Kategorien
Maschinenrichtlinie

Neue Maschinenverordnung und Software WEKA Manager CE

Am 29. Juni 2023 wurde die neue Maschinenverordnung im Amtsblatt der EU (L 165/1 vom 29.6.2023) veröffentlicht.

Wo kann ich mich über die Änderungen durch die neue Maschinenverordnung informieren?

WEKA Media bietet schon jetzt ein umfangreiches Angebot für Informationen rund um die neue Maschinenverordnung:

Fachinformationsprodukte:

 Der Praxisratgeber „Maschinenverordnung“ informiert Sie umfassend über die geänderten Anforderungen und unterstützt Sie bei der effizienten und rechtssicheren Umsetzung. Testen Sie jetzt unsere Arbeitshilfe und Informationswerk Maschinenverordnung.

Diese Synopse versetzt die Wirtschaftsakteuren in die Lage, die Änderungen der MVO (EU) 2023/1230 gegenüber der MRL 2006/42/EG einfach zu erkennen und ihren Handlungsbedarf zu ermitteln, um geeignete Maßnahmen zu deren Umsetzung ableiten zu können. Jetzt im Shop ansehen und testen.

Veranstaltungen zur Maschinenverordnung:

Unser CE-Update für Praktiker 2023/2024 (www.weka.de/ps/ce-update) stellt Ihnen die neue Maschinenverordnung und wichtige Aspekte für die CE-Kennzeichnung ausführlich vor.

Auf dem Deutschen Kongress für Maschinensicherheit 2024 (www.kongress-maschinensicherheit.de) wird die neue Maschinenverordnung eine zentrale Rolle spielen. Dort können Sie direkt mit unseren Experten über die Auswirkungen der neuen Regelungen diskutieren.

Außerdem bietet die WEKA Akademie ein Online-Seminar speziell zur neuen MVO an.

Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen auch direkt an uns wenden:

service@weka-manager-ce.de

Ab wann ist die neue Maschinenverordnung anzuwenden?

Bis zum Zeitpunkt der Anwendung der neuen Maschinenverordnung wird noch etwas Zeit vergehen. Die neue Verordnung ist 42 Monate nach Inkrafttreten anzuwenden. Das ist dann der 20. Januar 2027.

EUR-Lex – 32023R1230 – DE – EUR-Lex (europa.eu)

Das heißt, die neue Maschinenverordnung wird erst ab 20. Januar 2027 anzuwenden sein. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt noch die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Eine Übergangsfrist, in der man wählen kann, welche Vorschrift man verwenden will, gibt es nicht.

EUR-Lex – 32023R1230R(01) – DE – EUR-Lex (europa.eu)

Ab jetzt läuft also der Countdown bis zum Anwendungsbeginn am 20. Januar 2027!

Bis dahin müssen Sie alle neuen und geänderten Anforderungen an Ihre Produkte kennen, bewerten – und vor allem auch umsetzen.

Jetzt gilt es: Den Überblick behalten, einen Fahrplan vorbereiten und diesen dann Schritt für Schritt abarbeiten.

Wann kann man im WEKA Manager CE die neue Maschinenverordnung auswählen?

Umfangreiche Anpassungen der Software an die Anforderungen der neuen Verordnung wurden bereits in den letzten Updates integriert, siehe auch Update-Informationen.

Mit dem Update im Mai 2024 wird es möglich sein, Projekte schon komplett nach neuer Verordnung zu erstellen. Dann ist zwar immer noch reichlich Zeit bis zum Anwendungsbeginn Anfang 2027, aber wer große Projekte plant oder eine Vielzahl von Serienprodukten auf die neue Verordnung updaten muss, kann dann zu diesem Zeitpunkt bereits vollumfänglich mit den Vorbereitungen beginnen.

Bei Punkten wie der Cyber-Security werden aber auch im Mai 2024 noch nicht alle Regelungen (z.B. Cyber Resilience Act, Normen wie die EN IEC 62334-*) fertig sein. Diese Themen folgen in den weiteren Updates!

Das WEKA-Team hat den Entstehungsprozess der neuen Maschinenverordnung von Anfang an begleitet.

Was sind die wichtigsten Änderungen in der neuen Maschinenverordnung?

Die neue Maschinenverordnung ist eine konsequente Weiterentwicklung der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Formal ist vor allem die Anpassung an die Definitionen und die Terminologie des New Legislative Framework und der Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 auffällig. So werden z.B. Wirtschaftsakteure wie Händler oder Einführer nun auch direkt in der Verordnung definiert und behandelt.

Gewöhnungsbedürftig ist die Umstellung der Anhänge: Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen wandern vom Anhang I in den Anhang III, die bisherigen Anhang-IV-Maschinen sind zukünftig im Anhang I zu finden. Für eine Gruppe von Maschinen wird sogar dann eine Baumusterprüfung nötig werden, wenn streng nach harmonisierten Normen konstruiert wurde.

Erleichterungen sind für eine digitale Betriebsanleitung nun explizit in der Verordnung vorgesehen. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in unserer Veranstaltung CE-Update.

 Wichtig! Thema Cybersecurity

Die wahrscheinlich größte Änderung bringen die neuen Abschnitte 1.9 und 2.1 des allgemeinen Teils der wesentlichen Anforderungen mit sich (zukünftig wie gesagt in Anhang III). Dort geht es um die Cybersecurity. Sie wird zentraler Bestandteil der Konformitätsbewertung werden, sodass Hersteller und Betreiber im Rahmen der Risikobeurteilung und der Dokumentation erheblich mehr leisten müssen als bisher!! Schon deshalb ist eine rechtzeitige Vorbereitung auf die neuen Vorschriften dringend geboten!

Fazit

Im Rahmen der Updates des WEKA Manager CE werden wir Sie in den kommenden Monaten und Jahren intensiv bei der Vorbereitung und Umstellung auf die neue Maschinenverordnung begleiten. Unsere Software wird rechtzeitig über alle nötigen Funktionen verfügen und Sie gewohnt einfach und systematisch durch die gesamte CE-Kennzeichnung nach neuer Maschinenverordnung führen.
 

Einfach, zuverlässig, sicher!

2 Antworten auf „Neue Maschinenverordnung und Software WEKA Manager CE“

Hallo,

gibt es noch das WEKA Handbuch in Papierform? (als Leitz-Ordner)
Ich habe früher immer das WEKA-Handbuch über die Maschinenrichtlinie bzw. CE-Kennzeichnung in Papierform gehabt.

Freundliche Grüße
André Wilms

Sehr geehrter Herr Wilms,

ein klassisches Loseblattwerk zur Maschinenrichtlinie bzw. zur CE-Kennzeichnung gibt es nicht mehr.
Diese Informationen bieten wir aber als Online-Modul an:
https://shop.weka.de/maschinenverordnung

Weitere Online-Module gibt es zur Niederspannungsrichtlinie, zur EMV-Richtlinie und zur Technischen Dokumentation.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

Stephan Grauer

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die Website speichert die von Ihnen gemachten Angaben sowie die IP-Adresse und einen Zeitstempel. Diese Daten können Sie jederzeit löschen lassen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, denen Sie hiermit ausdrücklich zustimmen.