andere Zusatzinformationen in den Reiter Rechtsvorschriften ausgelagert haben (siehe unten). Da dann dort schon alle Weichen gestellt wurden, muss im Konformitätserklärungsassistenten selbst fast nichts mehr zusätzlich eingetragen werden.

Produktabbildung in die Konformitätserklärung aufnehmen


Im neuen Konformitätserklärungsassistenten können Sie auswählen, ob Sie eine Abbildung des Produkts in die Erklärung aufnehmen wollen. In den neueren CE-Vorschriften ist das schon länger eine Option: Die Produktabbildung sollte laut Blue Guide vor allem dann gezogen werden, wenn es für die Identifizierung des Produkts relevant ist.
Die Abbildung oder das Foto können Sie im Reiter Stammdaten -> Projektdaten zu einem Projekt zuordnen.
Die neue Maschinenverordnung sieht diese Option übrigens auch explizit für Maschinen und verwandte Produkte vor!

Neuer Reiter: Konformitätsbewertungsmodul


Im Reiter Rechtsvorschriften haben wir den neuen Reiter Konformitätsbewertungsmodul hinzugefügt.
Die CE-Vorschriften kennen acht Module (die mit den Buchstaben A bis H bezeichnet sind) für die Konformitätsbewertung. Sie legen die Pflichten des Herstellers (und seines Bevollmächtigten) und den Grad der Beteiligung einer akkreditierten internen oder einer externen notifizierten Konformitätsbewertungsstelle fest.
Für mehrere Module sind Varianten (z.B. C1 oder C2) festgelegt worden. Mit diesen soll erreicht werden, dass für Produkte, die mit einem höheren Risiko behaftet sind, das erforderliche Schutzniveau gewährleistet werden kann, ohne dass ein höhere Anforderungen stellendes Modul vorgeschrieben werden muss. Dahinter steht die Absicht, die Belastung für die Hersteller möglichst gering zu halten.
Wenn eine notifizierte Konformitätsbewertungsstelle eingeschaltet wurde, sind in der Regel auch entsprechende Angaben in der Konformitätserklärung nötig. Deshalb werden die Einträge aus dem Reiter Konformitätsbewertungsmodul automatisch in die Konformitätserklärung übernommen, wenn Sie diese mit dem Assistenten im Reiter Dokumentation erstellen.
Außerdem werden im neuen Reiter Konformitätsbewertungsmodul Besonderheiten zu den jeweiligen CE-Vorschriften abgebildet: Z.B. unvollständige Maschinen im Rahmen der Maschinenrichtlinie, Angaben zum Schallleistungspegel bei der Lärmschutzrichtlinie oder Informationen zum Zubehör bei der Funkanlagenrichtlinie.

Adressverwaltung und Rückverfolgbarkeit


Das Thema Rückverfolgbarkeit umfasst im CE-Prozess zwei Aspekte: Zum einem müssen Ihre Produkte den Vorschriften zur Produktkennzeichnung genügen und z.B. die Adresse des Herstellers tragen. Zum anderen müssen Sie aber auch alle Wirtschaftsakteure benennen können, von denen Sie ein Produkt bezogen bzw. an die Sie ein Produkt abgegeben haben.
Das ist auch in der neuen Maschinenverordnung als eine wichtige Neuerung vorgesehen!
Sicherlich lassen sich solche Informationen auch aus Rechnungen, Lieferscheinen oder dem internen Warenwirtschaftssystem ermitteln. Im WEKA Manager CE wollen wir Ihnen aber die Möglichkeit geben, diese Informationen zu erfassen und bei Bedarf auszuwerten.
Dazu haben wir den Reiter Firmendaten ausgebaut und dort eine umfangreiche Adressverwaltung integriert. So können Sie ganz einfach Lieferanten, Händler, Fulfilment-Dienstleister aber auch Kunden oder benannte Stellen erfassen und komfortabel verwalten. Eine CSV-Import-Schnittstelle ermöglicht das einfache Einspielen von größeren Adresslisten. Im Reiter Dokumentation finden Sie eine neue Druckfunktion, mit der Sie die für ein Projekt relevanten Daten übersichtlich ausgeben können.

Digitale Konformitätserklärung und Betriebsanleitung


Im Reiter Stammdaten finden Sie zwei neue Felder, die wir bereits jetzt im Hinblick auf die neue Maschinenverordnung eingebaut haben: Dort können Sie eine Internetadresse einfügen, unter der die Konformitätserklärung oder die Betriebsanleitung in digitaler Form verfügbar ist.
Bisher kennt nur die Funkanlagenrichtlinie eine „vereinfachte Konformitätserklärung“, bei der es genügt, eine Internetadresse anzugeben, unter der der vollständige Text der Konformitätserklärung hinterlegt ist.
Laut neuer Maschinenverordnung wird es zukünftig auch bei Maschinen ausreichen, wenn dem Kunden eine Konformitäts- oder Einbauerklärung digital zugänglich gemacht wird. Sie muss dann nicht mehr in Papierform beiliegen. Ähnliche Regelungen sind auch für die Betriebsanleitung geplant.

Löschen von Projektnormen, die bei einer Schutzmaßnahme verwendet werden


Wenn sich Normen ändern, dann hat das oft auch Auswirkungen auf die Schutzmaßnahmen, die mit diesen Normen zusammenhängen. Damit Sie zukünftig schnell herausfinden können, bei welchen Schutzmaßnahmen Sie eine ältere Normversion verwendet haben, werden diese Schutzmaßnahmen beim Löschen einer Norm aus dem Reiter Projektnormen nun als Links angezeigt.
So können Sie direkt zu den relevanten Schutzmaßnahmen springen und diese anpassen oder zumindest die dort hinterlegte Norm aktualisieren.

Warnhinweise in den tabellarischen Nachweisdokumentationen


Bisher konnten wir in den tabellarischen Nachweisdokumentationen keine Warnhinweise ausgeben – denn diese Warnhinweise werden selbst als Tabellen dargestellt und hätten die Formatierung der Nachweisdokumentation beeinträchtigt. Da die Warnhinweise aber ein Bestandteil der Risikominderung sind, sollten Sie diese auch entsprechend mitdokumentieren.
Das ist nun über eine Ausgabe der Warnhinweise im Anhang der tabellarischen Darstellung möglich. Außerdem gibt es bei der Beschreibung der Schutzmaßnahmen einen Link in den neuen Anhang, mit dem der zugehörige Warnhinweis einfach erreicht werden kann.

Excel-Ausgabe für tabellarische Dokumentation nach Orten und Lebensphasen


In der aktuellen Version können Sie nun auch die tabellarische Nachweisdokumentatione nach Orten und Lebensphasen als Excel-Datei erzeugen. Auch die Zusammenfassung der Nachweisdokumentation für Kunden ist nun als Excel-Datei verfügbar.

PDF-Ausgabe über die PDF-Funktion von Word
Seit einiger Zeit schon bietet Word eine Funktion an, mit der PDF-Dateien direkt aus der Word-Datei erzeugt werden können. Ein spezieller PDF-Druckertreiber, der diese Aufgabe übernimmt, ist deshalb nicht mehr nötig. Der WEKA Manager CE nutzt nun konsequent diese Funktion von Word, weshalb wir nun auch auf die Auswahl eines PDF-Druckertreiber unter Optionen -> Einstellungen -> Drucken verzichten können.

Stammdaten in der Nachweisdokumentation – Seitenumbruch für einzelne Datenfelder
Trotzdem lohnt es sich, die Optionen -> Einstellungen -> Drucken einmal aufzurufen. Denn dort können Sie jetzt einstellen, ob bei den Nachweisdokumentationen die Stammdaten durch einen Seitenumbruch getrennt werden sollen. Das war der Wunsch einiger unserer Kunden, um die Dokumentation übersichtlicher zu machen und unschöne Zeilenumbrüche zu vermeiden.

Projektexport: Zeitstempel im Namen der ZIP-Datei


Viele Kunden nutzen den ZIP-Export zum Versionieren von Projektarbeitsständen. Das ist grundsätzlich eine gute Möglichkeit, um bei Bedarf wieder zu einer älteren Version eines Projektes zurückkehren zu können.
Damit Sie die ZIP-Dateien eindeutig voneinander unterscheiden können, bekommen deren Dateinamen nun neben dem Datum und der Programmversion auch eine Angabe zur Uhrzeit des Exports. So können Sie an einem Tag mehrere Versionen exportieren, ohne die Dateien zu überschreiben oder umzubenennen zu müssen.

Update auf Firebird-Datenbank 4.0.x


Um die Security unserer Software bestmöglich zu gewährleisten, heben wir die verwendeten Komponenten des WEKA Manager CE regelmäßig auf die aktuellst verfügbare Version an. Das gilt selbstverständlich auch für die Firebird-Datenbanken, die wir verwenden. Hier steht mit diesem Update ein Sprung auf die Version 4.0.x an, der automatisch während des Setups durchgeführt wird.

Sonstiges


Des Weiteren bietet die Version 4.2 beim Login-Fenster eine Auswahl der gewünschten Sprachfassung (Deutsch oder Englisch) an. Die Teammitglieder können nach Mandaten gefiltert und so zielgenau verwaltet werden. Im Reiter Dokumentation bieten wir für einige Dokumentengruppen einen Multi-Druck an. Das heißt, Sie müssen nicht mehr für jeden einzelnen Report eine Ausgabe anstoßen. Selbstverständlich enthält dieses Update wieder eine aktualisierte Normendatenbank.

Ausblick


Die neue Maschinenverordnung steht aktuell kurz vor der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt.
Mit dem Update im Oktober 2023 werden wir schon einen Großteil der Anforderungen der neuen Maschinenverordnung in unsere Software aufnehmen können und spätestens mit dem Update im Mai 2024 wird es möglich sein, Projekte komplett nach neuer Verordnung zu erstellen.
Dann ist zwar immer noch reichlich Zeit bis zum Anwendungsbeginn Anfang 2027, aber wer große Projekte plant oder eine Vielzahl von Serienprodukten auf die neue Verordnung updaten muss, kann dann zu diesem Zeitpunkt bereits vollumfänglich mit den Vorbereitungen beginnen.
Mehr dazu unter:
Neue Maschinenverordnung mit Software WEKA Manager CE


Wichtige neue Funktionen in der Version 4.1 sind u.a.:

Neuer SISTEMA Export-Assistent

Schon seit langer Zeit können Sie über eine Schnittstelle die Sicherheitsfunktionen nach EN ISO 13849-1 aus dem WEKA Manager CE in die Software SISTEMA exportieren. Bislang musste aber jede Sicherheitsfunktion einzeln übertragen werden. Das wird nun deutlich komfortabler: Über den neuen SISTEMA Export-Assistent können Sie alle Sicherheitsfunktionen aus einem Projekt gesammelt an SISTEMA übergeben. Selbstverständlich können Sie aber die Auswahl auch auf bestimmte Sicherheitsfunktionen eingrenzen oder wie bisher nur eine einzelne Sicherheitsfunktion übertragen. Ein weiterer Vorteil des neuen Assistenten: In SISTEMA wir bei jedem Export nur ein Projekt angelegt, so dass auch auf SISTEMA-Seite die Projektstruktur der aus dem WEKA Manager CE entspricht.

Anpassungen an die neue EN IEC 62061:2021

Die beiden für den Maschinenbau wesentlichen Normen zur Funktionalen Sicherheit sind die EN ISO 13849-1 und die EN IEC 62061. Nachdem in den letzten Jahren der Versuch, die beiden Normen in eine einheitliche Norm zusammenzuführen, gescheitert war, haben beide Normen jede für sich einen Revisionsprozess durchlaufen. Bei der EN IEC 62061:2021 Sicherheit von Maschinen — Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener Steuerungssysteme (IEC 62061:2021) ist dieser Prozess inzwischen abgeschlossen. Die europäische Norm wurde am 13.4.2022 im Amtsblatt der EU (Durchführungsbeschluss (EU) 2022/621) veröffentlicht. Dort wurde auch festgelegt, dass die Vorgängernorm EN 62061:2005/A2:2015 noch bis zum 11. Oktober 2023 die Konformitätsvermutung auslösen kann.

Im WEKA Manager CE müssen Sie deswegen jetzt im Bereich Optionen festlegen, mit welcher Normausgabe Sie generell arbeiten wollen. Bei der Auswahl des Gefährdungsbaums wird Ihnen diese Entscheidung aber noch einmal angezeigt, damit Sie diese auch ganz bewusst für das jeweilige Projekt treffen können.

