Auch wenn die Begriffe Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung ähnlich klingen, entstammen sie zwei unterschiedlichen Rechtsgebieten. Die Risikobeurteilung ist Sache des Herstellers einer Maschine und im Produktsicherheitsrecht verankert. Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ist eine Aufgabe des Maschinenbetreibers.