Am 20. April 2016 treten einige wichtige europäische CE-Richtlinien in neuer Fassung in Kraft. Jeder Hersteller in der Europäischen Union muss diese für sein Produkt geltenden EG- bzw. EU-Richtlinien zwingend anwenden. Die Umsetzungsfrist von acht wichtigen EU-Richtlinien ist zum 20.04.2016 abgelaufen. Damit dürften deutlich mehr Produkte eine CE-Kennzeichnung benötigen.
Ab dem 20. April 2016 dürfen Sie nur noch die Neufassungen der folgenden Richtlinien anwenden:
Name | alte Fassung | neue Richtlinie |
Einfache Druckbehälter | 2009/105/EG | 2014/29/EU |
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) | 2004/108/EG | 2014/30/EU |
Nichtselbsttätige Waagen | 2009/23/EG | 2014/31/EU |
Messgeräterichtlinie (MID) | 2004/22/EG | 2014/32/EU |
Aufzugsrichtlinie | 95/16/EG | 2014/33/EU |
Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) | 94/9/EG | 2014/34/EU |
Niederspannungsrichtlinie | 2006/95/EG | 2014/35/EU |
Sportboote | 94/25/EG | 2013/53/EU |
Sämtliche europäischen Richtlinien zur CE-Kennzeichnung werden von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und vom EU-Rat verabschiedet. Zentrales Anliegen ist das Einhalten der für die jeweilige Produktkategorie geltenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Viele der aktuellen Änderungen sind eher begrifflicher Natur. Hintergrund ist eine weitere Vereinheitlichung der Konventionen und der Terminologie innerhalb der europäischen CE-Richtlinien. Aber es können sich auch praktische Auswirkungen für Hersteller oder Vertreiber ergeben. So gilt z.B. laut neuer ATEX-Richtlinie nun auch der Vertrieb oder die Verwendung neuer Produkte als Bereitstellung auf dem Markt. Zum Hersteller kann damit auch ein Betreiber explosionsgeschützter Systeme und Anlagen werden, der Explosionsschutz-Technik für den Hausgebrauch anpasst und einsetzt.
Am häufigsten anzuwenden sind sicherlich die neue Niederspannungsrichtlinie, die neue EMV-Richtlinie und die neue ATEX-Richtlinie. Als Hersteller müssen Sie prüfen, ob ggf. neue Produkte eine CE-Kennzeichnung benötigen. Beachten Sie auch die Prüf- und Dokumentationsvorschriften für Konformitätserklärungen und bescheinigungen. Wenn Ihr Produkt unter mehrere Richtlinien fällt, dürften Sie trotzdem nur eine einzige CE-Kennzeichnung anbringen.
Über einige der Richtlinien-Änderungen bzw. deren Umsetzung in nationales Recht hatten wir bereits berichtet:
- Neue Niederspannungsverordnung fordert Risikobeurteilung
- 12. ProdSV in Sicht: Die neue Aufzugsverordnung kommt
- Druckgeräteverordnung als 14. ProdSV veröffentlicht
Das Fachbuch „Die neue EMV- und Niederspannungsrichtlinie“ informiert ausführlich über die neuen Richtlinien 2014/30/EU und 2014/35/EU. Als Hersteller, Importeur oder Händler finden Sie dort alle Änderungen und die aktuellen Anforderungen.
Besonders nützlich ist die Gegenüberstellung der alten und neuen Richtlinien in der Übersicht. Dazu kommen Interviews mit praxiserfahrenen Experten zu den Auswirkungen der Richtlinien. Es steht eine Leseprobe zur Verfügung. (ISBN: 978-3-8111-7871-7, Bestell-Nr.: FB7871)
2 Kommentare
Ich möchte Sie auf einige Fehler in o.g. Tabelle hinweisen:
2014/29/EU: alte Fassung 2009/105/EG, nicht 87/404/EWG.
2014/31/EU: alte Fassung 2009/23/EG, nicht 90/384/EWG
2014/53/EU: Funkanlagen, nicht Sportboote!!! alte Fassung 1999/5/EG, nicht 94/25/EWG
Hallo Herr Lacher, vielen Dank für Ihre Hinweise!
Sie haben Recht, bei der Sportboote-RL war leider ein Zahlendreher drin. Die korrekte RL-Nummer lautet 2013/53/EU.
Bei den anderen beiden Richtlinien waren die ganz alten Versionen enthalten, die direkte Vorgängerversion ist von Ihnen richtig aufgeführt. Wir haben die entsprechenden Korrekturen vorgenommen. Danke für Ihre Unterstützung.