Die wichtigsten Normänderungen im Hinblick auf den WEKA Manager CE sind:

  • Für den Fall, dass die Dauer der Exposition kleiner 10 Minuten ist, ist jetzt eine eigene Tabelle für den Wert F im Anhang A abgedruckt. Schon bisher sah die Norm die Möglichkeit vor, den F-Wert um eins herabzustufen, wenn die Dauer kleiner als 10 Minuten war. Diese Option haben Sie jetzt auch in der Software.
  • Wie oben bereits gesagt, ermöglicht eine Dauer von unter 10 Minuten dann auch, dass aus dem Ergebnis von F+W+P eine Klasse mit dem Wert 3 errechnet wird. Bisher war 4 der niedrigste Wert. Von Bedeutung ist die Klasse 3 aber nur, wenn die Schwere der Verletzung den Wert 4 hat. Denn in anderen Fällen ist kein SIL für Schutzmaßnahmen gegen solche Gefährdungskombinationen nötig.
  • Die bisherige Matrix erforderte bei einem S-Wert von 4 immer mindestens SIL 2. Diese sehr starre Vorgabe wird jetzt aufgeweicht, wenn das Ergebnis von Häufigkeit und Dauer der Exposition, Wahrscheinlichkeit des Auftretens und Wahrscheinlichkeit einer Vermeidung oder Begrenzung nur den Wert 3 oder 4 hat.
  • Die Matrix zur Festlegung des SIL enthält in der neuen Fassung nun Informationen zur Umrechnung von erforderlichem SIL nach PLr. Dabei ist wichtig, dass diese Umrechnung nur für das erforderliche Level gedacht ist, nicht aber für erreichte SIL-Werte. Wir zeigen deshalb den PLr-Wert im WEKA Manager CE jetzt auch mit an.

Umfassende Spezifikation von Sicherheitsanforderungen

Jede Sicherheitsfunktion muss hinreichend spezifiziert werden und diese notwendigen Informationen müssen in der Spezifikation der Sicherheitsanforderungen (SRS) dokumentiert werden. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir jetzt bei jeder Sicherheitsfunktion auch einen entsprechenden neuen Reiter anbieten, in dem Sie u.a. das auslösende Ereignis, den sicheren Zustand, Nachlaufzeiten oder die Priorität der Sicherheitsfunktion eintragen können. Diese Daten werden dann auch automatisch in die passenden Felder der Software SISTEMA übernommen. Außerdem finden sich diese Informationen in vielen Nachweisdokumentationen und natürlich auch im Report „Funktionale Sicherheit“ wieder.

Neuer Blue Guide 2022 und wesentliche Veränderung

Am 29.06.2022 wurde im Amtsblatt der EU der neue „Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022“, der so genannte „Blue Guide 2022“ veröffentlicht. Er ersetzt den Blue Guide 2016. Neu im Blue Guide 2022 sind z.B. Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Kapitel 2.9.5) und zum Fulfillment-Dienstleister (Kapitel 3.5). Geändert und ergänzt wurde u.a. in Kapitel 2.1 der Abschnitt zum Thema „Reparaturen und Änderungen an Produkten“ – dort geht es vor allem auch um die so genannte „Wesentliche Veränderung“. Änderungen gibt es auch zum Thema „Umgang mit Software“. Der letzte Punkt betrifft auch die Frage-Antwort-Dialoge zur wesentlichen Veränderung in unserer Software. Wir haben dort die Änderungen aus dem Blue Guide 2022 entsprechend eingearbeitet.

Richtlinie für Passwörter

Die Wahl von sicheren Passwörtern ist ein wesentlicher Bestandteil der Security. Aus diesem Grund haben auch wir beschlossen, die Passwörter beim WEKA Manager CE an den Vorgaben auszurichten, die z.B. das BSI empfiehlt. Deswegen wird ab dieser Version von Passwörtern Folgendes verlangt: Sie müssen mindestens 9 Zeichen lang sein, Zeichen enthalten, die mindestens 3 dieser 4 Kriterien erfüllen: Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern, Sonderzeichen, und das Passwort darf weder den Benutzernamen, noch mehr als 4 aufeinanderfolgende Zeichen des Benutzernamens enthalten. Beim Anmeldedialog erhalten Sie bei einer falschen Eingabe jetzt auch den Hinweis, ob der Benutzername nicht bekannt ist oder das Passwort falsch eingegeben wurde.

Todo-Liste jetzt auch als Excel-Tabelle

Eine weitere Verbesserung gibt es bei der ToDo-Liste. Diese kann jetzt auch als Excel-Tabelle erzeugt werden – das hatten viele Anwender so angeregt. Damit können Sie jetzt auch ein Abnahmeprotokoll in Excel erzeugen.

Sonstiges

Selbstverständlich enthält dieses Update wieder eine aktualisierte Normendatenbank. Außerdem haben wir auch den Symbole-Katalog aktualisiert. Zum Beenden der Software gibt es jetzt im Reiter Projekte einen Button rechts unten. Das Baujahr ist kein Pflichtfeld mehr, da es nicht in den Konformitätserklärungen gefordert ist, aber auf dem Typenschild nach MRL und ATEX – dort haben wir einen textlichen Hinweis darauf eingebaut. Die Adressen für Hersteller, Bevollmächtigte etc. werden jetzt im Dropdown-Menü alphanumerisch sortiert. Und für Netzwerkkunden, bei denen der Programmstart etwas länger dauert, gibt es ein Starterfenster, das anzeigt, dass die Software aufgerufen wurde und den Start vorbereitet.

Wichtige neue Funktionen in der Version 4.0 sind u.a.:

Performance-Verbesserung für Netzwerkkunden und VPN-Betrieb

Der große Versionssprung von der 3.9 auf eine 4.0 kommt vor allem daher, dass wir mit diesem Update unter der Oberfläche des WEKA Manager CE vieles verändert haben. Insbesondere wurden die Datenbankanbindung und Datenhaltung im Netzwerk zwischen Server und Client optimiert. Das führt dazu, dass nun in allen Netzwerkkonstellationen eine deutlich höhere Performance erreicht wird. Außerdem ist die Netzwerkarchitektur nun auch VPN-fähig. D.h. nicht nur im standortbezogenen LAN-Netzwerk des Unternehmens selbst, sondern auch im Homeoffice kann jetzt mit dem WEKA Manager CE effizient gearbeitet werden. Welche Mindestvoraussetzungen hierfür nötig sind und welche Einstellungen die Administratoren tätigen müssen, erfahren Sie wie gewohnt im Dokument „Wichtige Hinweise“.

Lastenheftvorlage für den Projektstart

Aller Anfang ist schwer – das gilt leider oft auch für den Start von CE-Projekten. Allzu oft scheitert das effiziente Arbeiten mit dem WEKA Manager CE daran, dass die für ein Projekt benötigten Informationen nicht rechtzeitig oder vollständig vorhanden sind und erst mühsam neben der Projektbearbeitung zusammengesammelt werden müssen. Damit das besser funktioniert, haben wir eine „Lastenheft-Vorlage“ konzipiert, mit der Sie als Projektverantwortlicher alle nötigen Informationen einsammeln und zusammenfassen können. Damit diese Vorlage optimal auf Ihre Erfordernisse abgestimmt ist, speist sie sich aus den Daten der Produktbeschreibungsvorlage und des Gefährdungsbaums. Außerdem können Sie wählen, welche Kapitel des Lastenheftes Sie tatsächlich verwenden wollen. Sind damit dann alle Fragen geklärt, steht einem erfolgreichen CE-Projekt nichts mehr im Wege.

Eigene Normvorschläge hinzufügen

Bei den wesentlichen Anforderungen und den Schutzmaßnahmen bietet Ihnen der WEKA Manager CE in vielen Fällen Normvorschläge an, die zur jeweiligen Anforderung oder Gefährdungsfolge passen. Dabei handelt es sich in der Regel um B-Normen, die unter der Maschinenrichtlinie gelistet sind. Eine Verknüpfung mit C-Normen ist manchmal auch sinnvoll, aber eben sehr produktspezifisch, d.h. wir konnten diese Verknüpfungen bisher nicht redaktionell vorwegnehmen. Jetzt haben Sie aber die Möglichkeit, hier selbst aktiv zu werden: Mit wenigen Mausklicks können Sie die für Ihre Produkte typischen C-Normen ergänzen und für zukünftige Projekte sichtbar machen.

Bilder oder Grafiken per Copy&Paste einfügen und maximale Bildgröße

Das Einfügen von Bildern oder Grafiken in die Editoren wird einfacher: Jetzt können Sie direkt per Copy Inhalte aus der Zwischenablage einfügen, wenn Sie z.B. einzelne Bereiche aus einem größeren Bild separat darstellen oder ein Zitat aus der Norm per Bild einbauen wollen usw. Auch die maximale Bildgröße ist gewachsen: bis zu 10 MB groß dürfen die Bilddateien jetzt sein. Damit die Datenbank dabei nicht überlastet wird, wird die Qualität automatisch reduziert und Sie müssen diese Bilder nicht anderweitig kleinrechnen.

Ausbau unserer Textbausteine-Bibliothek

An vielen Stellen in der Software konnten bisher schon Textbausteine erstellt werden. Diese Funktion haben wir noch einmal ausgebaut. Jetzt können Sie auch Textbausteine für ToDos und Maßnahmen erstellen, für die Begründung von nicht relevanten Gefährdungen, für Warnhinweistexte, für Bemerkungen zu Normen und die Projekthistorie. Außerdem haben wir die Verwaltung der Textbausteine übersichtlicher und leichter handhabbar gemacht. Wie gewohnt ist die Textbausteinverwaltung über die Optionen aufrufbar.

Update der WEKA Betriebsanleitungsvorlagen

So wie Sie Ihre Produkte an neue Normen anpassen müssen, müssen auch wir aktiv werden, wenn sich die normativen Rahmenbedingungen für unsere Vorlagen ändern. Für Betriebsanleitungen ist seit kurzem die neue DIN EN IEC/IEEE 82079-1:2021-09 maßgeblich. Die notwendigen Anpassungen in den Vorlagen haben wir mit diesem Update vorgenommen und auch andere Verbesserungen in die einzelnen Kapitel eingearbeitet.

Kopfzeile für Dokumente individuell einstellen

Bei der Ausgabe von Dokumenten können Sie schon seit einiger Zeit die Fußzeile selbst gestalten. Das ist jetzt auch bei der Kopfzeile möglich. Insbesondere kann hier ein Logo eingefügt und jetzt nicht nur rechts, sondern auch mittig oder links verortet werden. Auch viele andere Felder sind frei auswählbar und platzierbar.

ToDos und Maßnahmen bearbeiten

Gerade hat man ein ToDo angelegt, da fällt einem schon ein, dass man noch einen wichtigen Aspekt vergessen hat. Bisher war das Korrigieren und Bearbeiten von ToDos noch etwas umständlich, da man dafür extra in den Reiter Dokumentation wechseln musste. Das haben wir jetzt besser gelöst: Einfach noch einmal auf den ToDo-Button klicken und schon kann das bestehende ToDo überarbeitet oder ergänzt werden.

Sonstiges

Selbstverständlich enthält dieses Update wieder eine aktualisierte Normendatenbank. Außerdem haben wir die Auswahl des Gefährdungsbaumes aus den Stammdaten bei der Projektanlage herausgenommen und weiter nach hinten in den Reiter Risikobeurteilung verlegt. Im Reiter Stammdaten können die ToDos jetzt passend zu den jeweiligen Grenzen gesetzt werden. Bei den wesentlichen Anforderungen merkt sich die Software die letzte Position im Baum und bietet diese bei einer Rückkehr auf den Reiter automatisch an, d.h. der Knotenpunkt muss nicht erneut gesucht und aufgeklappt werden. Die Infotexte zu den gefährdeten Personen können bequemer aktualisiert werden und im Gefährdungsbaum werden die vom Benutzer angelegten eigenen Gruppen und Folgen jetzt kursiv dargestellt.


Wichtige neue Funktionen in der Version 3.9 sind u.a.:!

Der WEKA Manager CE führt Sie durch den Prozess der CE-Kennzeichnung (Konformitätsbewertung) Ihres Produkts nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, EMV-Richtlinie 2014/30/EU und anderen CE-Vorschriften.

Bibliotheksprojekte separat verwalten und Schutzmaßnahmen dorthin übernehmen

Schon bisher gab es viele Anwender, die mit so genannten Vorlage-Projekten oder Master-Projekten gearbeitet haben. D.h. sie haben diese Projekte als Kopiervorlagen für ähnliche, neue Projekte verwendet – eine gerade im Variantenbau sehr effektive Methode, um den CE-Prozess handhabbar zu machen. Bisher gab es im WEKA Manager CE aber keine Unterscheidung zwischen solchen Master-Projekten und normalen Projekten. Das haben wir nun geändert und bieten einen separaten Bereich für „Bibliotheksprojekte“ an. Zwischen beiden Bereichen können Sie Projekte einfach hin- und her kopieren. Ein Vorteil an der neuen Trennung: In allen Kopierdialogen können Sie jetzt wählen, ob Sie nur die Bibliotheksprojekte als Quellen angezeigt haben wollen. Das erleichtert die Suche erheblich! Und Sie können jetzt auch Schutzmaßnahmen, die Sie in einem Projekt angelegt haben, mit einem Klick in ein Bibliotheksprojekt hineinkopieren. Das war bisher nur über Umwege möglich.

