Bewegliche Maschinen

Gefährdungen durch die Beweglichkeit einer Maschine

Für bewegliche Maschinen nennt die Maschinenrichtline zusätzliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Die Grafik zeigt einige Beispiele für sicherheitsrelevante Aspekte bzw. Komponenten einer beweglichen Maschine.

Anhang I Teil 3 der Maschinenrichtlinie befasst sich mit Maschinen, von denen aufgrund ihrer Beweglichkeit Gefährdungen ausgehen. Darunter fallen z.B. Erdbaumaschinen, Gabelstapler oder Rasenmäher. Bei solchen Maschinen sind zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu beachten.

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