Im Lebenszyklus einer Maschine oder Anlage gehören das Inverkehrbringen und das Inbetriebnehmen zu den wichtigsten Stationen. Nachdem wir im ersten Teil dieses Beitrags den Hersteller-Begriff erläutert und zwischen Fremd- und Eigenhersteller differenziert haben, geht es in Teil 2 um die Rollen des Inverkehrbringers und des Inbetriebnehmers. Diesen Akteuren sind im Maschinen- bzw. Produktsicherheitsrecht wie im Arbeitsschutzrecht zentrale Pflichten und Verantwortlichkeiten