Einfache Bildbearbeitung mit dem WEKA Manager CE

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Deshalb konnten Sie schon lange in die Editoren neben Text auch Bilder einfügen. Mit der aktuellen Version können Sie diese Bilder jetzt auch bearbeiten! Sie können also Pfeile oder Rechtecke zeichnen, Gefahrenbereiche markieren oder eine kleine Legende als Textbaustein hinzufügen. Und das alles, ohne den WEKA Manager CE zu verlassen. Das spart nicht nur Zeit, sondern hilft dabei, komplexe Sachverhalte zu veranschaulichen. Probieren Sie es doch einfach gleich mal aus.

Neuer Report: Großes Exceldatenblatt

Eine komplette Risikobeurteilung mit allen Einzelheiten als Tabelle auf einer DIN A4 Seite auszudrucken ist schier unmöglich. Aber auf einem Excel-Datenblatt lässt sich eine solche umfassende Tabelle sehr wohl realisieren, denn dort kann man ja beliebig weit nach rechts scrollen. Und Sie haben dann natürlich alle Excel-Funktionen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung: Filtern, Sortieren, Selektieren etc. Wer gerne mit Excel arbeitet, wird diesen neuen Report zukünftig sicher öfter nutzen.

Rechte für Programmoptionen verwalten und Passwort ändern

Als Administrator des WEKA Manager CE konnten Sie den normalen Benutzern bisher die Lese- und Schreibrechte an Projekten zuweisen. Die Rechte an den Programmoptionen waren allerdings für alle Anwender immer die gleichen. Doch vielleicht soll nicht jeder Benutzer einfach Gefährdungsbäume anlegen oder Betriebsanleitungsvorlagen modifizieren können. Deswegen können Sie die Programmoptionen jetzt ebenfalls aus der Benutzerverwaltung heraus steuern und individualisieren. Und noch etwas ist neu: Um die Administratoren zu entlasten, können Benutzer ihre Passwörter nun selbst ändern.

Speichern mit der Tastenkombination Strg+S

Die Steuerungstaste ist für viele Anwender eine bewährte Hilfe, um Standardsoftwarefunktionen schnell und effektiv durchzuführen. Eine typische Standardfunktion ist das Speichern, das auch beim WEKA Manager CE sehr oft benötigt wird. Die allgemein gängige Tastenkombination dafür ist Strg+S und genau mit dieser Kombination können Sie nun auch beim WEKA Manager CE überall ein Speichern auslösen.

Gefährdungsbäume ausdrucken

Wer einen eigenen Gefährdungsbaum angelegt hat oder bearbeiten muss, der will diesen unter Umständen auch einmal durchsehen, ohne ihn in der Software Folge für Folge durchzuklicken. Aus diesem Grund können Sie die Gefährdungsbäume jetzt auch nach Excel exportieren und von dort aus auch ausdrucken. Damit können Sie sich einfach und schnell einen guten Überblick über den kompletten Baum verschaffen.

Neuer Report: Angewandte CE-Vorschriften

Welche CE-Vorschriften gelten für ein Projekt? Für welche Vorschriften müssen die Schutzziele beachtet werden? Damit Sie die Ergebnisse der Vorschriftenrecherche auch in die Technischen Unterlagen aufnehmen können, haben wir den Ergebnisbericht zur Normenrecherche erweitert und listen dort auf Wunsch nun auch die ermittelten CE-Vorschriften auf.

Normzuordnung per Dropdown-Liste

Seit einiger Zeit können den einzelnen Schutzmaßnahmen auch konkrete Normen zugeordnet werden. Bisher musste dazu immer auf den Reiter „Normzuordnung“ gewechselt werden. Hier haben wir das Vorgehen erleichtert und bieten nun direkt auf dem Reiter „Schutzmaßnahmen“ die Möglichkeit, Normen per Dropdown-Liste einzufügen und mit einer Bemerkung zu versehen.

Normwarnung erweitert – jetzt auch für angekündigte Streichungen

Bei den Normen selbst haben wir den Algorithmus für die Normwarnungen verfeinert. Das war nötig, weil die EU-Kommission seit einiger Zeit die ersetzten Normen nicht mehr sofort aus der „Amtsblattliste“ entfernt, sondern nur ein „Datum der Streichung aus dem Amtsblatt“ definiert. So ist zum Beispiel aktuell zum Thema „Sicherheit von Maschinen – Zweihandschaltungen – Funktionelle Aspekte und Gestaltungsleitsätze“ zwei Normen ist der MRL-Liste zu finden: Die EN 574:1996 und die EN ISO 13851:2019. Für die EN 574 ist als Datum der Streichung der 3.9.2022 schon festgelegt. Damit Sie bei solchen Normübergangen rechtzeitig vorgewarnt werden, bekommen Normen wie die EN 574 deswegen jetzt auch das bewährte gelbe Normwarndreieck.

Editieren von Textbausteinen

Wer viel mit Textbausteinen arbeitet, der hat sich vielleicht schon einmal darüber geärgert, dass diese nicht von einer zentralen Stelle aus einheitlich formatiert werden können. Diese Funktion bieten wir nun aber in der Textbausteinverwaltung an.

Pflichtfelder farblich markiert

Zu Kennzeichnung der Pflichtfelder haben die ′*` ausgedient. Diese wurden schon mal übersehen und das führte dann manchmal dazu, dass einzelne Gefährdungen oder ganze Projekt im Hinblick auf den Status nicht vollständig abgeschlossen werden konnten. Um das zu vermeiden, sind die Pflichtfelder jetzt zunächst farblich unterlegt und diese Farbe ändert sich erst, wenn die Felder befüllt worden sind.

Restrisiko: Begründung auch möglich, wenn kein Restrisiko mehr vorhanden ist

Bezüglich des Restrisikos gab es den verständlichen Wunsch, auch begründen zu können, warum ein Restrisiko eben nicht mehr vorhanden ist. Denn gerade, wenn es später zu diesem Punkt noch einmal Fragen oder Diskussionen gibt, kann es sehr hilfreich sein, die ursprünglichen Gedanken dazu dauerhaft im WEKA Manager CE dokumentiert zu haben.

Sonstiges

Selbstverständlich enthält auch dieses Update wieder eine aktualisierte Normendatenbank. Außerdem wird die Auswahl eines Mandaten auch nach einen Neustart der Software beibehalten. Importordner können jetzt durch Umbenennen ebenfalls direkt zu Mandanten werden Bei den Fußzeilen passt sich die Höhe beim Ausdruck automatisch an die Fußzeilenanzahl an. Beim Export und auch beim Import werden Gefährdungsbäume jetzt eindeutig bezeichnet. Und im Hintergrund wurde außerdem ein Update der Firebird-Datenbank auf die Version 3.0 durchgeführt und ein neuer Lizenzserver angebunden.


Wichtige neue Funktionen in der Version 3.8 sind u.a.:!

1.  Neue Verfahren zur Risikoeinschätzung

Bisher hat der WEKA Manager CE für die Risikoeinschätzung die Verfahren nach ISO/TR 14121-2 und nach CENELEC Guide 32 zur Verfügung gestellt. Beide Verfahren sind weit verbreitet und gut erprobt. Allerdings gibt es auch viele Unternehmen, die für die allgemeine Risikoeinschätzung gerne die EN ISO 13849-1 oder die EN 62061 heranziehen. Vor allem dann, wenn ohnehin viele Schutzmaßnahmen über steuerungstechnische Schutzmaßnahmen realisiert werden und deshalb sehr oft auch ein PLr oder ein SIL ermittelt werden.
Um die Risikoeinschätzung in solchen Unternehmen einheitlicher und durchgängiger zu gestalten, haben Sie jetzt die Möglichkeit, auch im WEKA Manager CE die EN ISO 13849-1 oder die EN 62061 für die allgemeine Einschätzung des Eingangs- und des Ausgangsrisikos zu verwenden. Dazu müssen Sie nur einen Gefährdungsbaum anlegen oder kopieren und diesem für die Risikoeinschätzung eine der beiden Normen zuweisen. Bei zukünftigen Projekten können Sie dann mit diesem Verfahren arbeiten und für Eingangs- und Ausgangsrisiko einen PLr- oder SIL-Wert ermitteln.

2.  Freitextfelder für die Stammdaten und die Projektübersicht

Die Felder in den Projektstammdaten orientieren sich grundsätzlich an den Angaben, die später auch auf einer Konformitätserklärung verwendet werden können, z.B. Modell, Typ oder Seriennummer. In manchen Unternehmen werden die Projekte aber auch mit internen Nummern oder Bezeichnungen versehen. Das kann von einer SAP-Nummer über ein unternehmensspezifisches Kürzel bis hin zu einer Katalogbezeichnung fast alles sein. Damit Sie zukünftig die Stammdaten und damit auch die Projektübersicht genau an Ihre Vorstellungen anpassen können, haben wir zwei neue Freitextfelder vorgesehen, die Sie über Optionen -> Einstellungen nach Ihren Wünschen vorbelegen können.

3.  Neue Normen zur Maschinenrichtlinie und Normvorschläge zu GSGA bzw. Gefährdungen

Am 02.03.2021 hat die EU-Kommission eine neue Normenliste für die Maschinenrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mit dabei sind auch B-Normen wie die EN ISO 13854:2019 „Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen“ und die EN ISO 13851:2019 „Sicherheit von Maschinen – Zweihandschaltungen – Funktionelle Aspekte und Gestaltungsleitsätze“. Wie inzwischen üblich, sind die Vorgängernormen zwar mit einem Ablaufdatum versehen worden, aber die EN 349 und die EN 574 stehen weiterhin noch im Amtsblatt und werden erst am 03.09.2022 endgültig aus diesem entfernt. Wir haben uns aber dazu entschieden, die alten Normen schon jetzt aus den Normvorschlägen bei der GSGA und den entsprechenden Gefährdungen auszublenden und dort nur noch die neuen Normen anzubieten.

4.  Neue Sortier- und Filterfunktionen in vielen Fenstern

Egal ob Textbausteine, Orte oder Lebensphasen: Wer lange oder intensiv mit dem WEKA Manager CE arbeitet, der hat bei vielen Auswahlfenstern irgendwann eine sehr große Menge an Einträgen. Damit Sie auch bei großen Listen den Überblick nicht verlieren und Einträge schnell wiederfinden, haben wir in diesen Auswahlfenstern neue Sortier- und Filterfunktionen eingebaut.

5.  Individuelle Fußzeile für die Nachweisdokumentationen

Ähnlich wie bei der Betriebsanleitung können Sie jetzt auch für alle Nachweisdokumentationen die Inhalte für die Fußzeile selbst definieren und die Anordnung der einzelnen Elemente frei gestalten.

6.  „Bemerkung zur Norm“ auch in der Nachweisdokumentation tabellarisch drucken

Seit einiger Zeit haben Sie die Möglichkeit, den Schutzmaßnahmen auch Normen zuzuordnen und diese mit Begründungen, Kommentaren oder Hinweis zu einem konkreten Kapitel zu versehen. Von vielen Anwendern kam die Bitte, diesen Text im Feld „Bemerkung“ doch auch in der tabellarischen Nachweisdokumentation mit auszudrucken, da er in der Regel für das Verständnis der Schutzmaßnahme von großer Bedeutung ist. Mit der Version 3.8 ist das nun umgesetzt.

7.  Speicherpfade für Dokumente merken

Außerdem merkt sich der WEKA Manager CE jetzt projektspezifisch die Speicherpfade für einzelne Dokumente. Wenn Sie also z.B. mehrere Versionen einer Nachweisdokumentation erstellen, dann bekommen Sie beim Speichern immer den Speicherpfad angeboten, den Sie beim letzten Mal ausgewählt hatten.

8.  Verbesserte Kopierfunktionen bei den alternativen Bearbeitungsmodi

Im Bearbeitungsmodus nach Orten oder Lebensphasen konnten Sie bisher nur sehr eingeschränkt aus dem aktuell geöffneten oder anderen Projekten kopieren. Das haben wir mit diesem Update ganz erheblich verbessert und Ihnen stehen nun auch in diesen Bearbeitungsmodi fast alle Kopierfunktionen zur Verfügung, die Sie auch vom Bearbeitungsmodus Gruppe – Folge – Ort – Lebensphase her kennen.

9.  Abnahmedokument inklusive ToDos erzeugen

Am Ende eines größeren CE-Projekts steht in aller Regel eine Abnahme des fertigen Produkts durch den Kunden. Dazu wird dann ein Abnahmedokument erstellt und abgearbeitet. Das setzt sich meist aus allgemeinen Punkten zusammen, die bei jeder Abnahme abgeprüft werden, und Punkten, die sehr projektspezifisch sind. Um ein solches Abnahmedokument schnell erstellen zu können, haben wir die Funktion der ToDo-Liste erweitert. Sie können jetzt allgemeine ToDos vordefinieren und diese dann mit Punkten aus Ihrer Projekt-ToDo-Liste kombinieren. Damit lässt sich sehr einfach ein passendes Abnahmeprotokoll generieren, das dann intern oder zusammen mit dem Kunden durchgearbeitet werden kann.

