Gemäß dem „New Approach“ (Neues Konzept) gleicht die EU seit 1985 Rechtsvorschriften für viele Produktgruppen an. Dies soll verhindern, dass nationale technische Vorgaben zu Beschränkungen im Handel oder zur Diskriminierung einzelner Marktteilnehmer führen. Die technische Harmonisierung soll ein gegenseitig anerkanntes einheitliches Schutzniveau sichern.