betreiber_wird_inverkehrbringer

Verändert ein Betreiber seine Maschine, kann er zum neuen Inverkehrbringer werden.

Bei Umbauten oder Erweiterungen einer Maschine, die Bauart, Leistung oder Verwendungszweck wesentlich verändern, wird der Betreiber zum neuen Inverkehrbringer. Er muss dann sämtliche Herstellerpflichten nach Maschinenrichtline übernehmen.

Technische Veränderungen an einer Maschine können dazu führen, dass ihr Betreiber zum neuen Inverkehrbringer wird. Dann gelten für ihn die gleichen Pflichten wie für den eigentlichen Hersteller. Die veränderte Maschine muss das Verfahren zur Konformitätsbewertung erneut durchlaufen.

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