10.  Anzeige der ToDos in separaten Feldern

Eine weitere Verbesserung im Rahmen der ToDo-Liste ist, dass der Text der Maßnahme und der zur erledigenden Aufgabe automatisch in einem Fenster am unteren Bildschirmrand angezeigt werden. Damit müssen Sie einzelne ToDos nicht mehr öffnen, um den Volltext lesen zu können, sondern es reicht aus, wenn Sie das ToDo in der Tabelle anwählen.

11.  Export/Import von Produktschreibungsvorlagen und von Warnhinweisen

Coronabedingt waren und sind viele WEKA Manager CE-Anwender im Homeoffice tätig. Dabei nutzen viele Anwender, die sonst im Netzwerk arbeiten, eine Einzelplatzversion. Damit Projektvorlagen oder Warnhinweise, die auf einer Einzelplatzversion erstellt wurden, auch für andere Kollegen verfügbar gemacht werden können, haben wir Export- und Importfunktionen für Projektvorlagen und Warnhinweise eingebaut.

12.  Auslesen von Dateien aus dem Filestore

Über die Manager CE-Tools können Sie jetzt aus dem File-Store alle Dokumente zu einem Projekt automatisch in einen Dateiordner exportieren. Das ist z.B. sinnvoll, wenn Sie diese Dokumente gesammelt an einen Übersetzungsdienstleister übergeben wollen oder sie anderweitig archivieren möchten.

13.  Sonstiges

Selbstverständlich enthält auch dieses Update wieder eine aktualisierte Normendatenbank. Außerdem können die Fenster- und Tabellengrößen nun automatisch wieder auf Standardwerte gesetzt werden. Das kann nötig sein, wenn auf unterschiedlichen Geräten (Desktop, Laptop) oder mit mehreren Bildschirmen gearbeitet wird.


Wichtige neue Funktionen in der Version 3.7 sind u.a.:!

Neue Durchführungsmaßnahmen zur ErP-Richtlinie demnächst anwendbar

Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG (ErP-Richtlinie) und ihre Durchführungsmaßnahmen sind schon seit längerer Zeit ein fester Bestandteil der CE-Vorschriften. Im Oktober 2019 hatte die EU-Kommission zehn neue Durchführungsmaßnahmen beschlossen. Bei acht Maßnahmen handelt es sich um Überarbeitungen (aber teilweise auch Erweiterungen) geltender Vorschriften, wie z.B. Elektromotoren, Leistungstransformatoren und elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräten). Die Produktgruppen Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion und Schweißgeräte hingegen sind erstmals Gegenstand entsprechender Regelungen. Diese neuen Vorschriften treten nun zwischen Januar und September 2021 in Kraft und sind im Reiter „Rechtsvorschriften“ bereits vollständig eingearbeitet.

Verbesserungen bei Verweisen zwischen Haupt- und Unterprojekten

Wer komplexe Projekte mit dem „WEKA Manager CE“ erstellt, hat die Möglichkeit, bei Gefährdungen zwischen Haupt- und Unterprojekten zu verweisen. Bisher war das Kopieren oder Verschieben solcher Projekte mitsamt der Verweisinformationen allerdings nicht möglich. Das haben wir mit dem Update 3.7 entscheidend verbessert. Jetzt wird nach einem Verschieben oder Kopieren genau geprüft, wo Verweise gesetzt sind, ob diese auch in der neuen Projektumgebung noch einwandfrei treffen oder ob es Nacharbeitungsbedarf gibt. Dargestellt wird das mit unterschiedlichen Farben bei den Verweispfeilen. Auch wer bisher noch nicht mit Verweisen gearbeitet hat, sollte sich das einmal genauer anschauen und überlegen, ob er damit seine Projektbearbeitung noch effektiver gestalten kann.

Neuer Report „Risikobeurteilung in kompakter Form“

Ein Ausdruck der Nachweisdokumentation wird in der Regel nicht nur am Ende der Projektbearbeitung für die technischen Unterlagen benötig. Auch währenddessen ist eine schnelle und kompakte Übersicht über identifizierte Gefährdungen und die gewählten Schutzmaßnahmen sehr hilfreich, um einen schnellen Zwischenstand der Risikobeurteilung zu haben. Deshalb haben wir die tabellarischen Nachweisdokumentationen dahingehend weiterentwickelt, dass über die Druckoptionen neben der Standardausgabe auch eine Ausgabe in „Kompaktform“ erzeugt werden kann, die rein auf die Darstellung der Gefährdungen und Schutzmaßnahmen fokussiert.

Leitfaden zur Maschinenrichtlinie – Update 2.2 ist eingearbeitet

Die Texte aus dem Leitfaden zur Maschinenrichtlinie, die an mehreren Stellen in der Software angezeigt werden, sind jetzt an die deutsche Version der Auflage 2.2 angepasst. Auch die englischen Texte entstammen nun dieser Version. Die deutsche Fassung der Auflage 2.2 wurde übrigens im Juni 2020 vom BMAS veröffentlicht. Sie enthält eine Reihe von Klarstellungen und Korrekturen zu den Konzepten in Bezug auf „Sicherheitsbauteile“ und „unvollständige Maschinen“ sowie einige Änderungen, um die Übereinstimmung mit dem Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie zu gewährleisten. Es gibt zwei neu hinzugefügte Paragrafen zu Maschinensteuereinheiten (§ 417) und Sicherheitsbauteilen, die als Logikeinheiten angesehen werden (§ 418).

Projekthistorie – Änderungen lückenlos und DSGVO-konform dokumentieren

Der CE-Prozess ist eine Teamarbeit. Deshalb ist es ganz normal, dass mehrere Benutzer an einem Projekt arbeiten. Doch dann sollte auch sauber dokumentiert werden, wer welche Bearbeitungsschritte oder Änderungen wann durchgeführt hat. Damit das lückenlos und DSGVO-konform möglich ist, haben wir unsere Projekthistorie entsprechend überarbeitet. Ist diese aktiv, wird jetzt immer mitprotokolliert, welcher Benutzer ein Projekt zur Bearbeitung aufgerufen hat. Außerdem ist eine kurze Beschreibung der Tätigkeit im Projekt nun unumgänglich. Einsehbar ist die Historie mit Datum, Benutzer und Kommentar dann wie gewohnt im Reiter „Stammdaten“.

Frage-Antwort-Dialog: Begründungen zu jedem Schritt möglich

Die Auswahl der einschlägigen CE-Vorschriften ist für das Konformitätsbewertungsverfahren von ganz zentraler Bedeutung. Oft ist die Einordnung von Produkten offensichtlich, aber gerade bei Grenzfällen oder bei der Auslegung von Interpretationsspielräumen ist es wichtig, die Auswahl einer Richtlinie oder Verordnung sorgfältig zu begründen. Deswegen können Sie jetzt beim Durchlaufen eines Frage-Antwort-Dialogs jeden einzelnen Schritt bei Bedarf mit einem eigenen Kommentar versehen –als Stütze für Ihr Gedächtnis oder zur Argumentation gegenüber Kunden, Lieferanten oder der Marktaufsicht.

Neue Spalten für die Projektübersicht

Sie wollen die Projektverwaltung übersichtlicher gestalten oder gerne andere Parameter in den Spalten haben, wie z.B. Modell, Seriennummer oder Firma des Herstellers oder Lieferanten. Kein Problem: Wir stellen Ihnen mit diesem Update deutlich mehr Felder zum Aufbau Ihrer individuellen Projektverwaltung zur Verfügung. Und selbstverständlich wurde auch die Suche in der Projektübersicht dahingehend erweitert.

Benutzerdefinierte Normen anlegen und verwalten

In unserer Normdatenbank finden Sie die Daten aller harmonisierten Normen, also der Normen, die von der EU-Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden und deren Anwendung die sog. Konformitätsvermutung auslöst. Neben diesen harmonisierten Normen gibt es aber noch eine Vielzahl anderer Normen, technischer Spezifikationen oder Werksnormen. Auch solche Regelungen können bei Ihren Produkten relevant sein. Im neuen Reiter „Benutzerdefiniert“ können Sie solche Normen nun global anlegen und verwalten. Tipp: Da es manchmal etwas länger dauert, bis eine neue oder geänderte EN-Norm im Amtsblatt gelistet wird, können Sie solche Normen in der Zwischenzeit auch in diesem Reiter hinzufügen. Ein Beispiel dafür aus jüngster Vergangenheit ist die EN 60204-1: Die EN-Norm war bereits 2018 fertig; die deutsche DIN EN erschien im Juni 2019; aber im Amtsblatt gelistet wurde die Norm erst im April 2020.

Verbesserte Suche in der Normendatenbank

Außerdem wurde die Suchfunktion im Rahmen unserer Normendatenbank verbessert. Schon während Sie eine Normnummer oder ein Schlagwort eintippen, passt sich die Ergebnisliste Ihrer Suche an – so sehen Sie sofort, ob Ihre Suche erfolgreich ist oder ob Sie den Suchparameter anpassen müssen.

Neue Funktionen in den Bearbeitungsmodi nach Lebensphasen und Orten

Wer für die Bearbeitung der Risikobeurteilung einen anderen Bearbeitungsmodus als Gruppe – Folge – Ort – Lebensphase gewählt hat, der hat leider nicht alle Kopier- und Bearbeitungsfunktionen zur Verfügung. Mit diesem Update kommen einige Funktionen neu hinzu. Sie können jetzt zum z.B. Orte oder Lebensphasen projektglobal umbenennen. Und vor Verlassen des Reiters „Orte“ bzw. „Lebensphasen“ wird nun geprüft, ob alle Gefährdungen ausreichend bearbeitet sind, dass sie in die Datenbank geschrieben werden können. Außerdem ist nun bei diesen Bearbeitungsmodi Mehrfachauswahl möglich und die Fenstergrößen sind individuell anpassbar.

Verbesserungen bei der Warnhinweisbibliothek – Suche und Sortierung

Bei der Verwaltung der Warnhinweise können Sie ab dieser Version auf eine neue Suchfunktion zurückgreifen. Außerdem sind die Bezeichnungen der Warnhinweise nun sortierbar, und zwar alphanumerisch in absteigender oder aufsteigender Reihenfolge.

Sonstiges

Selbstverständlich enthält auch dieses Update wieder eine aktualisierte Normendatenbank. Außerdem wird nun die Fehlermeldung bei einem zweiten Aufruf einer Einzelplatzversion abgefangen. Der Projektexport und -import schließt mit einer Meldung ab und zeigt damit an, dass er erfolgreich abgeschlossen wurde.

Hinweis für Netzwerkkunden

Für Netzwerk- und Floatingversionen wurde der Zugriff über Citrix grundlegend überarbeitet und verbessert. Auf den Clientrechnern werden nun keine speziellen Standardspeicherpfade mehr benötigt. Hier reicht künftig einfach das Standardbenutzerverzeichnis aus. Auch ein separates Update der Clientrechner ist nun nicht mehr nötig.


 Wichtige neue Funktionen in der Version 3.6 sind u.a.:

Betriebsanleitung – Anpassungen an die EN ISO 20607

Im Oktober 2019 ist die deutsche Fassung der EN ISO 20607 „Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze“ erschienen. Diese neue Norm legt Anforderungen an den Hersteller einer Maschine bei der Gestaltung einer Betriebsanleitung fest. Sie ergänzt die in der Maschinenrichtlinie Anhang I und der EN ISO 12100 enthaltenen Anforderungen an Betriebsanleitungen und behandelt den sicherheitsrelevanten Inhalt sowie die entsprechende Struktur und Darstellung der Betriebsanleitung unter Berücksichtigung aller Lebensphasen der Maschine. Inzwischen ist die Norm auch im Amtsblatt der EU gelistet, löst die EN ISO 20607 auch die Konformitätsvermutung aus.

Wir haben aus diesem Grund die Betriebsanleitungsvorlagen im WEKA Manager CE komplett überarbeitet und an die Anforderungen dieser Norm angepasst. Wir bieten WEKA Vorlagen für Maschinen und Anlagen, unvollständige Maschinen sowie für elektrische Betriebsmittel nach Niederspannungsrichtlinie an.

Außerdem können Sie jetzt das Inhaltsverzeichnis und die Fußzeile individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Alles Schutzmaßnahmen und Restrisiken aus der Risikobeurteilung werden in einem speziellen Kapitel als Kopiervorlagen gesammelt. Neue Kapitel können bei Bedarf ganz einfach eingefügt werden.

Des Weitern können nun auch Symbole aus dem Symbolekatalog direkt in ein Betriebsanleitungskapitel übernommen werden. Und auch das Einfügen von Texten aus dem Projektstammdaten wurde verbessert.

