risiko-versus-gefaehrdungsbeurteilung

Der Hersteller führt eine Risikobeurteilung durch auf Basis des Produktsicherheitsrecht, der Betreiber ist für die Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Arbeitsschutzrecht verantwortlich.

Auch wenn die Begriffe Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung ähnlich klingen, entstammen sie zwei unterschiedlichen Rechtsgebieten. Die Risikobeurteilung ist Sache des Herstellers einer Maschine und im Produktsicherheitsrecht verankert. Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ist eine Aufgabe des Maschinenbetreibers.

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