Technische Veränderungen an einer Maschine können dazu führen, dass ihr Betreiber zum neuen Inverkehrbringer wird. Dann gelten für ihn die gleichen Pflichten wie für den eigentlichen Hersteller. Die veränderte Maschine muss das Verfahren zur Konformitätsbewertung erneut durchlaufen.
betreiber_wird_inverkehrbringer
Verändert ein Betreiber seine Maschine, kann er zum neuen Inverkehrbringer werden.