Neue Produktbeschreibungsvorlagen – Maschine und elektrisches Betriebsmittel

Ebenfalls neu sind die Produktbeschreibungsvorlagen. Hier können Sie jetzt auch auswählen, ob Sie diese Vorlagen mit oder ohne Erläuterungen in ein neues Projekt kopieren wollen. Und Sie können auch hier zwischen einer klassischen Vorlage für Maschinen und einer Vorlage für elektrische Betriebsmittel auswählen.

Reiter „Grundlagen“ in den Stammdaten

Neu in den Stammdaten ist ein separater Reiter für die Projektgrundlagen. Dort können Sie unter anderem festhalten, welches Verfahren der Risikobeurteilung Sie anwenden, wie Sie die Risikoeinschätzung durchführen, welche Normen Sie für die steuerungstechnischen Schutzmaßnahmen heranziehen etc.

Wenn Sie möchten, können Sie Ihre eigenen Vorlagen hier auch noch mit Grafiken z.B. dem Risikograph nach ISO/TR 14121-2 oder einem Schaubild für die Auswahl des Performance Levels versehen.

Warnhinweise erstellen

Eine ganz neue Funktion ist die Erstellung von fertigen Warnhinweisen mit dem WEKA Manager CE. Das machen Sie in der Regel im Rahmen der Risikobeurteilung bei den entsprechenden Schutzmaßnahmen. Das Gute daran: Ihre fertigen Warnhinweise können Sie zu einer Warnhinweis-Bibliothek hinzufügen und sich so einen umfassenden Fundus an Warnhinweisen aufbauen.

Die Warnhinweise können Sie übrigen auch direkt in Ihre Betriebsanleitung übernehmen. Entweder automatisch durch die Übernahme der Restrisiken und Schutzmaßnahmen, oder separat bei der Bearbeitung einzelner Betriebsanleitungskapitel.

Symbolekatalog aktualisiert

Warnhinweise können auch Piktogramme beinhalten. Damit Sie hier immer die passenden und vor allem aktuellen Symbole zur Hand haben, haben wir unseren Symbolekatalog wieder upgedatet. Die Symbole aus den neusten Normen und Vorschriften sind nun für Sie verfügbar und wie gewohnt auch ganz einfach such- und filterbar.

Musterprojekt „Regalbediengerät“

Unser bewährtes Musterprojekt „Regalbediengerät“ wurde einem umfassenden Update unterzogen. Insbesondere bei den Schutzmaßnahmen sind dort nun alle Funktionen der iterativen Abfolge von Maßnahmen beispielhaft dargestellt. Und auch wie Sie Normbezüge optimal in einem Projekt unterbringen, sehen Sie jetzt an diesem Beispiel.

Versionsupdate (z.B. für Masterprojekte)

Apropos Update: Damit Ihre Projekte von allen Features der Software profitieren, müssen Sie in der Regel mit der aktuellsten Programmversion erstellt worden sein. Wer aber viel mit Master- oder Vorlageprojekten arbeitet, will diese nach einem Softwareupdate nicht extra neu anlegen. Das brauchen Sie auch nicht mehr zu tun, denn jetzt können Sie solche Projekte einfach updaten. Bis auf die Auswahl der Rechtsvorschriften werden alle Inhalte so in die neueste Programmversion überführt.

Datenübernahme aus anderen Projekten

Ebenfalls verbessert und vereinfacht wurde das Kopieren von Inhalten aus anderen Projekten. Bisher konnten Sie vor allem im Reiter Risikobeurteilung Gefährdungen und Schutzmaßnahmen übernehmen – jetzt können Sie auch Projektnormen oder Produktbeschreibungen mit einem Mausklick aus anderen Projekten kopieren.

ToDos erzeugen bei Schutzmaßnahmen

Wenn Sie eine Schutzmaßnahme im Rahmen der Risikobeurteilung definieren, dann sind damit in der Regel noch bestimmte ToDos verbunden: Entweder eine Konstruktionsmaßnahme muss umgesetzt werden, eine steuerungstechnische Schutzfunktion muss noch validiert werden oder schlicht ein Warnaufkleber an der fertigen Maschine aufgeklebt werden. D.h. hier mussten Sie bisher immer daran denken, mit dem ToDo-Button noch eine Aufgabe anzulegen. Diesen Klick können Sie sich zukünftig sparen, weil Sie einstellen können, dass das ToDo-Fenster immer aufgeht, wenn Sie eine Schutzmaßnahme fertig bearbeitet haben.

Teammitglieder als Excel-Liste ausgeben

Um einen einfachen, schnellen und vollständigen Überblick zu bekommen, wer bisher an Ihren Projekten mitgearbeitet hat, können Sie jetzt eine Übersichtstabelle mit allen Teammitgliedern im Bereich Dokumentation erzeugen. Die Excel-Liste kann z.B. dazu dienen, Mitarbeiterdaten regelmäßig abzugleichen.

Bilder in der tabellarischen Nachweisdokumentation optional mitausgeben

Die tabellarische Nachweisdokumentation ist eigentlich vor allem ein internes Arbeitsdokument. Deshalb ist sie schlank und übersichtlich gehalten und führt nur die notwendigsten Inhalte auf. Allerdings haben uns einige Nutzer darauf hingewiesen, dass es gut wäre, auch in diesem Dokument die angehängten Grafiken mitausgeben zu können. Denn diese Bilder sagen ja nicht nur sprichwörtlich oft mehr als tausend Worte. Diesem Wunsch sind wir gerne nachgekommen und bieten nun eine Ausgabe von Bildern und Grafiken optional mit an.


Wichtige neue Funktionen in der Version 3.5 sind u.a.:

Ablage von Dokumenten in einer separaten Datenbank

Schon bisher konnten Sie einem Projekt unter Dokumentation -> Zulieferdokumente oder Sonstige Unterlagen externe Dateien zuordnen. Diese Dateien wurden bisher im Projektverzeichnissen auf Laufwerksebene gespeichert. Da diese Projektverzeichnisse auch auf Client-Laufwerken bestehen konnten, war einer übergreifenden Datensicherung im Netzwerk und auch eine Rechteverwaltung im Rahmen der WEKA Manager CE-Benutzerverwaltung nur eingeschränkt möglich.
Deswegen haben wir uns entschieden, solche externe Dateien zukünftig in einer eigenen, separaten Datenbank abzulegen und dort zu verwalten. Das hat genau den Vorteil, dass eine einfache, komfortable Datensicherung auch für alle externen Dokumente möglich wird und dass die Benutzerrechte an diesen Dokumenten automatisch den Projektrechten folgen.
Auch die einzelnen Kapitel einer Betriebsanleitung werden zukünftig über diese Datenbank verwaltet.
Bei der Bearbeitung dieser externen Dateien müssen Sie nur darauf achten, dass geänderte Dateien auch immer wieder ordnungsgemäß eingecheckt werden. Das können Sie aber ganz einfach mit dem Speicher-Button in der Software erledigen, so dass es nur einen Mausklick mehr als bisher bedarf. Und keine Sorge: Sollte ein Dokument vor Beendigung der Software noch nicht wieder eingecheckt sein, werden Sie selbstverständlich automatisch daran erinnert.

Verbesserter Maßnahmenassistent

Der Maßnahmenassistent für die Risikobeurteilung wurde weiter verbessert. Zum einen steht er jetzt auch auf der Ebene von Gruppen und Folgen zur Verfügung. D.h. Sie können hier – ähnlich der Funktion „Gefährdungsgruppe/-folge übernehmen“ – ganze Bereiche aus anderen Projekten übernehmen. Die entsprechenden Inhalte werden entweder in die passende Gruppe oder Folge hineinkopiert oder neu angelegt, falls sie im Gefährdungsbaum des Zielprojekts noch nicht vorhanden sind.
Bei Start des Maßnahmenassistenten wird übrigens nun nicht schon automatisch eine Suche angestoßen. Dass können Sie als Anwender nun mit einem Mausklick veranlassen – was den Vorteil hat, dass Sie vorher noch die Suchparameter entsprechend anpassen können. Hier sind übrigens die Parameter „Ordner“ und „Projekt“ noch neu hinzugekommen und helfen dabei, noch schneller die passenden Schutzmaßnahmen zu finden.

Wesentliche Anforderungen und Gefährdungsfolgen

Um sichere Produkte zu entwickeln, müssen Sie zum einen die wesentlichen Anforderungen aus den CE-Vorschriften beachten und zum anderen eine Risikobeurteilung durchführen.
Während aber z.B. der Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die wesentlichen Anforderungen nennt, basiert die allgemeine Methodik zur Maschinensicherheit, wie z.B. in EN ISO 12100 beschrieben, im Wesentlichen auf der Betrachtung der signifikanten Gefährdungen ohne dabei gezielt auf die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG zu verweisen. Hier einen Zusammenhang herzustellen, bemüht sich der CEN Guide 414. Dort liefert die Tabelle D.1, soweit möglich, Beispiele für signifikante Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse und deren Zusammenhang zu den wesentlichen Anforderungen.
Das finden Sie jetzt auch im WEKA Manager CE wieder. Bei den wesentlichen Anforderungen nach Maschinenrichtlinie finden Sie die Gefährdungsfolgen, die dafür regelmäßig in Frage kommen. Und umgekehrt finden Sie in der Risikobeurteilung bei den einzelnen Folgen einen Hinweis, welche GSGA aus Anhang I damit verbunden sein kann.
Wer das noch detaillierter als im CEN Guide 414 angelegt vermerken möchte, kann den Zusammenhang in einem eigenen Gefährdungsbaum bearbeiten und erweitern. Das macht z.B. dann Sinn, wenn der Gefährdungsbaum auf Basis einer C-Norm erstellt wird und dort im Anhang ZZ eine spezielle Gefährdung direkt einer GSGA zugeordnet wird.

Rechtschreibprüfung im Editor – Wörter zu eigenem Wörterbuch hinzufügen

Unsere Editoren zeigen mit einer roten Unterringelung alle Wörter an, die nicht im Wörterbuch des WEKA Manager CE enthalten sind. Das sind vor allem branchenspezifische Fachbegriffe und spezielle firmenspezifische Bezeichnungen. Doch genau diese Wörter können Sie jetzt mit nur zwei Mausklicks einem individuellen Wörterbuch hinzufügen und so dafür sorgen, dass unsere Rechtsschreibprüfung diese Wörter als korrekt erkennt.

Benutzerrechte auf Projektebene verwalten

Die Vergabe von Rechten an Projekten war bisher allein den Administratoren vorbehalten. Wer also ein neues Projekt angelegt hat, der musste einen Administrator einschalten, wenn er auch anderen Nutzern Schreib- oder Leserechte an diesem Projekt gewähren wollte. Das ändert sich mit diesem Update. Neue Projekte erhalten nun einen „Besitzer“. Das ist zunächst derjenige, der das Projekt angelegt hat. Der Besitzer kann für dieses Projekt nun selbst entscheiden, wem er Schreib- oder Leserechte einräumt. Bei Bedarf kann er ein Projekt sogar selbständig auf einen anderen Benutzer übertragen. Das macht die Rechteverwaltung weitaus komfortabler und entlastet die Administratoren.

Anpassungen im Startcockpit

Das Startcockpit haben wir neu aufgeteilt. Ganz rechts finden Sie wie bisher die kommenden Termine und Veranstaltungen. In der Mitte sind nun alle wichtigen Informationen zum WEKA Manager CE, z.B. die Infos über Normenupdates oder Patches. Auf der linken Seite sind alle anderen Neuigkeiten rund um die CE-Kennzeichnung beheimatet.

Leitfadeninhalte – Anpassung an deutsche Version der Auflage 2.1

Aufmerksamen Anwendern wird es auffallen: Die Texte aus dem Leitfaden zur Maschinenrichtlinie, die an mehreren Stellen in der Software angezeigt werden, sind jetzt an die deutsche Version der Auflage 2.1 angepasst. Auch die englischen Texte entstammen nun dieser Version. Dass die Anpassung etwas länger gedauert hat – immerhin stammt das Update des englischen Leitfadens schon aus Juli 2017 – lag an BMAS. Das hat für die Übersetzung ins Deutsche leider relativ lang benötigt und seine Fassung erst im Mai 2019 veröffentlicht. Dafür ist diese Fassung nun auch von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geprüft und abgestimmt mit dem österreichischen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und dem schweizerischen Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Verwendeter Gefährdungsbaum/Verwendete Produktbeschreibungsvorlage

Bis zur Version 3.4 war nach dem Anlegen eines Projektes nicht mehr sichtbar, welcher Gefährdungsbaum und welche Produktbeschreibungsvorlage verwendet wurden. Das haben wir geändert und Sie finden diese Informationen nun für neue Projekte unter Stammdaten -> Projektdaten.

