Seit 2013 beschränkt die RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) das Verwenden bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikaltgeräten. Durch die Richtlinie 2015/863/EU kamen 2019 weitere Substanzen hinzu. Ihr maximal zulässiger Gehalt in homogenen Werkstoffen darf 0,1 Gewichtsprozent nicht überschreiten.
Stoffverbote nach RoHS 2
Erweiterung der Stoffverbote nach RoHS 2 durch die Richtlinie 2015/863/EU