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Maschinenrichtlinie

Verriegelungseinrichtungen für Maschinen: neu im BG-Regelwerk

Neu im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk ist eine Informationsschrift zum Auswählen und Anbringen von Verriegelungseinrichtungen. Sie wurde 2014 als DGUV-Information 203-079 veröffentlicht und richtet sich an Konstrukteure und Hersteller von Maschinen und Anlagen. Denn Verriegelungssysteme für bewegliche trennende Schutzeinrichtungen fordert bereits die Maschinenrichtlinie.

Verriegelungseinrichtungen sind ein wesentliches Element der Sicherheitstechnik von Maschinen. Überall dort, wo Gefährdungen für den Maschinenbediener drohen, sollen diese nach Möglichkeit mit Schutzeinrichtungen verhindert werden. Das können z.B. heiße Oberflächen sein oder sich bewegende Teile einer Maschine, die eine Hand oder einen Arm erfassen könnten.

Die Schutzeinrichtungen wie Abdeckungen, Gitter, Schutzhauben usw. werden mit Verriegelungssystemen ausgestattet. Das kann z.B. die Schutzhaube einer zerspanenden Maschine wie einer Drehbank betreffen. Die sicherheitstechnischen Verriegelungseinrichtungen und Zuhaltungen arbeiten oft mit Sensoren, Positions- und Näherungsschaltern. Sie sollen Gefährdungen vermindern und Fehlbedienungen verlässlich unterbinden.

Verriegelungssysteme in der Maschinenrichtlinie

Schon die Maschinenrichtlinie 2006/42-EG (MRL) befasst sich mit der Gefährdung durch bewegliche Teile einer Maschine. Sie fordert bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung, welche „die für den Arbeitsgang nicht benutzten Teile unzugänglich machen“. Abschnitt 1.4.2.2. der MRL befasst sich explizit mit beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen mit Verriegelung (s. Abb.)

Verriegelungseinrichtungen für Maschinen
Bildquelle: Abschnitt 1.4.2.2. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die DGUV-Information 203-079 für Konstrukteure

Schutzeinrichtungen von Maschinen und deren sicherheitstechnische Ausgestaltung ist auch ein wichtiges Thema für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. 2014 hat das Sachgebiet „Elektrotechnik und Feinmechanik“ der DGUV dazu eine DGUV-Information 203-079 vorgelegt. Die 48 Seiten befassen sich mit

  • den Bauarten von Verriegelungseinrichtungen und elektromechanischen Positionsschaltern,
  • den Funktionsweisen, z.B. der mechanischen Zuhaltung nach dem Ruhestromprinzip oder einer Notentsperrung im Gefahrenfall,
  • den Auswahlkriterien, z.B. von Positionsschaltern und Näherungsschaltern,
  • dem Anbringen von Verriegelungseinrichtungen, z.B. dem Sichern gegen Lageänderung, der Leitungsführung oder dem Einhalten gesicherten Schaltabstände sowie
  • den Anforderungen an die Signalverarbeitung.

Diese Informationen sind nicht nur hochrelevant für das Wartungspersonal von Maschinen und Anlagen. Auch Entwickler und Konstrukteure der Maschinenhersteller können von den vorgestellten Lösungen profitieren, z.B. von den Schaltungsbeispielen.

Ein wichtiger Abschnitt der neuen DGUV-Information stellt Maßnahmen zum Verringern von Umgehungsmöglichkeiten vor. Dieses Umgehen („Manipulieren“) der Schutzeinrichtungen von Maschinen ist eine häufige Ursache oft schwerer Arbeitsunfälle. Der Maschinenentwickler und Konstrukteur ist angehalten, Manipulationsmöglichkeiten vorausschauend zu erkennen und zu verhindern oder zumindest zu erschweren.

Die DGUV-Information 203-079 ist allein schon deshalb nützlich, weil sie einige wichtige Begriffe definiert. Denn bei diesem Thema ist der Sprachgebrauch im Deutschen leider eher verwirrend. Mal heißt es Positionsschalter, mal Sicherheitsschalter, mal Endschalter, dann wieder Wegfühler oder Sicherheitsgrenztaster. Gemeint sind oft die mehr oder weniger gleichen Bauteile. Ähnlich kunterbunt geht es zu bei den Begriffen Bedienteil, Stellteil, Betätiger, Betätigungsteil, Betätigungsorgan usw.

Technische Lösungen für sicherheitsbezogene Verriegelungseinrichtungen für Maschinen

Technisch geht es in der DGUV-Information 203-079 im Wesentlichen um Verriegelungseinrichtungen (mit und ohne Zuhaltung) für Sicherheitsfunktionen. Die technischen Infos sind auch für hydraulische oder pneumatische Verriegelungseinrichtungen anwendbar. Nicht behandelt werden berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen, wie z.B. Lichtschranken, Lichtvorhänge oder Laserscanner sowie Schlüsseltransfersysteme.

Hinweis: Die dargestellten sicherheitstechnischen Lösungen der DGUV sind als Vorschläge zu sehen, sie stellen keine rechtlich verpflichtenden Vorgaben dar. Als Konstrukteur und Hersteller können Sie für Ihre Maschine andere (eigene) technische Lösungen vorsehen, sofern diese

1) mindestens das gleich hohe Maß an Sicherheit gewährleisten und Sie dies

2) über die Risikobeurteilung im Rahmen Ihres Konformitätsbewertungsverfahrens dokumentiert haben.

DIN EN ISO 14119 ersetzt EN 1088

Kennen und beachten sollten Sie in jedem Falle eine der wichtigsten Normen für Verriegelungssystem von Maschinen, die DIN EN ISO 14119 „Sicherheit von Maschinen – Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen – Leitsätze für Gestaltung und Auswahl“. Sie ersetzt die bekannte EN 1088 aus dem Jahr 2008. Ebenso zu beachten ist die DGUV-Information 203-003 (das ist die frühere BGI 575) „Auswahl und Anbringung elektromechanischer Verriegelungseinrichtungen für Sicherheitsfunktionen“.

Alle relevanten Fakten zur Maschinenrichtlinie finden Sie hier.

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