„Risikobeurteilung wird beigestellt“ wird „Fremdprodukt“

Schon bisher konnten Sie bei der Projektanlage auswählen, ob Sie selbst der Hersteller sind oder ob Ihnen das Produkt von einem anderen Unternehmen geliefert wurde. Bisher mussten Sie dafür einen Haken bei „Risikobeurteilung wird beigestellt“ setzen. Diese Bezeichnung haben wir nun allgemeiner in „Fremdprodukt“ umbenannt. Dabei ist ein Fremdprodukt ein Produkt, dass Sie nicht selber hergestellt haben, sondern das Ihnen von einem Dritten bereitgestellt wird, z.B. eine unvollständige Maschine eines Lieferanten, die von Ihnen in Ihre Gesamtheit von Maschinen integriert wird.
Wenn Sie den Haken bei Fremdprodukt setzen, dann müssen Sie nur die Projektdaten ausfüllen und gegebenenfalls die zum Fremdprodukt erhaltenen Dokumente im Reiter Dokumentation -> Zulieferdokumente einchecken.

Wesentliche Veränderung bei allen CE-Vorschriften abprüfbar

Für Maschinen gab es im WEKA Manager CE schon immer einen Frage-Antwort-Dialog, mit dem abgeprüft werden konnte, aber eine Maschine wesentlich verändert wurde. Solch eine wesentliche Veränderung hat in der Regel zur Folge, dass das Produkt als neues Produkt eingestuft werden muss und damit der CE-Prozess erneut durchlaufen werden muss.
Nun sind wesentliche Veränderungen auch bei Produkten möglich, die nicht unter die Maschinenrichtlinie fallen. Auch wenn es dafür kein spezielles Interpretationspapier wie bei der Maschinenrichtlinie gibt, so sind doch im Blue Guide genügend Informationen dazu enthalten. Aus diesen Informationen haben wir einen entsprechenden Frage-Antwort-Dialog erstellt, der es Ihnen nun ermöglicht, eine wesentliche Veränderung bei allen CE-Vorschriften abzuprüfen.

Gefährdete Personen aus allen Projekten anzeigen

Bei den gefährdeten Personen werden standardmäßig alle Personen angezeigt, die dem beim Projekt verwendeten Gefährdungsbaum zugeordnet sind. Wenn Sie auf Personen zugreifen wollen, die Sie bei anderen Projekten angelegt haben, dann können Sie das jetzt ganz einfach tun, indem Sie den Haken, der bei „in diesem Projekt“ steht, entfernen. Dann werden alle in der Datenbank hinterlegten gefährdeten Personen angezeigt.

Überfällige ToDos in der Übersicht anzeigen

In der Projektübersicht sehen Sie ja bereits, ob es bei einem Projekt noch offene ToDos gibt. Jetzt sehen Sie in einer weiteren Spalte, ob diese ToDos schon das Datum überschritten haben, bis zu dem sie eigentlich hätten erledigt werden müssen. Solche überfälligen ToDos sind in der Regel besonders kritisch, da sie u.U. den Projektzeitplan gefährden können und deswegen einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Kontrollieren Sie deshalb am besten regelmäßig, bei welchen Projekten überfällige ToDos vorhanden sind!

Sonstiges

Verbessert wurde außerdem der Ausdruck der Checkliste „Wesentliche Anforderungen“, das Umbenennen von Lebensphasen, die Begründungsfunktionen für wesentliche Anforderungen, die Einstellung des individuellen Druckverzeichnisses sowie die Information über verfügbare Updates des WEKA Manager CE.


Wichtige neue Funktionen in der Version 3.4 sind u.a.:

Mehrere Schutzmaßnahmen für eine Gefährdung

Die Maschinenrichtlinie und die EN ISO 12100 sehen ein iteratives Verfahren zur Risikominderung vor. Das heißt, dass zur hinreichenden Minimierung eines Risikos unter Umständen mehrere Schutzmaßnahmen nötig sind.
Bisher mussten Sie im WEKA Manager CE alle Schutzmaßnahmen im Textfeld „Beschreibung der Schutzmaßnahme“ zusammenfassen und hatten keine Möglichkeit, eine Risikobewertung für einzelne (Teil-) Maßnahmen zu dokumentieren. Sie konnten z. B. nicht dokumentieren, dass durch eine inhärent sichere Konstruktion der Risikoindex schon von 5 auf 3 gesenkt werden konnte und mit einer weiteren technischen Schutzmaßnahme sowie einer Benutzerinformation der Wert dann auf 1 verringert wurde.
Das haben wir nun mit diesem Update grundlegend verbessert! Im Reiter Schutzmaßnahmen finden Sie einen neuen Dialog, der es Ihnen erlaubt, beliebig viele Schutzmaßnahmen zu einer Gefährdung anzulegen und zu verwalten.
So können Sie im oben genannten Fall drei separate, auf einander folgende Maßnahmen anlegen und jede einzelne Maßnahme separat bewerten. Auch in der Nachweisdokumentation wird das entsprechend berücksichtigt und sorgt dafür, dass der iterative Charakter Ihrer Risikobeurteilung auch in der Dokumentation ganz deutlich zum Vorschein kommt.

Im Reiter Schutzmaßnahmen finden Sie jetzt einen neuen Dialog, der es Ihnen erlaubt, beliebig viele Schutzmaßnahmen zu einer Gefährdung anzulegen und zu verwalten.
Jetzt beliebig viele Schutzmaßnahmen zu einer Gefährdung anlegen und verwalten.

Unseren komfortablen Maßnahmenassistenten finden Sie auch auf der Ebene der einzelnen Schutzmaßnahmen wieder. Sie können also ganz bequem einzelne Maßnahmen aus anderen Projekten zu einer Gefährdung hinzufügen.
Übrigens: Wenn Sie wie bisher alle Schutzmaßnahmen in einem Beschreibungsfeld zusammenfassen wollen, können Sie natürlich auch weiterhin ganz einfach bei dieser Vorgehensweise bleiben.

Normbezüge bei Schutzmaßnahmen

Viele Schutzmaßnahmen haben Ihren Ursprung in einer ganz konkreten Norm. Bisher konnten Sie nur bei der Beschreibung einer Maßnahme diesen Bezug zwischen Maßnahme und Norm festhalten. Um das in Zukunft einfacher zu gestalten, können Sie jetzt zu jeder Schutzmaßnahme hinterlegen, welche Norm und sogar welches Normkapitel dafür die Basis bildet. Wählen Sie dazu einfach die passende Norm aus Ihren Projektnormen aus. Ein weiterer Vorteil: Diese Norm wird wie gewohnt auf Ihre Aktualität hin überwacht. Normänderungen oder Ergänzungen führen dazu, dass bei der entsprechenden Schutzmaßnahme ein Warnsymbol erscheint.

Welche Norm und sogar welches Normkapitel bildet die Basis für die Schutzmaßnahme?
Welche Norm und sogar welches Normkapitel bildet die Basis für die Schutzmaßnahme?

Freitextsuche im Maßnahmenassistent

Der Maßnahmenassistent ist die zentrale Kopierfunktion, um Inhalte aus anderen Projekten in ein aktuelles Projekt zu übernehmen. Bisher war er jedoch insofern etwas eingeschränkt, als er nur Schutzmaßnahmen zu der Gruppe und Folge finden konnte, die ein Anwender aktuell bearbeitet hat. Das haben wir nun grundlegend geändert. Über Freitextfelder kann der Anwender ganze Gruppe, andere Folgen oder gezielt in bestimmten Orten oder Lebensphasen nach passenden Schutzmaßnahmen suchen.

Einfach Inhalte aus anderen Projekten in ein aktuelles Projekt übernehmen
Einfach Inhalte aus anderen Projekten in ein aktuelles Projekt übernehmen

Verknüpfung der Normen mit der zutreffenden GSGA

Eine Besonderheit der Maschinenrichtlinie ist die Forderung aus Anhang VII Teil A Nr. 1, nach der die technischen Unterlagen auch folgendes umfassen müssen: „- die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen“. Diese Angabe der erfassten GSGA wird in der Praxis häufig übersehen. Um Ihnen die Erfüllung dieser Anforderung leichter zu machen, können Sie jetzt bei Ihren Projektnormen in einer extra Spalte die GSGA aus einer Liste zuordnen. Beim Report der angewandten Normen wird diese Zuordnung dann vorschriftsgemäß mitdokumentiert.

ToDo-Buttons

Gerade beim Arbeiten in größeren Teams ist die Verteilung von bestimmten Aufgaben an die Teammitglieder von großer Bedeutung. Um das im WEKA Manager CE noch besser handhaben zu können, haben wir die ToDo-Buttons auf weiteren Fenstern eingebaut und sorgen so dafür, dass Sie von fast überall aus sofort eine Aufgabe erstellen können.

Verteilung von bestimmten Aufgaben an die Teammitglieder über to-do-Buttons.
Verteilung von bestimmten Aufgaben an die Teammitglieder über to-do-Buttons.

Teammitglieder verwalten

Auch die Verwaltung der Teammitglieder selbst wurde flexibilisiert. Sie können nun mehrere Mitglieder aus einer Abteilung (z.B. Konstruktion Mechanik oder Elektrik) erfassen oder deren Funktion direkt aus den hinterlegten Personendaten übernehmen.

Aufruf des Editors
Ein Doppelklick in einem Textfeld markiert nun wie in vielen anderen Anwendungen ein einzelnes Wort bzw. einen Absatz. Geöffnet werden kann der Editor weiterhin mit dem entsprechenden Editor-Button oder über die rechte Maustaste.

Gesamtrisiko

Wenn Sie bei Ihren Projekten auf die Bewertung des Gesamtrisikos verzichten wollen, können Sie dieses nun für neue Projekte abschalten. Dazu müssen Sie nur in den Optionen die entsprechende Einstellung vornehmen.

Auswahlliste für Sicherheitsfunktionen

Das Feld „Typ der Sicherheitsfunktion“ wurde dahingehend erweitert, dass hier nun mehrerer Sicherheitsfunktionen eingetragen werden können. Für selbstdefinierte Sicherheitsfunktionen steht Ihnen außerdem eine Textbausteinverwaltung zur Verfügung.

Begründungsfelder für die Risikoeinschätzung

Die Entscheidungen im Rahmen der Risikoeinschätzung sind oftmals nicht leicht zu treffen und sollten in Zweifelsfällen gut begründet werden. Damit Ihnen dafür genügend Platz zur Verfügung steht, haben wir das Fenster so umgebaut, dass Ihnen ein ausreichend großes Begründungsfeld angeboten wird.

Konformitätserklärungsassistent

Mehr Optionen stehen Ihnen nun beim Erstellen der Konformitäts- oder Einbauerklärung zur Verfügung. Sie können nun automatisch die Kopf- und Fußzeile einfügen, die Sie auch bei anderen Dokumenten verwenden, Sie können bei Bedarf den Zusatz „Übersetzung der Originalkonformitätserklärung“ einfügen und außerdem auswählen, ob Sie ein Word- oder PDF-Dokument erzeugen wollen.

Verlinkung der Normen

Eine Verlinkung von Normen mit einer PDF, einer Checkliste oder einer Webadresse wird jetzt auch bei den Normen im Reiter „Wesentliche Anforderungen“ und „Schutzmaßnahmen“ angezeigt.

Sonstiges

Verbessert wurde u.a. die Suchfunktion in der Projektverwaltung, die Größe der modalen Fenster ist nun besser an die jeweiligen Wünsche anpassbar, der Reiter „Wesentliche Anforderungen“ kann in einem separaten Fenster im Bereich Schutzmaßnahmen gestartet werden und der Reiter „Richtlinien“ wurde umbenannt in „Rechtsvorschriften“.


Wichtige neue Funktionen in der Version 3.3 sind u.a.:

Verbesserte Funktionen im Status-Fenster

Im Status-Fenster wurde eine neue Funktion eingebaut. Jetzt können Sie die Punkte, die für ein Projekt nicht von Bedeutung sind, manuell auf „nicht-relevant“ setzen. Das ermöglicht es Ihnen, auch Projekte, die nicht vollständig bearbeitet wurden, auf den Status „Abgeschlossen“ zu bringen. Das kann z.B. bei Projekten sinnvoll sein, bei denen Sie die Risikobeurteilung nicht selbst durchgeführt haben, oder bei Projekten, bei denen Sie die Konformitätserklärung nicht mit unserer Software erstellt haben.
Die Anzeige des Status in der Spalte bei der Projektübersicht stimmt nun außerdem auch immer mit der Anzeige im Statusfenster überein.

Produktbeschreibungsvorlagen – mehrere Versionen möglich

Bisher konnten Sie im WEKA Manager CE genau einen alternativen Satz von Produktbeschreibungsvorlagen hinterlegen. Mit Version 3.3 ist es nun möglich, mehrere Vorlagensätze zu verwalten. So können Sie spezielle Produktbeschreibungsvorlagen für bestimmte Produktgruppen anlegen, die dann automatisch bei neuen Projekten herangezogen werden.
Die Auswahl der Produktbeschreibungsvorlagen erfolgt über eine Drop-Down-Liste im Reiter Stammdaten -> Projektdaten bei der Neuanlage eines Projektes.

