Stoffverbote nach RoHS 2

Erweiterung der Stoffverbote nach RoHS 2 durch die Richtlinie 2015/863/EU

Die als RoHS 2 bekannte Richtlinie 2011/65/EU beschränkt die Verwendung gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikprodukten. Die Einschränkungen wurden durch die Richtlinie 2015/863/EU um weitere Substanzen erweitert.

Seit 2013 beschränkt die RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) das Verwenden bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikaltgeräten. Durch die Richtlinie 2015/863/EU kamen 2019 weitere Substanzen hinzu. Ihr maximal zulässiger Gehalt in homogenen Werkstoffen darf 0,1 Gewichtsprozent nicht überschreiten.

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