arbeitsausschuss-marktueberwachung

Der Arbeitsausschuss Marktüberwachung koordiniert die Zusammenarbeit der 16 Bundesländer.

Die Marktüberwachung in Deutschland obliegt den Bundesländern. Im gemeinsamen Arbeitsausschuss Marktüberwachung stimmen sich die 16 Länder ab und koordinieren ein einheitliches Vorgehen bei Marktüberwachungsaktionen.

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