Archivierung von Projekten

Die meisten CE-Vorschriften schreiben eine Aufbewahrung der Technischen Unterlagen für mindesten 10 Jahre vor. Während dieser Zeit sollten Sie Projekte, die Sie mit dem WEKA Manager CE bearbeitet haben, auch nicht löschen. Somit steigt aber die Anzahl der Projekte über die Jahre hinweg kontinuierlich an. Eine große Anzahl von Projekten – vor allem mit vielen Bildern oder Grafiken – führt leider zwangsläufig zu einer großen Datenmenge in der Datenbank. Das kann die Performance der Datenbank beeinträchtigen und zu Verzögerungen beim Aufruf von Daten oder beim Aufbau von einzelnen Reitern führen.
Um hier eine Abhilfe zu schaffen, können Sie nun Projekte, die fertig bearbeitet sind und derzeit nicht benötig werden, archivieren. Diese archivierten Projekte sind dann nicht mehr im aktiven Teil der Datenbank verortet und wirken sich nicht auf die aktuelle Performance aus, was die Zugriffszeiten der Datenbank wesentlich verbessert.
Selbstverständlich können Sie aber archivierte Projekte jederzeit wieder restaurieren und somit wieder in den aktiven Datenbankbereich hereinholen. Dabei werden die Datenstrukturen immer an die jeweils aktuelle Software-Version angepasst, so dass Sie diese Projekte auch als Kopiervorlage für neue Projekte wiederverwenden können.

Verknüpfung von Normen mit passenden Checklisten

In unserem Fachinformationsmodul bieten wir Ihnen zu bestimmten Normen Check- und Prüflisten an. Damit diese von Ihnen schnell und einfach aufgerufen werden können, haben wir sie im Reiter Normen direkt mit den jeweiligen Normen verknüpft. So sehen Sie sofort, für welche Normen eine Check- oder Prüfliste zu Verfügung steht und können Sie auch gleich direkt öffnen.

Standardgefährdungsfolgen für spezielle Maschinengattungen

Die Maschinenrichtlinie behandelt im Anhang I, Kapitel 2 bis 6 einige spezielle Maschinengattungen. Von diesen gehen regelmäßig besondere Gefährdungen für die Anwender aus. Damit Sie diese im Rahmen einer Risikobeurteilung im Blick haben und entsprechend bearbeiten können, werden sie nun auch für Nahrungsmittelmaschinen, Maschinen für pharmazeutische oder kosmetische Erzeugnisse, für handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen, für tragbare Befestigungsgeräte, für Holzbearbeitungsmaschinen und für Maschinen zur Pestizidausbringung automatisch in den Gefährdungsbaum übernommen, wenn Sie im Reiter Richtlinien -> Produkt spezifizieren eine solche Maschine ausgewählt haben.

Änderungen bei den Konformitätserklärungen

Häufig kommt es vor, dass Produkte in den Anwendungsbereich mehrerer CE-Vorschriften fallen. Dann muss auch die Konformitätserklärung darüber Auskunft geben, welche Vorschriften angewandt wurden. Bisher war je nach gewähltem Weg im Konformitätserklärungsassistenten eine Vorschrift führend, d.h. sie wurde in der Überschrift der Erklärung explizit genannt. Das konnte den falschen Eindruck vermitteln, dass diese Vorschrift mehr Gewicht als die anderen angewandten Vorschriften hat. Um solchen Missverständnissen vorzubeugen, werden nun alle Richtlinien gleichwertig in der Rubrik der angewandten Vorschriften gelistet und in der Überschrift das Dokument nur noch „EG-/EU-Konformitätserklärung“ benannt.

Neues Dokument: Funktionale Sicherheit

Bei den Unterlagen im Reiter Dokumentation fehlte bisher ein spezieller Report zu den im Produkt vorgesehenen steuerungstechnischen Schutzmaßnahmen. Die neue Nachweisdokumentation „Funktionale Sicherheit“ schließt diese Lücke. In dem Dokument wird aufgelistet, welche Sicherheitsfunktionen an welchen Orten vorgesehen sind und welche erforderlichen Performance-Level oder SIL-Werte dafür ermittelt wurden. Angaben zu den Bauteilen der Sicherheitsfunktion, zur Bezeichnung im Schaltplan, zu den Arbeitszyklen und weitere Anmerkungen können dann von den Bearbeitern der Funktionalen Sicherheit weiter ausgefüllt werden.

Benutzer automatisch als Teammitglied anlegen

Wenn Sie einen neuen Benutzer im WEKA Manager CE anlegen, dann übernimmt dieser meist auch eine Rolle im Rahmen des Projektteams. Dort mussten Sie ihn bisher aber erneut als Teammitglied anlegen. Jetzt wird beim Anlegen eines neuen Benutzers in der Benutzerverwaltung abgefragt, ob dieser auch in die Liste der Teammitglieder aufgenommen werden soll und Sie sparen sich so einen Arbeitsschritt ein.

Tooltipps bei Mouseover von Icons

Die Icons und Symbole im WEKA Manager CE wurden so gewählt, dass ihre Funktion sich möglichst von selbst erschließt. Für Einsteiger in die Software erklären wir diese nun aber auch mit kleinen Tooltipps, wenn sie den Mauszeiger auf ein Symbol bewegen.
Erfahrene Anwender können diese Funktion dann über Optionen -> Einstellungen -> Sonstiges deaktivieren.

Verbesserte Funktionen der rechten Maustaste

Neben der Steuerung der Software über die Buttons auf den jeweiligen Reitern bieten wir auch die Möglichkeit, Aktionen über ein Menu mit der rechten Maustaste auszulösen. Die dort angeboten Funktionen haben wir mit diesem Update noch einmal erweitert, so dass Ihnen in der Regel über die rechte Maustaste alle Funktionen zur Verfügung stehen, für die es einen Button gibt.
Textbausteine – mehr Komfort im Auswahlfenster
Die Auswahlfenster für Textbausteine hatten bisher eine vorbelegte Größe, die nicht veränderbar war. Gerade bei größeren Textbausteinbibliotheken war das aber unkomfortabel. Deswegen kann die Fenstergröße jetzt frei definiert werden. Außerdem können auch über einen Multiselekt mehrere Textbausteine aus einer Liste gleichzeitig ausgewählt werden.

Verbesserte Qualität der Grafiken

Durch das Speichern von Grafiken in die Datenbank konnte es gelegentlich zu Qualitätsverlusten bei bestimmten Grafikformaten kommen. Mit dem Update auf die Version 3.3 wurde der Import von Grafiken in die Datenbank überarbeitet und wir können so eine bessere Qualität von Fotos, Bildern und Grafiken erreichen.


 Wichtige neue Funktionen in der Version 3.2 sind u.a.:

Neuer Risikograph EMV

Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU hat im Rahmen der CE-Kennzeichnung eine besondere Stellung, da es dort nicht um die Gesundheit oder Sicherheit von Personen geht, sondern um die Störaussendung und Störfestigkeit von Geräten. Insofern ist der übliche Risikograph zur Einschätzung eines Risikos nicht passend. WEKA bietet deswegen für EMV-Gefährdungen künftig einen eigenen Risikographen an, der an die speziellen Anforderungen dieser Richtlinie angepasst ist.
Grundsätzlich wurde das Vorgehen bei der EMV-Richtlinie auch im neuen Leitfaden, der seit März verfügbar ist und den Sie im Bereich „Fachinformationen“ aufrufen können, in Kapitel 4 beschrieben. Wenn Sie Risiken betrachten, die von harmonisierten Normen abgedeckt sind, dann reicht zur Dokumentation der Einhaltung der EMV-Anforderungen in der Regel ein entsprechendes Testprotokoll. Wenn Sie aber solche Normen nicht anwenden oder die Anwendung nur teilweise erfolgt, dann müssen Sie die Schutzmaßnahmen im WEKA Manager CE beschreiben und in Ihrer Nachweisdokumentation dokumentieren. Dieses Vorgehen ist in Flowchart 5 auf Seite 28 des neuen Leitfadens dargestellt.

Beschreibung Schutzmassnahmen
Einhaltung der EMV-Anforderungen – Nachweisdokumentation

Neue Verordnung über Gasverbrauchseinrichtungen

Seit dem 21.4.2018 gilt für Gasverbrauchseinrichtungen die neue Verordnung (EU) 2016/426. Im Reiter Richtlinien wird diese Vorschrift bei neuen Projekten automatisch mitaufgelistet. Sie können wie gewohnt entweder direkt entscheiden, ob die Verordnung auf Ihre Produkte anwendbar ist oder nicht oder die Relevanz der Verordnung über einen Frage-Antwort-Dialog prüfen.

Reduzierte Projekthistorie

Für eine Arbeit im Team ist es sinnvoll, wenn die jeweiligen Bearbeiter eines Projekts dokumentieren, welche Einträge oder Änderungen bei einem Projekt vorgenommen wurden. Dafür bietet der WEKA Manager CE die Option, die Projekthistorie zu aktivieren. Bisher waren hierbei Einträge zu jedem relevanten Bearbeitungsschritt gefordert. Wer nur beim Verlassen eines Projekts die Änderungen dokumentieren möchte, kann dies nun ebenfalls tun. Dafür bieten wir im Bereich Optionen -> Einstellungen ->Projekthistorie die Variante einer „reduzierten Projekthistorie“ an: Bei der Auswahl eines Projekts werden Sie dann gefragt, ob Sie dieses Projekt bearbeiten wollen. Wenn das geschieht, dann werden beim Verlassen dieses Projekts die Informationen zur Bearbeitung und Änderung abgefragt und in der Projekthistorie dokumentiert.

Projektübersicht – Individuelle Anpassung der Spalten

In der Projektübersicht können Sie ab Version 3.2 die Spalten, die angezeigt werden sollen, individuell festlegen und auch die Reihenfolge der Spalten definieren. Neu ist außerdem eine Spalte, in der die offenen ToDos eines Projekts angezeigt werden. So sehen Sie bereits in der Übersicht, ob bei einem Projekt noch ToDos offen sind und wenn ja, wie viele das sind.

Verbessert wurde auch die Statusanzeige zu den einzelnen Projekten. Hier wird nun auch geprüft, ob die Liste der wesentlichen Anforderungen vollständig ausgefüllt ist und ob alle ToDos erledigt sind. Außerdem können Sie per Link direkt an die Stellen in der Software springen, bei denen noch Einträge fehlen.

Apropos Links: In den Editoren können Sie jetzt auch Hyperlinks auf Webseiten oder Dokumente im Windows Explorer setzen. So können Sie einfach und schnell weiterführende Informationen mit einem Projekt verknüpfen.

Verlinkung von Normen – auch auf URL möglich

Weitere Verlinkungsmöglichkeiten gibt es auch bei den Normen. Hier konnten schon bisher PDF-Dateien mit einer Norm aus der Datenbank verknüpft werden. Nun können auch Volltexte in Form von Links mit einer bestimmten Norm verbunden werden.

Richtlinien – Schutzziele einhalten

Bei manchen Richtlinien gibt es neben dem Status „relevant“ oder „nicht relevant“ die Besonderheit, dass die Schutzziele einer Richtlinie einzuhalten sind, ohne dass die Richtlinie selbst relevant ist. Das ist zum Beispiel bei bestimmten elektrischen Maschinen der Fall, wenn sich das Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie richtet, aber auch die Schutzziele der elektrischen Sicherheit aus der Niederspannungsrichtlinie zu beachten sind. Dem tragen wir Rechnung, indem Sie jetzt bei solchen Konstellationen direkt anhaken können, dass Sie die Schutzziele einer Richtlinie einhalten. Die Checkliste zu den wesentlichen Anforderungen steht dann automatisch zur Bearbeitung zur Verfügung.

Bessere Bearbeitung der Betriebsanleitungsvorlagen

Wer mit einer eigenen Vorlage für Betriebsanleitungen arbeitet, dem stehen nun verbesserte Funktionen beim Anlegen und Bearbeiten von Betriebsanleitungsvorlagen zur Verfügung. Hier können eigene Kapitel standardmäßig eingefügt und die Reihenfolge der Kapitel verändert werden. Außerdem können Vorlagen exportiert und importiert werden und so zwischen Nutzern von unterschiedlichen Datenbanken ausgetauscht werden.

Automatische Anpassung der Fußzeile in der Betriebsanleitung

Die Fußzeile der Betriebsanleitung, in der Daten aus den Projektstammdaten verwendet werden, kann nun auch bei bereits bestehenden Anleitungen angepasst werden. Das ist vor allem beim Kopieren von Projekten von Bedeutung, wenn sich z.B. die Projekt- oder Produktbezeichnung ändern.

Umbenennung von Reiter „Anhang I“ in „Wesentliche Anforderungen“

Umbenannt wurde der bisherige Reiter „Anhang I“. Dort sind die wesentlichen Anforderungen der verschiedenen Richtlinien hinterlegt. Diese sind zwar in den meisten Fällen im Anhang I einer Richtlinie festgelegt, doch es gibt auch Richtlinien, die von dieser Systematik abweichen und wesentliche Anforderungen im Anhang II, in einem Artikel der Vorschrift oder an anderen Stellen definieren.


