Anhang I Teil 3 der Maschinenrichtlinie befasst sich mit Maschinen, von denen aufgrund ihrer Beweglichkeit Gefährdungen ausgehen. Darunter fallen z.B. Erdbaumaschinen, Gabelstapler oder Rasenmäher. Bei solchen Maschinen sind zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu beachten.
Bewegliche Maschinen
Gefährdungen durch die Beweglichkeit einer Maschine