Die Ablösung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch eine neue Maschinenverordnung ist schon seit längerem geplant. Am 21.04.2021 wurde nun ein wichtiger Meilenstein in diesem Revisionsprozess erreicht: Die EU-Kommission hat den Vorschlag für eine neue Maschinenverordnung veröffentlicht (COM(2021) 202 final) https://ec.europa.eu/docsroom/documents/45508.
Laut Mitteilung der EU-Kommission soll die neue Maschinenverordnung sicherstellen, dass eine neue Generation von Maschinen die Sicherheit der Benutzer und Verbraucher gewährleistet und Innovationen fördert. Während eine ebenfalls neu vorgeschlagene KI-Verordnung (COM(2021) 206 final) https://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=75788 die Sicherheitsrisiken von KI-Systemen behandelt, soll die neue Maschinenverordnung die sichere Integration des KI-Systems in die Gesamtmaschine gewährleisten.
Darüber hinaus soll die neue Maschinenverordnung den Bedürfnissen des Markts Rechnung tragen, indem sie die geltenden Bestimmungen rechtlich klarer gestaltet, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Unternehmen reduziert, indem sie digitale Formate für die Dokumentation zulässt, und gleichzeitig das einheitliche Zusammenspiel mit den anderen CE-Vorschriften gewährleistet.
Im nächsten Schritt müssen nun auch die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament dem Vorschlag der Kommission zustimmen. Da es sich bei der Neuregelung um eine Verordnung handelt, wird diese dann unmittelbares Recht in den Mitgliedsstaaten. Der Umweg über die 9. ProdSV ist diesmal nicht mehr nötig. Um den Unternehmen eine ausreichende Vorbereitungszeit zu geben, ist geplant, dass die neue Verordnung erst rund zweieinhalb Jahre nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU angewandt werden muss. Die alte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird also wohl noch bis 2025 anwendbar bleiben.
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Unter diesem Link ist der Vorschlag auch in deutscher Sprache verfügbar:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021PC0202&from=EN
Sehr geehrter Herr Otterbein,
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Hier geht es zum „Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maschinenprodukte“
und hier geht es zu den Anhängen des Vorschlags.
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