Wichtige neue Funktionen in der Version 3.1 sind u.a.:

Gefährdungsbaum nach Orten aufbauen

Bisher konnten Sie Ihre Gefährdungsbäume entweder klassisch in der Form Gruppe-Folge-Ort-Lebensphase oder aufgabenbezogen nach Lebensphase-Gruppe-Folge-Ort anzeigen lassen und bearbeiten. Mit der neuen Version haben Sie auch die Möglichkeit, die Gefährdungsbäume nach Orten zu sortieren, d.h. in der Form Ort-Gruppe-Folge-Lebensphase aufzubauen.
Das hat den Vorteil, dass Sie während oder nach Abschluss der Risikobeurteilung quasi einen virtuellen Rundgang um Ihr Produkt machen können und mit einem 360°-Blick alle Gefahrenstellen betrachten können. Auch bei diesem Aufbau steht Ihnen der praktische Maßnahmen-Assistent zur Verfügung, so dass Sie bei Bedarf schnell Maßnahmen aus anderen Projekten kopieren und übernehmen können.

Gefährdungsbaum nach Orten aufbauen
Gefährdungsbaum nach Orten

 

Risikoeinschätzung nach CENELEC Guide 32

Der CENELEC Guide 32 gibt ein Verfahren für die Risikobeurteilung von elektrischen Betriebsmitteln nach neuer Niederspannungsrichtlinie vor. Beim Thema Risikoeinschätzung gibt es leichte Abweichungen vom Verfahren nach ISO/TR 14121-2.
Dem trägt das aktuelle Update Rechnung und erlaubt es nun, bei jedem Gefährdungsbaum zu wählen, welches Verfahren zur Risikoeinschätzung herangezogen werden soll. So haben Sie es selbst in der Hand, das jeweils passende Verfahren für Ihre Produkte zu verwenden.

Risikoeinschätzung nach CENELEC Guide 32
Risikoeinschätzung nach CENELEC Guide 32

Wesentliche Anforderungen der Richtlinien ermitteln

Die wesentlichen Anforderungen der CE-Richtlinien sind in der Regel im Anhang I der jeweiligen Richtlinie festgelegt. Ein wichtiger Schritt in jedem CE-Prozess ist es deshalb, die Anforderungen der auf ein Produkt zutreffenden Richtlinien zu kennen und umzusetzen. Bisher waren im WEKA Manager CE die Anhänge I der Maschinen-, EMV- und Niederspannungsrichtlinie enthalten. Mit diesem Update kommen die wesentlichen Anforderungen für ATEX, Druckgeräte, Druckbehälter, Gasverbrauchseinrichtungen und Funkanlagen hinzu. Die Checklisten können in gewohnter Weise bearbeitet werden. Neu ist, dass nur noch die Anhänge der relevanten Richtlinien aktiv sind.

Mandantenfähigkeit

Wer den WEKA Manager CE als Berater einsetzt, möchte in der Regel auf einen einheitlichen Datenbestand zurückgreifen, bei Bedarf diesen aber auf bestimmte Kundenprojekte eingrenzen können. Auch bei größeren Netzwerkanwendungen ist eine solche Eingrenzung sinnvoll, um z.B. nur die Projekte bestimmter Abteilungen, Standorte oder Produktgruppen im Fokus zu haben. Mit der neuen Mandantenfähigkeit wurde diese Möglichkeit jetzt geschaffen. Ordner auf der obersten Ebene werden nun automatisch zu Mandanten. Beim Start der Software können Sie dann im Startcockpit auswählen, ob Sie alle Ordner mit allen Projekten anzeigen lassen wollen oder nur einen bestimmten Mandanten mit seinen Projekten.
In der mandantenspezifischen Ansicht werden dann auch nur Teammitglieder, Adressen oder Schutzmaßnahmen aus Projekten des gewählten Mandanten angezeigt.

Druck als PDF-Datei

Bei den Druckfunktionen haben wir eine Ausgabe von Dokumenten als PDF integriert. Gerade wenn ein bestimmtes Dokument in einer schreibgeschützten Version erzeugt werden soll, bietet sich diese Ausgabevariante an. Denn dann ist gewährleistet, dass ein Dokument nicht überschrieben oder abgeändert werden kann.

Verlinkte Projektpfade

Um schnell auf Dokumente zugreifen zu können, die in den Projektordnern abgelegt sind, haben wir die Projektpfade im Reiter Stammdaten und am oberen Bildschirmrand nun direkt mit den Projektordnern im Windows Explorer verlinkt. So können Sie von jeder Stelle der Software aus die jeweiligen Ordner öffnen, wenn dies für Sie erforderlich ist.

Eigene Dokumentengruppen

Im Reiter Dokumentation konnten Sie schon bisher Ihre Zuliefererdokumente und sonstigen Unterlagen verwalten. Da es hierfür oft sehr firmenspezifische Bezeichnungen gibt oder je nach Produkt auch andere Dokumente anfallen, haben Sie jetzt die Möglichkeit, eigene Dokumentengruppen zu erzeugen und zu verwalten.


Wichtige neue Funktionen in der Version 3.0 sind u.a.:

Startcockpit

Das neue Startcockpit löst die bisherige Ansicht beim Öffnen der Software ab.  Vom Startcockpit aus können Sie die Projektverwaltung starten, die Fachinformationen aufrufen, generelle Programmoptionen einstellen und die – neuen – Gefährdungsbäume für Ihre Projekte vorbereiten.

Aufruf Startcockpit
Aufruf Startcockpit

Außerdem informieren wir Sie in den Nachrichtenfenstern über Neuigkeiten rund um die CE-Kennzeichnung und die Software WEKA Manager CE sowie über anstehende Termine und Veranstaltungen wie z.B. Webinare und Anwenderschulungen.

Stasrtcockpit
Startcockpit

Gefährdungsbäume bearbeiten

Völlig neu in der Version 3.0 ist die Möglichkeit, den Gefährdungsbaum für die Risikobeurteilung individuell zu definieren. Bisher war für alle Projekte immer ein einziger Standard-Gefährdungsbaum vorgesehen. Dieser Baum basierte auf der EN ISO 12100, dem CEN Guide 404 und teilweise auf dem CENELEC Guide 32. Bei der Durchführung der Risikobeurteilung war dieser Baum immer die Grundlage. Es konnten zwar im Rahmen der Risikobeurteilung einzelne Gruppen oder Folgen hinzugefügt werden, aber eine Anpassung bereits im Vorfeld der Projekterstellung war nicht möglich.

Mit der Version 3.0 haben Sie nun genau diese Möglichkeit: Sie können eigene Gefährdungsbäume erstellen – entweder auf Basis eines bereits vorhandenen oder völlig freihändig. Damit können Sie die Bäume optimal auf die speziellen Anforderungen Ihrer Produkte hin gestalten. Sie können Gruppen und Folgen hinzufügen, löschen und zusammenfassen oder deren Reihenfolge im Baum ändern. Und Sie können die Ursprünge, Lebensphasen, Gefährdungsorte und Personen frei definieren und abändern.

So können Sie genau das umsetzen, was für Ihr Unternehmen und Ihre Produkte passend ist. Auch im Hinblick auf die Standardisierung und Einheitlichkeit der Risikobeurteilung und der dazu gehörenden Dokumentation gewinnen Sie dadurch ganz neue Spielräume. Dem Bearbeiter einer Risikobeurteilung können Sie beispielsweise durch diese Vorarbeit bereits einen sehr genauen Fahrplan für die Durchführung der Risikobeurteilung an die Hand geben. Außerdem können Sie für unterschiedliche Arten von Produkten auch unterschiedliche Gefährdungsbäume vorsehen.

Selbstverständlich bleibt Ihnen aber Ihr gewohnter Gefährdungsbaum als „WEKA Gefährdungsbaum Maschinen“ erhalten. Sie können ihn wie bisher in gewohnter Art und Weise weiterbenutzen.

Gefährdungsbäume bearbeiten
Gefährdungsbäume bearbeiten

Neuer Gefährdungsbaum für elektrische Betriebsmittel

Neu hingegen ist der „WEKA Gefährdungsbaum elektr. Betriebsmittel“. Dieser basiert auf dem CENELEC Guide 32 und ist speziell für Produkte nach neuer Niederspannungs- und/oder EMV-Richtlinie konzipiert.

Sie können diesen Baum entweder direkt verwenden oder aber – wie oben dargestellt – noch passgenauer für Ihre Produkte gestalten.

Gefährdungsbaum für elektrische Betriebsmittel
Gefährdungsbaum für elektrische Betriebsmittel

Maßnahmenassistent für Schutzmaßnahmen

Wesentlich leichter wird nun die Suche nach Schutzmaßnahmen, die Sie bereits bei anderen Projekten verwendet haben. Schon bisher hatten Sie dafür umfangreiche Kopierfunktionen zur Verfügung oder konnten Textbausteine erstellen. Der Nachteil war aber oft, dass Sie recht genau wissen mussten, in welchem Projekt Sie eine passende Maßnahme schon einmal realisiert hatten.

Unser Maßnahmen-Assistent nimmt Ihnen diese Aufgabe nun vollständig ab. Für jede Gefährdung (d.h. für jede Kombination von Gefährdungsgruppe und –folge) können Sie blitzschnell die komplette Datenbank nach bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen durchsuchen. Das Ergebnis können Sie nach weiteren relevanten Parametern wie Produkt, Baujahr, Gefährdungsort oder Lebensphase weiter filtern. So sehen Sie mit wenigen Mausklicks, welche bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen für die aktuelle Gefährdung in Frage kommen.

Gerade beim Arbeiten in größeren Teams mit mehreren Benutzern haben Sie so auch ganz schnell im Blick, welche Lösungen von anderen Anwendern oder anderen Abteilungen erarbeitet wurden!

Maßnahmen-Assistent für Schutzmaßnahmen
Maßnahmenassistent für Schutzmaßnahmen

Produktbeschreibung/Grenzen der Maschine

Im Reiter Stammdaten wurden die Unterreiter zur Produktbeschreibung angepasst und in die einzelnen Grenzen aufgeteilt, die auch die EN ISO 12100 kennt. Das ermöglicht ein optimales Erfassen alle für ein Produkt relevanten Grenzen. Die Vorlagen für die einzelnen Fenster können Sie über Einstellungen -> Produktbeschreibungsvorlagen anpassen. Wie gewohnt werden die Inhalte aus den Fenstern auch in die Betriebsanleitung übernommen.

Neu ist, dass Sie schon bei den Grenzen die Gefährdungsorte und Lebensphasen genauer definieren können. So sorgen Sie dafür, dass die Überlegungen, die Sie für die Grenzen des Produkts angestellt haben, bei der Bearbeitung der Risikobeurteilung automatisch zur Verfügung stehen.

Umzug Reiter Produkt spezifizieren

Die Spezifizierung eines Produkts im Sinne des Anhang I Kapitel  2 bis 6 ist eine Besonderheit der Maschinenrichtlinie. Konsequenterweise haben wir die Produktspezifizierung deshalb nun in den Reiter Richtlinien zur Maschinenrichtlinie verlegt. Dort können Sie die Eingaben tätigen und damit die speziellen Gruppen (z.B. für Untertagebau) im Rahmen der Risikobeurteilung aktivieren.

Mehrfachauswahl von Orten und Lebensphasen sowie gefährdeten Personen

Im Rahmen der Risikobeurteilung haben Sie bei den Gefährdungsorten, den Lebensphasen und den gefährdeten Personen nun die Möglichkeit, eine Mehrfachauswahl vorzunehmen. Wenn Sie z.B. die Gefährdungen bei Transport und Montage zusammen bearbeiten möchten, können Sie mit der gedrückten Steuerungstaste beide Lebensphasen auswählen und eine Schutzmaßnahme dafür definieren. Überflüssiges Kopieren von Schutzmaßnahmen kann so vermieden werden.

Anhang I – Verlinkt auf den Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie

Für die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU liegt seit kurzem ein Leitfaden für die Anwendung dieser Richtlinie vor. Die relevanten Inhalte dieses Leitfadens haben wir im Reiter Anhang I mit den wesentlichen Anforderungen aus der Richtlinie verknüpft. So können Sie bequem beim Bearbeiten der Anforderungen auch die passenden Inhalte aus dem Leitfaden aufrufen – so wie Sie es von der Maschinenrichtlinie bereits gewohnt sind.

Neue Oberfläche für Fachinformationen

Die Fachinformationen im Rahmen der Software werden Ihnen ab der Version 3.0 auf einer neuen Oberfläche – dem WEKA smartPilot – präsentiert. Im smartPilot können Sie über die Themenboxen oder über die Menü-Leiste im oberen Bereich navigieren. Eine praktische Suchfunktion hilft Ihnen dabei, schnell die passenden Inhalte zu finden.

Ausführliche Informationen zu den Funktionen des neuen smartPilots können Sie über die Hilfefunktion (Fragezeichen-Symbol) oben rechts aufrufen.

Alle relevanten Fakten zur Konformitätserklärung finden Sie hier.