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Maschinenrichtlinie

Der Weg zur neuen Maschinenverordnung

Am 29. Juni 2023 wurde die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die neue Maschinenverordnung löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. In einem weiteren Beitrag sind alle Informationen zur Integration der Maschinenverordnung in die Software WEKA Manager CE zusammengefasst.

Aktueller Stand: Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Amtsblatt veröffentlicht (29.6.2023)

Es ist vollbracht! Am 29. Juni 2023 wurde die neue Maschinenverordnung im Amtsblatt der EU (L 165/1 vom 29.6.2023) veröffentlicht.
EUR-Lex – 32023R1230 – DE – EUR-Lex (europa.eu)

Damit steht nun auch endgültig der Tag fest, von dem an die neue Verordnung 2023/1230 anzuwenden ist:
Das ist der 20. Januar 2027.
Die Berichtigung zum Anwendungsbeginn der Verordnung finden Sie hier: EUR-Lex – 32023R1230R(01) – DE – EUR-Lex (europa.eu)

Die neue Maschinenverordnung gilt für alle Maschinen, unvollständige Maschinen und dazugehörige Produkte, die ab dem 20. Januar 2027 am Markt bereit gestellt werden.

Was bisher geschah in chronologischer Reihenfolge

Es war ein langer Weg mit verschiedenen Stationen:

Juni 2023 | Veröffentlichung im EU-Amtsblatt

Die neue Maschinenverordnung wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt veröffentlicht.
EUR-Lex – 32023R1230 – DE – EUR-Lex (europa.eu)

Mai 2023 | Billigung durch den Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union hat die neue Maschinenverordnung am 22.5.2023 gebilligt.
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/05/22/new-rules-for-machinery-council-gives-its-final-approval/

April 2023 | Zustimmung des europäischen Parlaments

Am 18.4.2023 hat das Europäische Parlament der neuen Maschinenverordnung zugestimmt: 595 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen.
https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/votes.html

März 2023 | Zustimmung des IMCO

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat über diesen Text am 2. März 2023 abgestimmt.
Das Votum dort war eindeutig: 36 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme und eine Enthaltung. https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/266431/RCV%2002.03.23_for%20publishing.pdf

Januar 2023 | Zustimmung des AStV

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (AStV) hat am 25. Januar 2023 zugestimmt. Seitdem gibt es auch einen vorläufigen konsolidierten Text in englischer Sprache: https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/IMCO/AG/2023/03-02/1272098EN.pdf

Dezember 2022 | Abschluss der Trilog-Verhandlungen

EU-Parlament, Rat und Kommission haben den so genannten Trilog abgeschlossen und am 15.12.22 eine Einigung erzielt.

Juli 2022 | Beginn der Trilog-Verhandlungen

In den Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und der EU-Kommission soll nun über die finale Version entschieden werden.

Juni 2022 | EU veröffentlicht einen Kompromissvorschlag

Am 24. Juni 2022 veröffentlichte die EU einen Kompromissvorschlag, der der finalen Fassung der neuen Verordnung sehr nahekommt.

Juni 2021 | Entwurf in deutscher Sprache verfügbar

Der Entwurf für eine neue Maschinenverordnung ist nun auch in die andere EU-Amtssprachen übersetzt worden und damit auch auf Deutsch verfügbar:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0202

April 2021 | Veröffentlichung eines ersten Entwurfs

Am 21. April 2021 wurde ein wichtiger Meilenstein im Revisionsprozess erreicht: Die EU-Kommission veröffentlichte einen ersten Entwurf für einen neue Maschinenverordnung (COM(2021) 202 final). Im nächsten Schritt müssen nun auch die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament dem Vorschlag der Kommission zustimmen.

Juni bis August 2019 | Öffentliche Konsultation zur Revision der Maschinenrichtlinie

Die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie ging in die nächste Phase. Wie bei solchen Vorhaben üblich, bat die EU-Kommission die verschiedenen Wirtschaftsakteure und andere Zielgruppen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation um Rückmeldungen zu geplanten Änderungen. Die Beteiligung an der Konsultation war vom 7. Juni 2019 bis zum 30. August 2019 möglich.

