vollstaendige-unvollstaendige-maschine

Eine unvollständige Maschine darf keine CE-Kennzeichnung erhalten.

Nach Artikel 2g der Maschinenrichtlinie ist eine unvollständige Maschine eine Gesamtheit, die nur „fast“ eine Maschine bildet. Das kann z.B. ein Antriebsystem sein, das in eine andere unvollständige Maschine eingebaut wird, um zusammen eine Maschine zu bilden.

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