Themen der Konsultation waren u.a. die Frage, ob zukünftig eine digitale Betriebsanleitung ausreichen soll, Abgrenzungen zu anderen Richtlinien wie der Niederspannungsrichtlinie, der Druckgeräterichtlinie und der Aufzugsrichtlinie sowie Fragen zur möglichen Anpassung an Robotik und künstliche Intelligenz und Anpassung an die Cybersicherheit.

Informationen zur Konsultation sind hier verfügbar: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-6426989/public-consultation_de

Januar bis Februar 2019 | Umfrage der EU-Kommission

Die EU-Kommission bat alle von der Richtlinie betroffenen Personen und Unternehmen um ein Feedback zu einer möglichen Weiterentwicklung der Maschinenrichtlinie.

Mai 2018 | Report zum Evaluierungsprozess der EU-Kommission

Im vierten Quartal 2016 führte die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Maschinenrichtlinie bei den Anwendern der Vorschrift durch. Den Report zur Umfrage hat die Kommission im Mai 2018 veröffentlicht:
https://ec.europa.eu/docsroom/documents/29232

Ausgangslage

Die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG stammt – wie schon aus dem Titel ersichtlich – aus dem Jahr 2006. Im Gegensatz zu vielen anderen Richtlinien wurde sie 2014 nicht an das so genannte New Legislative Framework (NLF) angepasst, sondern blieb in der alten Form bestehen. Die Maschinenrichtlinie wird nun überarbeitet und neu aufgelegt.

Zum Verfahren

Da es sich bei der Neuregelung um eine Verordnung handelt, wird diese zu unmittelbarem Recht in den Mitgliedsstaaten. Der Umweg über die 9. ProdSV ist diesmal nicht mehr nötig. Um den Unternehmen eine ausreichende Vorbereitungszeit zu geben, ist geplant, dass die neue Verordnung erst 36 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU angewandt werden muss. Die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird demnach noch bis mindestens 2025 anwendbar bleiben.

Warum eine neue Maschinenverordnung?

Laut Mitteilung der EU-Kommission soll die neue Maschinenverordnung sicherstellen, dass eine neue Generation von Maschinen die Sicherheit der Benutzer und Verbraucher gewährleistet und Innovationen fördert. Während eine ebenfalls neu vorgeschlagene KI-Verordnung (COM(2021) 206 final) die Sicherheitsrisiken von KI-Systemen behandelt, soll die neue Maschinenverordnung die sichere Integration des KI-Systems in die Gesamtmaschine gewährleisten.

Darüber hinaus soll die neue Maschinenverordnung den Bedürfnissen des Marktes Rechnung tragen, indem sie die geltenden Bestimmungen rechtlich klarer gestaltet, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Unternehmen reduziert, indem sie digitale Formate für die Dokumentation zulässt, und gleichzeitig das einheitliche Zusammenspiel mit den anderen CE-Vorschriften gewährleistet.

In einem weiteren Beitrag sind alle Informationen zur Integration der Maschinenverordnung in die Software WEKA Manager CE zusammengefasst.

2 Antworten auf „Der Weg zur neuen Maschinenverordnung“

Hallo.
Was wird denn im „CE-Update“ Seminar genau besprochen? Werden Unterschiede MRL und die neue VO über Maschinen besprochen, oder nur die WEKA Software Änderungen, die die neue VO berücksichtigen?

Sehr geehrter Herr König,
im Rahmen des CE-Updates für Praktiker werden folgende Themen besprochen:
Die neue Maschinenverordnung (MVO) – das wurde beschlossen (Allgemeiner Überblick)
Die digitale Betriebsanleitung – jetzt doch (un -)möglich?
Cyber- Security nach neuer MVO als Aufgabe von Maschinenherstellern

Diese Themen werden unabhängig von der Software WEKA Manager CE besprochen.

Weitere Angebote von WEKA zu diesem Thema:
https://www.kongress-maschinensicherheit.de/

https://www.weka-akademie.de/produktsicherheit-ce-kennzeichnung/die-neue-europaeische-maschinenverordnung-was-sie-jetzt-wissen-sollten-e10874/

Beste Grüße, Ihre CE-Redaktion

Stephan Grauer

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